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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

| Spezial Recht m o c . k c o t s r e t t u h S / a l i e b o K z s a m o T © Botulinum- und Hyaluronsäure- Injektionen – Wer darf was? Autorin: Anna Stenger, LL.M. Faltenunterspritzungen darf nicht jeder vornehmen, aber was dürfen Ärzte, Zahnärzte, Heilprak- tiker und Kosmetikerinnen konkret bzw. wo sind wem Grenzen gesetzt? Und wie dürfen solche Behandlungen eigentlich beworben werden? Das anhaltende Schönheitsideal ewiger Jugend hat genauso wie die inzwischen erreichte gesellschaftli- che Akzeptanz zu einem dauerhaften Boom von Fal- tenbehandlungen mittels Botulinumtoxin und Fillern geführt. Der fi nanzielle Anreiz und die vermeintlich einfache und schnelle Behandlung hatten zur Folge, dass unterschiedliche Berufsgruppen Faltenunter- spritzungen für sich als Markt entdeckt haben. Doch nicht jeder darf ohne weiteres Faltenunterspritzun- gen durchführen. Faltenunterspritzung durch Kosmetikerinnen Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidun- gen wiederholt klargestellt, dass Kosmetikerinnen keine Falten unterspritzen dürfen (vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss v. 28.04.2006, Az.: 13 A 2495/03 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2012, Az.: 4 U 197/11). Die Begründung dafür lautet, dass das Unterspritzen mit Botulinumtoxin und Hyaluronsäure eine erlaubnis- pfl ichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) darstellt. Begriff der Heilkunde Unter Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körper- schäden bei Menschen zu verstehen. Bei der Beur- teilung, ob eine solche Ausübung der Heilkunde beabsichtigt ist, kommt es im Wesentlichen auf die 76 face 1 2017

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