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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

| Spezial Recht © Matt Benoit / Shutterstock.com Der Arzt vor Gericht – als Beklagter und Gutachter Autorin: Dr. jur. Alexandra Jorzig Die originäre Aufgabe eines Arztes besteht selbstverständlich darin, seiner medizinischen Pro- fession nachzugehen. Die Gerichtsatmosphäre ist naturgemäß fremd, da die Professionen Medi- zin und Recht nicht sehr wesensverwandt sind und somit dem Arzt die juristische Materie nicht vertraut ist. Dennoch kommt der Arzt – mal mehr, mal weniger – mit der juristischen Materie in Berührung und bewegt sich von Zeit zu Zeit sogar ganz konkret auf gerichtlichem Parkett. Nun sind hier zwei Positionen zu differenzieren: Zum einen kann der Arzt den Gang zum Gericht machen müssen, weil er selber verklagt wird, oder er kann als Sachverständiger vor Gericht stehen. Beide Varianten sind möglich, jedoch nicht miteinander vergleichbar. Insofern sind beide Varianten einzeln zu beleuchten. Der Arzt vor Gericht als Beklagter Wenn ein Arzt als Beklagter vor Gericht steht, so steht ihm in der Regel der Patient als Kläger gegenüber. Die Grundlage wird ein medizinischer Sachverhalt sein, zu dem der Patient das Handeln des Arztes als feh- lerhaft betrachtet und ihn dementsprechend auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt. In die- sen Fällen spricht man von einem klassischen Arzt- haftungsprozess, der hier an dieser Stelle näher be- leuchtet werden soll. In der Regel ist der Patient ein Medizinunkundiger und ihm steht der Arzt als Medi- zinkundiger gegenüber. Insofern kommt es natur- gemäß zu einem Informationsgefälle zwischen Pa- tient und Arzt. Seitens eines Patienten werden in der Regel Behandlungsfehler und/oder Aufklärungs- fehler moniert. Daneben können auch Dokumenta- tionsmängel angeführt werden, jedoch sind die beiden Haftungssäulen in einem Arzthaftungspro- zess „Behandlungsfehler“ und „Aufklärungsfehler“. Für beide gelten unterschiedliche Beweislasten. Unterschiedliche Beweislasten Grundsätzlich ist der Patient verpfl ichtet, einen Be- handlungsfehler zu beweisen. Bestimmte Fallkon- stellationen können jedoch zu Beweiserleichterungen 62 face 1 2017

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