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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

| Spezial Abrechnung © FabrikaSimf / Shutterstock.com Botulinum und Co. sicher abrechnen Autorin: Edith Kron Die minimalinvasive Behandlung mit Botulinum und Fillerprodukten gehört zu den beliebtesten ästhetischen Verfahren. Für den Behandler sind jedoch nicht nur umfassende anatomische Kennt- nisse eine zwingende Voraussetzung für erfolgreiche Anwendung, sondern er muss auch bei der Abrechnung im Anschluss einige wichtige Punkte beachten. Das Interesse an Botulinum und Fillern steigt un- übersehbar weiterhin rasant an. Vor einigen Jahren waren die Kunden noch überwiegend Prominente, damals noch dementierend, zwischenzeitlich wird jedoch immer offener von allen gesellschaftlichen Schichten freimütig berichtet, dem Alterungsprozess aktiv ein bisschen entgegenzuwirken. Vielleicht sind Sie derzeit in einer Klinik beschäftigt und spielen mit dem Gedanken, sich niederzulassen? Oder Sie möchten in Ihrer bereits bestehenden Praxis auch gerne Behandlungen mit Botulinum und/oder Hyaluronsäure anbieten? Sie möchten Ihren Teil zum optischen Wohlbefi nden Ihrer Patienten beitragen und natürlich damit auch Ihren Umsatz steigern. Also belegen Sie hoch motiviert die in allen Städten ange- botenen Kurse und Workshops und erlernen dabei, welche Injektionspunkte gesetzt und wie viele Einhei- ten gespritzt werden müssen. Auch die verschiedenen Techniken beherrschen Sie schnell, haben gelernt, den Patienten aufzuklären, und wissen, dass eine unter- schriebene Honorarvereinbarung sowie eine Einver- ständniserklärung vorliegen sollten. Sie informieren Ihre Haftpfl ichtversicherung und eigentlich steht nun einer Umsetzung des Gelernten nichts mehr im Wege – wenn nur die leidige Abrechnung, die hier the- matisiert wird, nicht so verzwickt wäre. Ärzte und/ oder Mitarbeiter berichten oft, dass die fi nale Umset- zung des viel versprechenden Plans u. a. an Unsicher- 58 face 1 2017

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