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Dental Tribune German Edition No.5, 2017

4 Politics DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 5/2017 Großes Vertrauensverhältnis zum Zahnarzt Ältere Patienten bewerten ihre Zahnärzte in allen Kategorien besser als jüngere Patienten. So verschreiben Sie richtig! KZBV erläutert die neuen rechtlichen Grundlagen. auf MÜNCHEN – Ältere Patienten sind zufriedener mit ihren Zahnärzten als jüngere. Das ist das Ergebnis des Patientenba- rometers 01/2017, das jameda, Deutschlands größte Arztemp- fehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, zweimal im Jahr erhebt. Im Schnitt be- werten Patienten über 50 Jahre ihre Zahnärzte einer Schulnotenskala von 1 bis 6 mit der Note 1,20. Patienten zwi- schen 30 und 50 Jahren verge- ben hingegen im Durchschnitt die Note 1,29, Patienten unter 30 Jahren eine 1,34, wobei es sich auch hierbei noch um eine sehr gute Bewertung handelt. Größer ist der Unterschied in der Bewertung des Vertrauens- verhältnisses: Während Patien- ten im Alter von 50+ sehr zu- frieden sind (1,23), bewerten die Patienten im Alter von 30 bis 50 Jahren das Vertrau- ensverhältnis mit einer 1,35. Die Generation unter 30 ver- gibt die Note 1,41. Patientenzufriedenheit hält weiter an Insgesamt sind die Deut- schen auch in diesem Jahr mit ihren Zahnärzten zufrieden und geben den Medizinern die Note 1,321. Damit können die Zahnärzte den ersten Platz der letzten Jahre verteidigen. Auf dem zweiten Platz befi nden sich die Urologen mit einer durchschnittlichen Bewertung von 1,6, gefolgt von den All- gemeinärzten (1,78). Am we- nigsten zufrieden sind die Pa- tienten mit ihren Hautärzten. Mit der Note 2,38 bilden sie das Schlusslicht des Facharzt-Ran- kings. Zufriedenheit mit genom- mener Zeit und Wartezeit Trotz der knapp bemesse- nen Zeit im Praxisalltag sind die Patienten mit der Behand- lungszeit ihrer Zahnärzte zu- frieden. Vielmehr ist sogar eine Steigerung der Patientenzufrie- denheit in den letzten vier Jah- ren erkennbar: Bewerteten die Patienten die genommene Be- handlungszeit 2014 mit der er- freulichen Note 1,34, vergeben sie im ersten Halbjahr 2017 eine sehr gute 1,30. Das gleiche gilt für die Wartezeit auf einen Termin, die Patienten im ersten Halbjahr 2017 mit der Note 1,45 besser bewerten als noch im Jahr 2014 (1,52). DT 1 Gesamtzufriedenheit = Durch- schnittsnote der letzten vier Jahre aus den Kategorien „Zufrieden- heit mit Behandlung“, „Zufrie- denheit mit der Aufklärung durch den Arzt“, „Beurteilung des Ver- trauensverhältnisses zum Arzt“, „Zufriedenheit mit der Freund- lichkeit des Arztes“ und „Zufrie- denheit mit der genommenen Behandlungszeit“. Quelle: jameda Umsatzsteigerung zahntechnischer Labore um 1,8 Prozent, aber … Aktuelle Konjunkturumfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker- Innungen (VDZI) für 2016 und das erste Quartal 2017. BERLIN – Der Umsatz der gewerb- lichen zahntechnischen Labore hat 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent zugenommen. Das geht aus der aktuellen Konjunktur- umfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) für das Gesamtjahr 2016 und das erste Quartal 2017 hervor. Rückläufi ge Leistungsnachfrage Mit dem Umsatzzuwachs im Gesamtjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr ist insgesamt jedoch keine Zunahme der realen Leistungsnach- frage verbunden. Zieht man die für das Marktsegment der Regelversor- gungen für GKV-Patienten kollektiv- vertraglich vereinbarten Preisverän- derungen als Preisindikator heran, signalisiert diese Veränderung sogar eine sinkende Leistungsnachfrage. Insgesamt liegt das Jahresendergeb- nis damit weiter im Fünf-Jahres- Trend. Diese Annahme steht auch im Einklang mit der Entwicklung der Ausgaben für Festzuschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung: Zwischen 2011 und 2016 haben sich die zahnärztlichen Honorare und Preise für zahntechnische Leistun- gen im gesetzlichen Rahmen um knapp 12 Prozent erhöht. Die Ge- samtausgaben für Festzuschüsse fal- len im gleichen Zeitraum allerdings nur um 2,4 Prozent höher aus. Als maßgebliche Erklärung dient der Hinweis, dass die Zahl der abgerech- neten Befunde als Indikator für die Leistungsmenge seit 2011 stetig sinkt. Für das erste Quartal für 2016 erst zum 1. April des Jahres angepasst wurden und die für 2017 geltende Preisanpassung im ersten Quartal 2017 bereits enthalten ist. Nimmt man diese Preiseffekte als Indikator für den Gesamtmarkt, so wird die Entwicklung einer rückläu- fi gen Leistungsnachfrage auch mit diesen jüngsten Zahlen bestätigt. DT Quelle: VDZI 2017 weisen die Er- gebnisse des VDZI- Konjunkturbarome- ters ein Umsatzplus gegenüber dem ersten Vierteljahr 2016 in Höhe von 4,2 Prozent aus. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu den vorhergehen- den Trendaussagen. Der relativ hohe Zu- wachs ist dadurch bedingt, dass die kollektivvertrag- lichen Preise für GKV-Leistungen m o c . k c o t s r e t t u h S / u 4 s x i p © BERLIN – Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesverei- nigung (KZBV) als stimmberechtigte G-BA Träger organisation die eigen- ständige zahnärztliche Heilmittel- Richtlinie verabschiedet. Diese Richt- linie ist seit dem 1. Juli 2017 ver- bindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Regelung von Heilmittelverord- nungen in einer eigenen Richt linie ist für Zahnärzte neu. band vereinbarte Verordnungsfor- mular verwendet werden. Die Ver- tragspartner haben das Formular um praktische Hinweise ergänzt, wie die einzelnen Felder ausgefüllt wer- den müssen. In der Broschüre ist das Formular mit den Hinweisziffern zu den Ausfüllhinweisen abgedruckt. Die Broschüre steht auf der Website der KZBV (www.kzbv.de) als PDF-Datei zum Download be- reit. DT Quelle: KZBV Infos zur Fachgesellschaft Die zahnärztliche Heilmittelverordnung Subhead 1 So verschreiben Sie richtig Die KZBV-Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelver- ordnung – So verschreiben Sie richtig“ soll für Zahnarztpra- xen eine Hilfestellung bei der erstmaligen Befassung mit den neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen sein. In der Bro- schüre ist die Richtlinie ein- schließlich des Heilmittelkata- logs Zahnärzte im Volltext ab- gedruckt und wird im An- schluss umfassend erläutert. Dargestellt werden insbeson- dere die im Einzelnen verord- nungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Ver- ordnung. Für die Heilmittelver- ordnung muss das zwischen KZBV und GKV-Spitzenver- Jeder Zahn zählt – aus Fehlern lernen Die Bundeszahnärztekammer zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK. BERLIN – 93 Millionen zahnärzt- liche Behandlungsfälle werden pro Jahr allein über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Auch bei einer so immensen Anzahl ist je- der Patient so gut wie möglich zu be- handeln. Dafür sorgen nicht nur eine lange fundierte Ausbildung, sondern regelmäßige und lebens- lange Fortbildung der Zahnmedi- ziner sowie ein spezielles Fehler- berichts- und Lernsystem für die zahnärztliche Praxis. Auch das System der zahnärztlichen Patien- tenberatung wird im Rahmen eines Evaluationsberichts dafür genutzt, die zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. Dies alles hilft, die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse weitestge- hend zu vermeiden, stellt die Bun- deszahnärztekammer (BZÄK) an- lässlich der aktuellen Behand lungs - fehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) klar. „Fehlerfrei zu arbeiten, ist ge- rade für eine medizinische Berufs- gruppe ein wichtiges Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran. Pa tientenschutz bedeutet, aufgetre- tene Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu analysieren – und alles daran setzen, sie zu vermeiden“, so Prof. Dietmar Oesterreich, BZÄK- Vizepräsident. Behandlungsfehler Für 2016 weist der MDK 422 be- stätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungsfälle zeigt, dass die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin kleiner als in an- deren Fachgebieten ist. Dass auf- grund der absoluten MDK-Zahlen keine Rückschlüsse auf die Behand- lungsqualität in den Fachgebieten gezogen werden können, darauf verweist auch der MDK selbst. „Dennoch gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler zu vermeiden“, so Oesterreich. Seit 2011 können sich Zahnärzte im BZÄK-Pilotprojekt „Jeder Zahn zählt!“ anonym über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag austauschen und von- einander lernen. Anfang 2016 wurde das System als „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ von BZÄK und Kassen- zahnärztlicher Bundesvereinigung gemeinsam auf eine breite Basis ge- stellt. Seit Juni gibt es den ersten Evaluationsbericht der zahnärztli- chen Pa tientenberatung. Die Zahn- ärzteschaft bietet in diesem System jedem Patienten die Möglichkeit, vermutete Behandlungsfehler von neutralen Gutachtern überprüfen zu lassen: www.patientenberatung- der-zahnaerzte.de. DT Quelle: Bundeszahnärztekammer

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