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Dental Tribune German Edition No. 11, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 11/2016 · 7. November 2016 Statements & News Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die ­ Zeitschrift und die enthaltenen ­ Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver­ wertung ist ohne Zustimmung des ­ Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, ­ Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die ­ Ein­ speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. ­ Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, ­ sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten­ banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un­ verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verant­ wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. inige Medien haben sich kurzfristig empört, die Politik hat es schweigend hingenommen und duldet über die BMG-Aufsicht die Kassen-Abzocke im Gesundheitsfonds. Der zahlt jährlich rund 200 Milliarden Euro an die gesetzlichen Krankenkassen aus den Beiträgen der Versicherten. Für jeden einzelnen Versicherten erhält die Kasse einen Grundbetrag und pro Versicherten bei Vorliegen einer in einer besonderen Liste – 80 Erkrankungen – geführten Schwerbelastung einen Risiko­- zuschlag. Hier beginnt nun die organi- sierte Manipulation. Um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds beziehen zu können, werden Ärzte über „Gesundheits­ berater“ und über Geldprämien pro Sonderdiagnose animiert, bestimmte Pa­ tienten als besonders schwer krank zu bezeichnen. Darüber fallen Sonder­ prämien für die Kassen aus dem Ge­ sundheitsfonds an. Zur Rechtfertigung des Vorgehens der Animation der Ärzte zur Sonderdiagnose „schwersterkrankt“ – z.B. adipös statt übergewichtig – behaupten die Kassen, es gehe nur darum, „nachlässige Mediziner“ zu einer „richtigen“ Diagnose zu lenken. Zur Dimension der Manipulations­ versuche: Aus der TKK heraus heißt es, allein seit 2014 wurden von den Kassen gemeinsam über 1 Milliarde an Prämien in Ärzte investiert, um Patienten als „be­ sonders krank“ einzustufen. So werden die Deutschen immer mehr auf dem Papier der Kassenabrechnungen zu einem Volk von Schwerkranken. Allein die Zahl der Fettleibigen stieg nach Aufnahme in den 80er-Katalog in 2010 bis 2012 von 500.000 auf 1,1 Mio. adipös Erkrankte. Allein die TKK be­ hauptet, dass 0,3 Prozentpunkte ihres Beitrages in Risikodiagnose-Prämien fließen. Geld, das für die Therapien der GKK-Versicherten fehlt. Milliardenschwere Verschwendung, die für die Patienten auch zum persön­ lichen Nachteil werden können. Bei fast jeder privaten Zusatzversicherung wird eine persönliche Risikoüberprüfung ge­ macht, und schon wird aus dem vielleicht nur leichten Übergewicht die Fettleibig­ - keit mit in der Folge möglicher schwerer Erkrankungen. Die Antragsteller machen sich auch nach der Fehlanzeige in ihrem Versicherungsantrag schuldig. Aber auch die privaten Versicherer sind nicht die größten Lämmer, sondern entpuppen sich als Wölfe im Schafspelz. So wendet sich in einem offenen Brief der Präsident der Bundeszahnärzte­ kammer (BZÄK) an die ERGO Direkt Versicherung, die Informationen aus Heil- und Kostenplänen ihrer Versicherten ungefragt auf der Internetseite www.2te- zahnarztmeinung.de einstellt. Die BZÄK hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig. Der Versicherte wende sich mit der Frage nach Übernahme der Behandlungs­ kosten an seine Versicherung, die unge­ - fragt die Informationen im Internet ein­ stelle. Damit der Patient die Angebote auch wirklich prüft, werden ihm von der Versicherung 50 Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem Bieter offeriert. Die BZÄK kritisiert diese Geschäfts­ praktiken. Denn zahnärztliche Therapie­ entscheidungen sind komplex. „Ferndia­ g­ - nosen“ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Außerdem schränke die ERGO die freie Arztwahl des Versicherungsnehmers unzulässig ein. Es gibt also nichts, was nicht denkbar ist. Bleibt, alles zu unterlassen, was das Vertrauensverhältnis Patient zur Zahn- arzt­ praxis stören könnte, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel E Kassen-Abzocke im Gesundheits- fonds Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Wechsel im Vorstand Prof. Dr. Matthias Hannig ist neuer Präsident der DGZ. LEIPZIG – Die DGZ hat auf ihrer Mitgliederversamm- lung am 7. Oktober 2016 im Rahmen der 30. DGZ-Jah- restagung in Leipzig einen neuen Präsident-elect ge- wählt. Prof. Dr. Christian Hannig aus Dresden wird in zwei Jahren die Nachfolge von Prof. Dr. Matthias Han- nig aus Homburg/Saar an- treten,deralsbisherigerPrä- sident-elect andieSpitzeder DGZ rückt. Prof. Dr. Edgar SchäferausMünster,derbis- herige Präsident der DGZ, wird als Past-Präsident weiterhin im Vor- stand der DGZ vertreten sein. Prof. Dr. Roland Frankenberger aus Mar- burg scheidet aus dem Vorstand der DGZ aus. Im Amt bestätigt wurden der Vizepräsident der DGZ, Prof. Dr. Birger Thonemann aus Düsseldorf/ Regensburg sowie der Generalsekre- tär Priv.-Doz. Dr. Sebastian Bürklein aus Münster. Das Amt des Schatz- meisters wird Prof. Dr. Stefan Rupf aus Homburg/Saar antreten. Er übernimmt die Geschäfte von Prof. Dr. Stefan Rüttermann aus Frank- furt am Main, der aus dem Vorstand der DGZ aus­ scheidet. Dem DGZ-­ Vorstand gehören außerdem die Präsidenten der DGZ-Verbund­ gesellschaften an. Für die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) und die Deut- sche Gesellschaft für En- dodontologie und zahn­ ärztliche Traumatologie (DGET) sind dies weiter- hin Prof. Dr. Carolina Ganß aus Gießen und Prof. Dr. Christian Gern- hardt aus Halle  (Saale). Für die Deutsche Gesell- schaft für Restaurative und Regenerative Zahn- erhaltung (DGR²Z) wird künftig Prof. Dr. Wolfgang Buchalla im Vor- stand der DGZ vertreten sein. Er wurde in Leipzig zum Präsidenten der DGR²Z gewählt und tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Christian Hannig aus Dresden an. DT Quelle: Deutsche Gesellschaft für Zahnheilkunde Abb. 1: Prof. Dr. Matthias Hannig, Präsident. – Abb. 2: Prof. Dr. Christian Hannig, Präsident-elect. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch­ gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Neue S2k-­Leitlinie DGZMK-Empfehlungen zur Karies­ prophylaxe bleibender Zähne. DÜSSELDORF – Erstmals ist nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie zu grundlegenden Maßnahmen zur Kariesprophylaxe bleibender Zähne entwickelt wor- den. Federführend durch die Deut- schen Gesellschaften für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und für Zahnerhaltung (DGZ) wurde damit in Zusammenarbeit mit 13 weiteren beteiligten Fachgesellschaf- ten und Institutionen eine breit konsentierte Entscheidungshilfe zur Kariesprophylaxe bleibender Zähne vorgelegt. Die Leitlinie und den Methodenreport finden Sie auf der Website der DGZMK. DT Quelle: DGZMK DGZMK-Leitlinie Senioren mit Pflegebedarf brauchen Unterstützung bei der Mundpflege Bundeszahnärztekammer zum Internationalen Tag der älteren Menschen. BERLIN – Ältere Menschen mit Pfle- gebedarf sind häufig nicht mehr in der Lage, die tägliche Zahn- und Mundpflege alleine vorzunehmen. Deshalb sind sie auf Hilfe von pfle- genden Angehörigen oder Pflegeper- sonal angewiesen. Darauf verwies die BZÄK anlässlich des Internatio- nalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober. Zur Unterstützung der Pflegenden hat die BZÄK ge- meinsam mit dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zwölf Erklärvideos produziert, die Hin- weise zur Mund- und Zahnpflege bei Menschen mit Pflegebedarf geben. Die Filme sind unter You- Tube Bundeszahnärztekammer zu finden. Zudem hat die BZÄK Hin- weiskärtchen auf die Filme erstellt, die in Praxen, Pflegeeinrichtungen oder auch an pflegende Angehörige verteilt werden können. Die Ko- piervorlage der Kärtchen ist auf der BZÄK-Website zu finden. „Nach Angaben der Vereinten Nationen sind bereits heute fast 700 Millionen Menschen 60 Jahre oder älter – mit stark steigender Tendenz. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen möchte die BZÄK darauf aufmerksam machen, dass vor allem pflegebedürftige Senioren mit ihren spezifischen Bedürfnissen und ge- sundheitlichen Herausforderungen unsere Unterstützung benötigen. Durch die Filme mit Tipps für die Mundpflege wollen wir dazu einen Beitrag leisten“, so BZÄK-Vizepräsi- dent Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Der Erhalt der Mundgesundheit auch im höheren Alter ist nicht nur bedeutsam für die Bewahrung der Lebensqualität, sondern auch für die Gesamtgesundheit. Denn Erkran- kungen im Mund können negativen Einfluss auf beispielsweise Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben. Deshalb ist Mundpflege in jedem Alter wichtig. DT  Quelle: BZÄK © Photographee.eu/Shutterstock.com 1 2 © UZM Dresden © UKS Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290 12

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