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Dental Tribune German Edition No. 10, 2016

DT today 10/2016 27 news UNIVERSITÄT TRIFFT PRAXIS Knochenaufbau vs. Sofortversorgung Veranstalter: European Academy of Implant Dentistry, EAID Heegbarg 29 | 22391 Hamburg Tel. +49 - (0) 40 - 602 42 42 www.euro-osseo.com Veranstaltungsort: Hotel Hafen Hamburg Seewartenstraße 9 20459 Hamburg Tel. +49 - (0) 40 311130 Zimmerkontingent mit Discount Rate. Der 4. EURO OSSEO 2016 bringt u.a. zwei der weltweit führenden Zahnärzte zusammen. Zum einen Prof. Dr. Dennis Tarnow, erstmalig in Hamburg zu hören, der sich den Themen Ätiologie und Behandlungslösungen über Sofort- implantationen in Extraktionsalveolen widmen wird. Zum anderen Prof. Dr. Paulo Malo, der Erfinder der All-on-4® Methode und Weiterentwickler des Zygoma Implantats. Das MALO CLINIC Protokoll hat die Oralchirurgie, insbe- sondere hinsichtlich der Implantologie und festsitzenden Versorgungen, revolutioniert. Prof. Dr. Dr. Max Heiland ist der dritte herausragende Referent auf diesem Gipfeltreffen der internationalen Expertise im Fachgebiet der Implantologie: UNIVERSITÄT TRIFFT PRAXIS Knochenaufbau vs. Sofortversorgung 4. EURO OSSEO 2016 18.+19.11.2016 | HOTEL HAFEN HAMBURG Kongress & 4 Workshops mit Hands-on DR. DENNIS P. TARNOW Direktor Columbia University College of Dental Medicine, New York Interdisziplinäre Vorgehensweise im Management von Implantatmiss- erfolgen im ästhetischen Bereich DR. PAULO MALO Präsident der MALO CLINIC Health & Wellness, Lissabon Hochmodernes Rehabilitations- verfahren bei Zahnlosigkeit: Das MALO CLINIC Protocol Bis zu 20 CME Punkte WEITERE INFOS UND ANMELDUNG UNTER www.euro-osseo.com Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Veranstaltungsort ist die Elbkuppel des HOTEL HAFEN HAMBURG mit einem sensationellen Blick auf den Hamburger Hafen. ANZEIGE FDI präsentiert neue Definition von „Zahngesundheit“ Die Begriffsneubestimmung wird von über 200 nationalen zahnärztlichen Verbänden übernommen und weltweit in der Zahnmedizin eingeführt.  Der Weltverband der Zahnärzte FDI stellte am 6. September auf der Welt- konferenz in Poznan seine neue Defi- nition von „Zahngesundheit“ als eine wesentliche Grundlage für die Ge- sundheit allgemein und das Wohlbe- finden vor. „Die neue Definition stellt für die Zahnmedizin einen bedeutsamen Mei- lenstein dar“, so Dr. Patrick Hescot, Präsident des FDI. „Mithilfe der neuen Definition können wir gemäß unserer Einflussnahmestrategie Vision 2020 und mit Blick auf unser Ziel, weltweit eine optimale Zahngesundheit sicher- zustellen, standardisierte Bewer- tungs- und Messinstrumente entwi- ckeln, um eine weltweit einheitliche Datenerfassung durchzusetzen.“ FDI-Definition von Zahngesundheit: Ist vielgestaltig und beinhaltet, wenn auch nicht ausschließlich, die Fähigkeit zu sprechen, zu lächeln, zu riechen, zu schmecken, zu berühren, zu kauen, zu schlucken und Emotio- nen über Gesichtsausdrücke mit Selbstvertrauen und ohne Schmerz oder Unbehagen sowie ohne Krank- heit des kraniofazialen Komplexes zu übermitteln. Mundgesundheit: • ist ein grundlegender Bestandteil der Gesundheit sowie des körperli- chen und geistigen Wohlbefindens, das einhergeht mit einem Konti- nuum, das beeinflusst wird von den Werten und Verhaltensweisen der Einzelpersonen und Gemeinschaf- ten; • spiegelt die physiologischen, sozia- len und psychologischen Eigen- schaften wider, die für die Lebens- qualität unentbehrlich sind; • wird durch die sich ständig än- dernde Erfahrung, Empfinden, Er- wartungen und Anpassungsfähig- keit einer Person beeinflusst. DieneueDefinitionwurdevonder Vision 2020-Expertengruppe des FDI mit Mitgliedern aus den Bereichen Zahngesundheit, öffentliche Gesund- heit und Gesundheitsökonomie festge- legt. Die neue Definition von Zahn- gesundheit wurde neben einem er- gänzenden Konzept, das gegenüber externen Interessenvertretern er- probt wurde, nach eingehenden Bera- tungen mit Patienten, mit im Bereich der Zahngesundheit tätigen Personen, mit den nationalen zahnärztlichen Verbänden, mit im Bereich der öffent- lichen Gesundheit tätigen Personen, mit Hochschulen, Regierungen, mit der Industrie, mit Drittzahlern u.a. be- stimmt. „Mithilfe der neuen Definition möchten wir darauf aufmerksam ma- chen, dass die Zahngesundheit ver- schiedene Aspekte umfasst und nicht nur für sich allein zu betrachten ist, sondern einen Teil des breiteren Kon- zepts der Gesundheit allgemein dar- stellt“, so Prof. David Williams, Co-Vor- sitzender der Vision 2020-Experten- gruppe des FDI. Prof. Michael Glick, Co-Vorsitzen- der der Vision 2020-Expertengruppe des FDI: „Bei unserem Vorschlag han- delt es sich um eine zeitgemäße Defi- nition von Zahngesundheit, die auch von zahlreichen nationalen zahnärzt- lichen Verbänden und der Weltge- sundheitsorganisation verwendet wird. Sie ist also nicht revolutionär, sondern wurde einfach nur weiterent- wickelt.“ Der FDI beabsichtigt, diese Definition von Zahngesundheit groß- flächig zu verbreiten und für deren Verwendung einzutreten, mit dem Ziel, ein weltweit einsetzbares stan- dardisiertes Messinstrument zu schaf- fen. Bis 2017 soll ein Messinstrumen- tarium bereitstehen, mit dem die Bedürfnisse des Einzelnen und der Be- völkerung bewertet und damit Infor- mationen für politische Maßnahmen bereitgestellt und diese beschleunigt werden können.  Quelle: FDI, ots Kinderrichtline jetzt mit Verweisen zum Zahnarzt Neue Regelung seit 1. September in Kraft.  Die zum 1. September in Kraft ge- tretene, neue Kinderrichtlinie stärkt besonders auch die vertragszahnärzt- liche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Das sogenannte Gelbe Heft oder auch Kinderuntersuchungs- heft enthält als Bestandteil der Rege- lungjetztinFormvonAnkreuzfeldern sechs Verweise vom Arzt zum Zahn- arzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Le- bensmonat. In dem Heft werden im Rahmen der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) die Kinderunter- suchungen sowie spezielle Früherken- nungsuntersuchungen dokumentiert. Den Beschluss zu den Verweisen hatte die KZBV im Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA), dem wichtigsten GKV-Beschlussgremium erwirkt. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hatte das Bundesministerium für Gesundheit allerdings um eine ergänzende Stel- lungnahme zu Fragen des Datenschut- zes bei der Befunddokumentation der Schwangerschaftsanamnese gebeten. Das hatte das Inkrafttreten der ge- samten Regelung verzögert. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvor- sitzender der KZBV: „Aus vertrags- zahnärztlicher Sicht sind besonders die neuen Verweise ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versor- gung. Auf Initiative der KZBV befasst sich der G-BA aber noch in weiteren Beratungen mit den kleinsten Patien- ten in der Praxis. Auf Basis des zahn- ärztlichen Konzeptes zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die KZBV im vergangenen Jahr beantragt, be- stehende zahnärztliche Früherken- nungsuntersuchungen zu erweitern.“ Über die bisherige Richtlinie hin- aus, die die erste zahnärztliche Früh- erkennungsuntersuchung im dritten Lebensjahr vorsieht, sollen künftig schon früher im Kleinkindalter Unter- suchungen eingeführt werden. „Nun obliegt es zunächst dem G-BA, Art und Umfang der Leistungen sowie Altersgrenzen und Häufigkeit der neuen Untersuchungen vor dem 30. Lebensmonat zu bestimmen. Die entsprechenden Beratungen dazu so- wie zu Effekten der Therapeutischen Fluoridierung dauern noch an. Erst im Anschluss können wir mit den Kas- sen dann im Bewertungsausschuss über die jeweilige Bewertung verhan- deln.“  Quelle: KZBV © Khakimullin Aleksandr/Shutterstock.com © LuckyImages/Shutterstock.com Infos zur Fachgesellschaft 10/201627 Tel. +49 - (0) 40 - 6024242 Tel. +49 - (0) 40311130

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