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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

| Spezial Recht © Billion Photos / Shutterstock.com Unzulässige Werbung für Folgekostenversicherung Autorin: Anna Stenger, LL.M. Ärzten und Zahnärzten ist es berufsrechtlich verboten, im Zusammenhang mit ihrer Berufsaus- übung für gewerbliche Dritte zu werben. Zweck dieser Regelung ist die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit sowie des Ansehens des Arztes in der Bevölkerung. Dieses berufsrechtliche Verbot war Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.09.2016 (Az.: 38 O 15/16). In dem Fall betrieb ein Arzt neben seiner Praxis eine Privatklinik GmbH für Plastische-Ästhetische Chirurgie in Düsseldorf. Auf seiner Homepage warb der Arzt nicht nur für die von ihm angebotenen schönheitschirurgischen Leistun- gen, sondern nannte darüber hinaus auch einen bestimmten Versicherer, der einen Schutz vor Folge- kosten bei Komplikationen anbot. Die Kosten für die Behandlung von gesundheitlichen Folgen medizi- nisch nicht indizierter Behandlungen unterfallen nach den Regelungen des Sozialrechts nicht der Leistungspfl icht der gesetzlichen Krankenkassen. Hierfür werden von verschiedenen Versicherungsun- ternehmen daher spezielle Folgekostenversicherun- gen angeboten, um bei Komplikationen, die durch eine ästhetische Operation entstehen, den Patienten gegen fi nanzielle Risiken aufgrund erforderlicher Folgebehandlungen zu versichern. In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf kam noch hinzu, dass auch der Arzt auf der Internetpräsenz des Versiche- rers als registrierter Facharzt mit der Adresse seiner Praxis sowie seiner Privatklinik aufgeführt war. Hiergegen klagte die Wettbewerbszentrale, deren Mitglied die Ärztekammer Nordrhein ist, auf Unter- lassung. Wettbewerbszentrale verlangte Unterlassung Die Wettbewerbszentrale war der Auffassung, der Arzt habe gegen § 3 Abs. 1 der Berufsordnung (BO) verstoßen und sich damit geschäftlich unlauter im Sinne der §§ 3 und 3a des Gesetzes gegen den unlau- teren Wettbewerb (UWG) verhalten. Nach § 3 Abs. 1 BO 46 face & body 3 2017

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