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Dental Tribune German Edition No. 11, 2016

16 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 11/2016 · 7. November 2016 Industry Report Tägliches Update aus der Welt der Zahnmedizin. www.zwp-online.info Das führende Newsportal der Dentalbranche JETZT NEWSLETTER ABONNIEREN! EIN KLICK – EIN BLICK  Fachartikel  News  Wirtschaft  Berufspolitik ZWP ONLINE MOBIL OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig · Deutschland · Tel.: +49 341 48474-0 · info@oemus-media.de  Veranstaltungen  Produkte  Unternehmen  E-Paper  CME-Fortbildungen  Videos und Bilder  Jobsuche  Dental Life & Style © Guschenkova/Shutterstock.com ANZEIGE Medizinische Einrichtungen sind infektiologische Hochrisikoberei- che. Neben der Oberflächenhygiene spielt dabei die Wasserhygiene eine zentrale Rolle. In zahnmedizini- schen Einrichtung darf laut Gesetz bei allen Anwendungen nur Wasser in Trinkwasserqualität verwendet werden. Ein Großteil der Zahnarzt- praxen und Zahnkliniken haben aufgrund von mikrobiologischen, baulichen und designtechnischen Gründen erhebliche Probleme mit mikrobiell verkeimtem Wasser. Die RKI-Empfehlung von 2006 „Infektionsprävention in der Zahn- heilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ klärt hierzu in Kapitel 5 „Wasserführende Systeme“, durch wen und wie bei der mikrobiologi- schen Probenahme vorzugehen ist. Dabei gibt es drei Problembereiche. Es wird für die Durchführung der Probenahme seitens der Empfeh- lung unter anderem der Einsatz von „geschultem Personal“ vorgesehen. Dieser Begriff vom „geschulten Per- sonal“ ist nicht genauer definiert und wird aktuell von den verschie- denen Beteiligten im Markt unter- schiedlich interpretiert. Aber auch hier ist nur ein Weg der richtige. Rechtssicherheit Eine weitere Problematik ist, ein akkreditiertes Labor zu beauf- tragen und sowohl die Probe- nahme als auch Untersuchung rechtskonform durchführen zu las- sen und damit Rechtssicherheit für den Zahnarzt herzustellen. Geregelt wird dies in der DIN EN ISO 19458. Die DIN EN ISO 19458 „Wasserbe- schaffenheit – Probenahme für mi- krobiologische Untersuchungen“ verlangt die Inaktivierung einer Wasserprobe zum Zeitpunkt der Probenahme. Dies wird im Bereich des Trinkwassers durchaus gewähr- leistet, indem die Probebecher mit einem Neutralisationsmittel (Na- triumthiosulfat, Katalase etc.) do- tiert werden. Diese Neutralisation greift je- doch nur für Desinfektionsmittel, welche entsprechend der Trinkwas- serverordnung zugelassen sind, und auch nur im zugelassenen Konzen- trationsbereich. Da die im Dentalbe- reich eingesetzten Mittel oft keine dementsprechendeZulassunghaben, kommt es zu einer weiteren Wirkung des Desinfektionsmittels auf die Wasserprobe. In letzter Konsequenz führt dies zu falsch-negativen Probe­ ergebnissen, welche den mikrobiel- len Status der Einheit zum Zeitpunkt der Probenahme nicht wahrheitsge- mäß widerspiegeln und damit nicht rechtskonform sind. Neutralisierung von Desinfektionsmitteln Wie komplex und teilweise sogar unmöglich es ist, die verschie- denen im Dentalmarkt vorhanden Desinfektionsmittel zu neutralisie- ren, verdeutlichen diverse Artikel und Nachforschungen, die sich mit der Inaktivierung verschiedener Desinfektionsmittel auseinander- setzen, unter anderem mit dem großflächig eingesetzten Wasser- stoffperoxid. Eine Neutralisation der wasserstoffperoxidhaltigen Proben findet nicht statt, bzw. kann aktuell aus analysetechnischen Gründen nicht stattfinden. Das entsprechende Wissen ist bei vielen Probenehmern nicht vor- handen. Eine Konkretisierung der RKI-Empfehlung von 2006 zu die- sem Thema und verbindliche Stan- dards wären dabei absolut empfeh- lenswert. SAFEWATER Hygienekonzept BLUE SAFETY hat sich als Na- vigator für alle Fragen rund um die Wasserhygiene bewährt und sorgt mit dem SAFEWATER Hygiene- konzept dafür, dass die Hygiene- kette endlich wirksam, rechtssicher und kosteneffizient geschlossen wird. Gerade bei der Probenahme bewährt sich die SAFWATER Tech- nologie, da das Wassersystem durch die tägliche Spülung die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt und keine verfälschende Beeinflus- sung der Probe stattfindet. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Wasserhygieneexperten auf: experte@bluesafety.com DT Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produkt- information lesen. BLUE SAFETY GmbH Tel.: 0800 25837233 (kostenfrei) www.bluesafety.com Wasserhygiene – unverzichtbar in der Zahnarztpraxis Mit der Unterstützung der Experten von BLUE SAFETY auf der sicheren Seite sein. Infos zum Unternehmen OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig · Deutschland · Tel.: +4934148474-0 · info@oemus-media.de Tel.: 080025837233 (kostenfrei)

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