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face - interdisziplinäres Magazin für Ästhetik Germany

| Spezial Recht Werbeverbot mit Vorher-Nachher- Bildern ist verfassungsgemäß Das Gericht führte in seinen Entscheidungsgründen auch aus, dass das Werbeverbot mit Vorher-Nach- her-Bildern für Schönheitsoperationen im Einklang mit dem Grundgesetz stehe. Schönheitsoperationen erfolgten in einem kommerziellen Kontext. Sie erfolg- ten nicht aufgrund einer medizinischen Notwendig- keit, sondern ausschließlich aus sonstigen Gründen. Der Arzt setze sein medizinisches Können zu anderen als medizinischen Zwecken ein. Auch das Informati- onsinteresse seiner Patienten sei anders zu bewerten als das der Patienten, deren Behandlung medizinisch indiziert sei. Die Patienten des Schönheitschirurgen setzten sich ohne medizinischen Anlass den Gefahren aus, die jedem Eingriff inhärent sind. Das relative Werbeverbot sei daher verhältnismäßig. Auch sei es geeignet, dem Gesundheitsschutz zu dienen. Indem die potenziellen Patienten davor bewahrt würden, sich solche Bilder privat – vor allem außerhalb eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs – anzusehen, wür- den sie vor deren suggestiver Wirkung geschützt. Letztlich stellte das Gericht auch klar, dass die Tat- sache, dass eine Vielzahl an Vorher-Nachher-Bildern im Internet abrufbar sind, für die Bewertung des Internetauftritts in dem vorliegenden Streitfall uner- heblich ist. Ein verbotenes Verhalten werde nicht dadurch zu einem erlaubten Verhalten, dass andere auch gegen das Verbot verstoßen. Kontakt Anna Stenger, LL.M. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Lyck+Pätzold. healthcare.recht Nehringstraße 2 61352 Bad Homburg www.medizinanwaelte.de Infos zur Autorin 48 face & body 4 2017

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