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cosmetic dentistry - beauty & science No.1, 2018

| Spezial Recht © everything possible/Shutterstock.com Berechnung und Erstattung von ästhetischen Zahnbehandlungen Dr. Susanna Zentai Gibt es bei der Berechnung und der Erstattung von ästhetischen Zahnbehandlungen Besonderheiten? Gerade die Kostenerstatter verweigern die Erstattung häufig mit der Begründung, die Leistungen seien ästhetischer Natur. Hier muss aber genauer hingeschaut werden. Gemäß § 1 Abs. 2 GOZ gilt: Nach der Gebührenord- nung für Zahnärzte (GOZ) sind die zahnmedizinischen Leistungen berechnungsfähig, „die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwen- dige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind“. Die ab- gerechnete Behandlungsmaßnahme muss also nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst durchgeführt wer- den und medizinisch notwendig sein. erkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“ Dabei besteht die grund- sätzliche Pflicht des Arztes, eine ärztliche Behandlung nur aufgrund hinreichender, allgemeiner und spezieller Fachkenntnisse vorzunehmen und sich durch ständige Weiterbildung auf seinem Fachgebiet auf dem wissen- schaftlich neuesten Stand zu halten (OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, Az. 4 U 1491/16). Zur „zahnärztlichen Kunst“ steht im Patientenrechte- gesetz § 630a BGB: „Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein an- Eine Behandlungsmaßnahme ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach objektiven medizinischen Be- funden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behand- 32 cosmetic dentistry 1 2018

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