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cosmetic dentistry - beauty & science No.4, 2017

Praxisgestaltung Spezial | Abb. 2 Abb. 3 benen Räumlichkeiten und möglicherweise auch durch das zur Verfügung stehende Budget zu er- warten, aber ein weitaus wichti gerer Aspekt ist die einwandfreie Erhaltung der Funktionalität. Hierzu lässt sich der revolutionäre Gestaltungsleit- satz der Bauhausära „Form follows function“, das berühmte Zitat des amerikanischen Architekten Louis Henry Sullivan, heranziehen, wenn auch in seiner Bedeutung etwas verfremdet. Eigentlich for- dert er, dass die Form, also die Gestaltung von Din- gen, sich aus ihrer Funktion, also ihrem Nutzzweck, ableiten soll. Dies lässt sich auch wunderbar auf die Planung, Gestaltung und Einrichtung von Praxen übertragen – an erster Stelle steht die Funktion, hier die Funktionalität, und an zweiter Stelle die Form bzw. die innenarchitektonische Ausführung, die die Funktion gewährleistet und unterstützt. Genau dies wird leider immer wieder nicht beachtet oder schlichtweg vergessen. Da werden dann opti- sche (T-)Raumschiffe geschaffen, aktuellen Trends wird intensiv Folge geleistet, eine im ersten Moment augenscheinliche optische Rakete konzipiert, doch bei genauerem Hinsehen wurde der Arbeitsablauf kaum oder gar nicht beachtet, sodass im schlimms- ten Fall nur noch ein sehr eingeschränkter und wenig sinnvoller Praxisablauf möglich ist. Im Praxisalltag gilt es, Hygienebestimmungen und gleichzeitig Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten, Arbeitsabläufe mit möglichst kurzen und effektiven Wegen sind schon in der Planungsphase vorzuse- hen. Auch die sinnvolle Anordnung der Räume ist hier von größter Wichtigkeit. Zur Vermeidung langer Laufwege sollten Behandlungsbereiche möglichst nah beieinanderliegen, Röntgen und Sterilisation sollten sich in unmittelbarer Nähe befinden. Zudem Abb. 2: Auch im Wartebereich Design und Funktionalität als gelungene Einheit. Abb. 3: Funktionalität braucht keine Spielereien. gibt es nur wenig Schlimmeres als eine Zahnarzt- helferin, die Tabletts mit blutigen Instrumenten am Wartebereich vorbei in den fatalerweise falsch posi- tionierten Sterilisationsraum trägt. Auch die Beleuchtung muss unbedingt stimmen. Hier lässt sich die Praxis in die Bereiche Empfang mit Verwaltung, Wartebereich und Behandlungs- zimmer mit Nebenräumen wie Ste rilisation und Zahntechnik unterteilen. Grundsätzlich müssen in allen Räumen zwingend ausreichende Beleuch- tungsstärken eingehalten werden, die sich nach der Nutzung des jeweiligen Bereiches richten und die entsprechenden DIN-Normen berücksichtigen. Ein zu gering beleuchteter Arbeitsbereich verstößt gegen geltende Arbeitsstättenrichtlinien. „An erster Stelle steht die Funktionali­ tät, und die Form, also die innen­ architek to nische Ausführung, muss diese gewährleisten bzw. unterstützen.“ Bevor also der Praxisbetreiber die ihn begeisternde Designerleuchte als einzige Lichtquelle über seinem Empfang platzieren möchte, sollte er zwingend die zu erwartende Lichtausbeute und Blendfreiheit prü- fen lassen. In den Behandlungszimmern ist eine gleichmäßig helle Ausleuchtung grundlegend wichtig, möglichst in einer Tageslichtfarbe. Die optimale Beleuchtung des Behandlungsplatzes als zentralen Arbeitsbe- reich des Arztes erfolgt über eine Behandlungs- oder OP-Leuchte, die technisch die höchste cosmetic 4 2017 dentistry 29

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