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cosmetic dentistry - beauty & science No.2, 2016

20 cosmetic dentistry 2 2016 | cosmetic dentistry Anwenderbericht Kosmetisches Zähnebleichen leicht gemacht Autor: Dr. Markus Th. Firla Zahnbleichmittel mit einer Konzentration ab 0,1  % bis 6  % oder mehr Wasserstoffperoxid (oder vergleichbar aktiver Stoffe, wie beispielsweise Karbamidperoxid und Zinkperoxid) dürfen nur an Zahnärzte abgegeben und von diesen zum Einsatz an Patienten verwendet werden. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass – mit Gel- tung der 59. Verordnung zur Änderung der Kos- metikverordnung seit 2012 – Bleaching-Produkte, welche dem Patienten zur weiteren häuslichen An- wendung von der Zahnarztpraxis mitgegeben wer- den, stets das erste Mal unter zahnärztlicher Auf- sicht vom Patienten angewendet werden müssen. Der Anwendung hat eine Sicherheit bewirkende Un- tersuchung, Beratung, Aufklärung und Einweisung vorauszugehen, sodass die Indikation für den Ein- satz und die schadenfreie Verwendung des Bleich- mittels gegeben sind. Besagte Kosmetikverordnung legt weiter fest, dass die Abgabe von Bleichmitteln an Minderjährige verboten ist und die oben genann- ten Vorgaben bei jeder erneuten Wiederaufnahme einer häuslichen Bleaching-Kur zu beachten bzw. wieder komplett durchzuführen sind. Differenzierung Interessant für die zahnärztliche Praxis ist die Aus- legung der 2012 geänderten 59. Kosmetikverord- nung seitens der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), denn in der diesbezüglichen Stellungnahme der Die Aufhellung von natürlichen Zähnen mittels entsprechend wirkender Agenzien ist grundsätz- lich eine, der zahnärztlichen Praxis vorbehaltene, Maßnahme. Das zahnärztlich beaufsichtigte häusliche Bleaching mit einem niedrig konzentrierten Bleichmittel bietet dabei als Alternative zum In-Office-Bleaching einige Vorteile für Behandler und Patient. Abb. 1: Die Dispenser-Zahnbürste ENA WHITE 2.0 für die häusliche Bleaching-Kur. Abb. 1 dentistry 22016

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