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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

News Fortbildung Praxisorientierte Laserworkshops in Düsseldorf und Stuttgart Am 23. September und 7. Ok- tober 2017 haben interes- sierte Mediziner in Düssel dorf bzw. Stuttgart die Mög- lichkeit, sich über aktuelle Laser- Behandlungsmethoden in der Ästhetischen Medizin zu informieren. In diesen Städ- ten lädt Syneron Candela zu jeweils einem Workshop ein, auf dem qualifi zierte Vor - träge hochkarätiger Referen- ten sowie anschauliche Live- Demonstrationen an Proban- den präsentiert werden. In Düsseldorf stellen Dr. Bri- gitte Klein und Dr. Robert Birk am 23. September un- ter dem Leitspruch „Für den medizinischen Alltag“ verschiedene Geräte des Herstellers mit ihren Anwendungsmöglichkeiten vor. So kommt z. B. der GentleMax Pro bei Ge- fäßläsionen, Haarentfernung und der Behand- lung von Nagelpilz zum Einsatz, während sich der Hochleistungs-Pikosekundenlaser PicoWay vorrangig für die Tattooentfernung und die Be- handlung störender Pigmentierungen eignet. Am 7. Oktober leiten Dr. Birk, Dr. Weber und Dr. Gauglitz den Workshop „Von Kopf bis Fuß“ in Stuttgart. Zu beiden Terminen ist ein reger Ge- dankenaustausch ausdrücklich erwünscht und wird vom offen gestalteten Rahmen des Pro- gramms unterstützt. Die Anmeldung erfolgt unter info.de@syneron-candela.com Syneron Candela Deutschland Tel.: 06102 59985-0 www.syneron-candela.com/de PIP-Skandal Mehrere deutsche Gerichte weisen weitere Klagen gegen TÜV Rheinland ab Das Landgericht Gera, das Landgericht Essen und das Landgericht Darmstadt haben zahlreiche Klagen gegen die TÜV Rheinland LGA Products GmbH (TRLP) im Zusammenhang mit Brust- implantaten von Poly Implant Prothèse (PIP) abgewiesen. Diese Urteile bestätigen, dass die TRLP ihre Pfl ichten als Benannte Stelle nicht verletzt hat. Zuletzt kam am 22. Juni 2017 auch der Bun- desgerichtshof zu diesem Ergebnis. Nach der Entscheidung des BGH war die TRLP „nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Fest- stellungen des Berufungsgerichts nicht verpfl ich- tet, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterla- gen zu sichten, da keine Hinweise vorlagen, die darauf hindeuteten, dass möglicherweise die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG nicht erfüllt waren“. PIP hatte die zuständigen fran- zösischen Marktüberwachungsbehörden und TRLP als sogenannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die Firma stellte vorsätz- lich Silikonbrustimplantate unter – zumindest zeitweiser – Verwendung einer nicht deklarier- ten Silikonfüllung her, gab gegenüber TRLP aber stets vor, ausschließlich das gegenüber TRLP deklarierte Silikon als Rohmaterial verwendet zu haben. Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TRLP nicht erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TRLP ist hierfür nicht verant- wortlich, hat jedoch größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen an einer umfas- senden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb hatte TRLP auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden Personen gestellt. 32 face & body 3 2017 TÜV Rheinland AG Tel.: 0221 806-0 www.tuv.com m o c . k c o t s r e t t u h S / e k M a r y d o h C © i

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