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cosmetic dentistry - beauty & science No.4, 2016

28 cosmetic dentistry 4 2016 News Weiterbildung mit CANDULOR Magische Momente in Zürich 80 Jahre alt und kein bisschen verstaubt präsen- tierte sich die Firma CANDULOR zum Prothetik Day am 28. Oktober 2016 im Radisson Blu Hotel, Zurich Airport. Mit dieser „Momentaufnahme“ erlebten die über 250 Teilnehmer einen Tag und eine Nacht voller interessanter Themen, Bilder und Emotionen. Dr. Blankenstein eröffnete den Prothetik Day und führte so durch den gesamten Tag. Mit dabei waren Legenden, renommierte Professoren und Fachleute, die ihre Lieblings- themen näherbrachten. – ZTM Jürg Stuck – Persönliche Erinnerungen – Prof. inv. Dr. Jürgen Wahlmann – Smile Design – Nur bei Veneers? – Prof. Dr. Martin Schimmel, MAS Oral Biol, Universität Bern – Der Patient der Zukunft – Martin J. Hauck – Was bleibt, ist von Bestand. Eine Referenz an die Totalprothetik nach Prof. Dr. Gerber – ZTM Jan Langer – Wie erhalte ich Zähne, Kie- ferkamm und Implantate in der kombinierten Prothetik? – ZTM Damiano Frigerio – Implantatversorgun- gen. Ästhetischer Luxus? – Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer MME, Charité Berlin – Alles Digital. Auch Totalprothesen? Zusätzlich hatte sich Herr Friedrich Wieland spontan bereit erklärt, aus Patientensicht seine Geschichte zu erzählen. Im Gastvortag zeigte der Fotograf und Buchautor, Herr Robert Bösch, seine Momentaufnahmen zum Thema Extremfoto- grafie. Den gelungenen Tag konnten die Teil- nehmer in ausgelassener Stimmung im AURA in Zürich ausklingen lassen. Quelle: CANDULOR AG Onlinebroschüre Was ist verboten? – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen In der von KZBV und BZÄK initiierten Reihe lose erscheinender Aufsätze zum Berufsrecht der Zahnärzte und der sozialrechtlichen Pflichten als Vertragszahnarzt werden ausgewählte Einzel- fragen des zahnärztlichen Alltags rechtlich näher beleuchtet. Die neueste Onlinebroschüre in dieser Reihe widmet sich den juristischen Aspekten rund um das Thema Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Das Dokument „Rechts- grundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesund- heitswesen“ steht ab sofort auf den Homepages von KZBV und BZÄK zur Verfügung. Die in der breiten Öffentlichkeit geführte Diskus- sion um Korruption und Bestechlichkeit im Ge- sundheitswesen war für den Gesetzgeber Anlass, eine entsprechende neue Strafrechtsnorm zu beschließen. Zudem gewinnen Transparenz und Compliance in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung. Die strikte Einhal- tung rechtlicher Vorgaben ist daher Ziel und Auftrag jedes einzelnen Zahnarztes sowie des zahnärzt- lichen Berufsstandes in seiner Ge- samtheit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die Fragen „Was darf ich denn noch?“ und „Was ist verboten?“ inzwischen fester Be- standteil des Beratungsalltags von Zahnärztekammern und Kassen- zahnärztlichen Vereinigungen. Die Schriftenreihe „Rechtsgrundlagen für die Zahnarztpraxis“ möchte Antworten geben und Verun- sicherungen abbauen. Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Was ist verboten? – Bestechlichkeit und tung rechtlicher Vorgaben ist daher Ziel und Auftrag jedes einzelnen Zahnarztes sowie des zahnärzt- lichen Berufsstandes in seiner Ge- samtheit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die Fragen „Was darf ich denn noch?“ und „Was ist verboten?“ inzwischen fester Be- standteil des Beratungsalltags von zahnärztlichen Vereinigungen. Die Onlinebroschüre dentistry 42016

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