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cosmetic dentistry - beauty & science No.1, 2018

lung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig an- zusehen. (BGH, Urteil vom 10.07.1996, Az. IV ZR 133/95). Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn eine wissenschaft- lich allgemein anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit in dem beschriebenen Wege zu heilen oder zu lindern (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 275/85). Medizinische Notwendigkeit bei ästhetischen Leistungen Zahnärztliche Leistungen, die ästhetisch sind, lassen sich nicht alleine wegen dieser Eigenschaft als nicht me- dizinisch notwendig klassifizieren. Vielmehr ist die medi- zinische Notwendigkeit immer dann gegeben, wenn die Leistung nicht alleine aus ästhetischen Gründen vorge- nommen wird. Gibt es für die Maßnahme wenigstens teil- weise eine zahnmedizinische Begründung, ist diese me- dizinisch notwendig. Das gilt auch, wenn die Maßnahme überwiegend ästhetisch begründet wird. Im GOZ-Kom- mentar der Bundeszahnärztekammer wird dazu aus- geführt: „Leistungen, die über das Maß einer zahnmedi- zinisch notwendigen Behandlung hinausgehen, sind z. B. Leistungen, die ausschließlich kosmetischen Zwecken dienen oder aus anderen Gründen nicht zu Heilzwecken erbracht werden. Nicht unter diese Kategorie fallen Leis- tungen, die ästhetisch und zugleich zahnmedizinisch ver- anlasst sind, selbst dann, wenn der ästhetischen Moti- vation ein besonderes Gewicht zukommt.“ Erstattungsfähigkeit ästhetischer Leistungen Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen muss die private Krankenversicherung die Kosten für zahnmedizinische Leistungen erstatten, wenn diese zahnmedizinisch notwendig sind. Wie erläutert, führt ein ästhetischer Anteil nicht dazu, dass die Behandlungs- maßnahme an sich als nicht medizinisch notwendig eingestuft werden kann. Vielmehr ist die Versicherung einstandspflichtig. Dies gilt nur dann ausnahmsweise nicht, wenn die Maßnahme ausschließlich ästhetisch begründet ist oder die Versicherung bestimmte Leis- tungen tarifgemäß ausgeschlossen hat. In einem sol- chen Fall wäre juristisch zu prüfen, ob ein solcher Aus- schluss wirksam zustande gekommen ist Kontakt Dr. Susanna Zentai Infos zur Autorin Rechtsanwältin Kanzlei Dr. Zentai-Heckenbücker Hohenzollernring 37 50672 Köln www.dental-und-medizinrecht.de I E G E Z N A Dr. Marcus Striegel Dr. Thomas Schwenk AESTHETICS AND FUNCTION UNDER YOUR CONTROL AKTUELLE TERMINE WWW.2N-KURSE.DE A Kurs WHITE AESTHETICS UNDER YOUR CONTROL So perfektionieren Sie Ihre ästhetischen Ergebnisse. Wir vermitteln Ihnen in diesem Kurs unsere Langzeiterfahrungen mit Bleaching, Composite und Vollkeramik. A 2018 28./29.09.2018 Nürnberg 2 Tage Intensiv-Workshop (Theorie & Hands On) Freitag 14:00 – 19:00 Uhr & Samstag 09:00 – 16:30 Uhr 1.150,00 Euro zzgl. MwSt. (Gesamtpreis 1.368,50 Euro) B Kurs RED AESTHETICS UNDER YOUR CONTROL Dieser Kurs handelt nicht nur einen Aspekt der Roten Ästhetik ab, sondern zeigt eine Vorgehensweise, bei der die wichtigsten Bausteine systematisch zu einem Konzept zusammengebracht werden. B 2018 09./10.11.2018 Nürnberg 2 Tage Intensiv-Workshop mit live Demo am Patienten Freitag 14:00 – 19:00 Uhr & Samstag 09:00 – 16:30 Uhr 1.150,00 Euro zzgl. MwSt. (Gesamtpreis 1.368,50 Euro) C Kurs FUNCTION UNDER YOUR CONTROL Wichtige Schritte zur Indikation, Planung, Funktionsanalyse und Therapie, von der Erstuntersuchung bis zur definitiven Eingliederung prothetischer Arbeiten werden praxistauglich und sicher vermittelt. C 2018 23./24.11.2018 Nürnberg 2 Tage Intensiv-Workshop mit live Demo am Patienten Freitag 14:00 – 19:00 Uhr & Samstag 09:00 – 16:30 Uhr 1.320,00 Euro zzgl. MwSt. (Gesamtpreis 1.570,80 Euro) D Kurs DIE 7 SÄULEN DES PRAXISERFOLGES Der langfristige Erfolg einer Praxis ist heutzutage von mehr Faktoren ab- hängig, als reinem zahnmedizinischen Können. Die wichtigsten Grundlagen hierfür geben wir Ihnen in unserem „Champions League-Kurs“ mit. Schauen Sie hinter die Kulissen einer der größten Praxen Deutschlands. D 2018 20./21.04.2018 Nürnberg 2 Tage Intensiv-Workshop Freitag 14:00 – 19:00 Uhr & Samstag 09:00 – 16:30 Uhr 1.320,00 Euro zzgl. MwSt. (Gesamtpreis 1.570,80 Euro) 2N Kurse GbR Dr. Schwenk, Dr. Striegel, Dr. Göttfert Telefon: +49 (0) 911 - 24 14 26 Telefax: +49 (0) 911 - 24 19 854 Ludwigsplatz 1a D-90403 Nürnberg info@2n-kurse.de www.2n-kurse.de Werden Sie von der DGSZM geprüfter Sportzahnarzt beim Curriculum für Sportzahnmedizin. Jetzt unter www.dgszm.de online anmelden und Ihren Platz sichern.

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