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Dental Tribune Swiss Edition No. 1, 2018

6 Politics DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 1/2018 Sinkende Renten: Den Ruhestand rechtzeitig planen Wer demnächst pensioniert wird, sollte jetzt noch letzte Vorkehrungen treffen. Von Sven Pfammatter, Zürich. Das Schweizer Vorsorgesystem ist unter Druck: Die Lebenserwartung steigt, die Zinsen verharren auf tiefstem Niveau und der Umwand- lungssatz bleibt zu hoch angesetzt. Während die ersten zwei Faktoren nun mal nicht geändert werden kön- nen, setzten viele Pensionskassen jetzt erneut den Rotstift beim Um- wandlungssatz an. Vor diesem Hintergrund wird es noch wichtiger, dass man sich auf die Pensionierung gut vorbereitet und folgende Fehler möglichst vermeidet: Fehler 1: Renten überschätzen Viele gehen davon aus, dass die Renten aus Pensionskasse und AHV ausreichen, um den gewohnten Le- bensstandard im Alter weiterführen zu können. Fakt ist: Die Renten de- cken heute in den meisten Fällen we- niger als 60 Prozent des letzten Er- Leistungen der AHV erheblich kür- zen. Bereits fünf fehlende Beitrags- jahre führen zu einer lebenslangen Kürzung der Rente von elf Prozent. Fehler 2: Kürzungen unterschätzen Viele Pensionskassen sehen bei den Leistungskürzungen eine Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren vor. Das heisst: Je nach Vor- sorgeeinrichtung sind von diesen Massnahmen auch Erwerbstätige betroffen, die schon 55 oder 60 Jahre alt sind. Anders als den jünge- ren Versicherten bleibt ihnen wenig Zeit, um die finanziellen Lücken zu schliessen. Fehler 3: Zu spät mit dem Sparen anfangen Heute ist es wichtiger denn je, zusätzlich zur obligatorischen Vor- ANZEIGE werbseinkommens ab. Wie hoch Ihre PK-Rente einst sein wird, sehen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Die AHV-Rente können Sie bei der zu- ständigen Ausgleichskasse berechnen lassen. Für Personen ab 40 Jahren ist die Vorausberechnung in der Regel kostenlos. Beitragslücken oder ein tiefes Jahreseinkommen können die sorge selbst für sein Alter zu sparen. Je früher man damit beginnt, desto weniger muss man jeden Monat zur Seite legen, um im Alter genug Ver- mögen zu haben. Es lohnt sich dabei, einen Teil der Sparbeträge in Aktien zu investieren. Wer zum Beispiel in den letzten 15 Jahren jeden Monat 300 Franken in den Leitindex SMI © sirtravelalot/Shutterstock.com investierte, verfügt heute über ein Vermögen von 102’480 Franken. Fehler 4: Steuervorteile nicht nutzen Für Erwerbstätige sind Einzah- lungen in die dritte Säule und Ein- käufe in die Pensionskasse die mit Abstand wirkungsvollsten Massnah- men, um die Steuerbelastung zu sen- ken. Die einbezahlten Beträge darf man in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar aus Bern mit einem steuerbaren Ein- kommen von 120’000 Franken pro Jahr spart 3’050 Franken Steuern, wenn es zusammen 10’000 Franken in ihre Pensionskassen und in die Säule 3a einzahlt. Die abzugsfähigen Beiträge an die Säule 3a sind auch 2018 auf 6’768 Franken pro Jahr beschränkt, wenn man gleichzeitig einer Pen- sionskasse angeschlossen ist. Selbst- ständige dürfen bis zu 20 Prozent ihres jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal 33’840 Franken. Wie viel man frei- willig in die Pensionskasse einzahlen kann, steht im persönlichen Vor- sorgeausweis. Fehler 5: Planung auf die lange Bank schieben Zugegeben: Das Thema Alters- vorsorge ist komplex und Vorsorge- ausweise sind auf den ersten Blick schwer verständlich. Schieben Sie Ihre Vorsorge aber trotzdem nicht auf die lange Bank. Wer im Alter gut über die Runden kommen will, muss sich frühzeitig mit dem Thema aus- einandersetzen. Fehler 6: Frühpensionierung nicht vorbereitet Mehr Zeit für sich, die Familie oder Hobbys … Viele hegen den Wunsch, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Viele unterschätzen aber die Renteneinbussen, die sich durch eine vorzeitige Pensionierung ergeben. Das ordentliche Rentenalter für Frauen beginnt mit 64 Jahren, das für Männer mit 65. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben austreten möchte, muss in der Regel eine Ein- kommenslücke verkraften können, hauptsächlich verursacht durch Ab- züge bei den Leistungen der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse). Die AHV kann maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenal- ter geltend gemacht werden. Pro Vor- bezugsjahr wird die Rente um 6,8 Pro- zent gekürzt. Hinzu kommt: Wer frü- her in Rente geht, bleibt verpflichtet, bis zur ordentlichen Pen sionierung Beiträge an die AHV zu entrichten. gibt Für den früheren Bezug von Pensionskassen-Geldern es keine einheitliche Regelung. Ent- scheidend ist das Reglement der je- weiligen Pensionskasse. Allerdings gilt auch hier: Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, muss erhebliche Leistungskürzungen in Kauf neh- men, da Beitragsjahre der Versicher- ten fehlen. Angesichts der Kürzungen kann es sich lohnen, einen gleitenden Aus- stieg aus dem Berufsleben ins Auge zu fassen. Die schrittweise Reduzie- rung des Arbeitspensums ist in der Regel günstiger als eine Frühpensio- nierung. Fehler 7: Zu spät in die PK einkaufen Generell lohnen sich Einkäufe in die Pensionskasse am meisten in den Jahren vor der Pensionierung, wenn das steuerbare Einkommen am höchsten ist und das Altersguthaben bald bezogen wird. Noch höher ist die Rendite, wenn man den Einkaufsbe- trag auszahlen lässt. Aber Achtung: Wer einen Teil oder das gesamte Al- tersguthaben als Kapital bezieht, muss sich bis spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst muss man die Steuern nachzahlen, die man dank dem Einkauf gespart hat. Fehler 8: Zu viel Geld im Eigenheim binden Viele Eigenheimbesitzer be- fürchten, dass die Bank nach der Pen- sionierung plötzlich die Hypothek kündigt und sie ihr Heim verkaufen müssen. Einige amortisieren deshalb einen Teil ihrer Hypothek mit Vor- sorgeguthaben, das mit der Pensionie- rung zur Auszahlung kommt. Die Folge: Das Kapital ist an- schliessend im Haus gebunden. Zu- dem verweigern viele Banken auf- grund des tieferen Renteneinkom- mens die Aufstockung der Hypothek. Allfällige Renovationen oder Pflege- kosten können deshalb zu einem fi- nanziellen Engpass führen. Wer also die Hypothek amortisieren will, sollte immer eine ausreichende Reserve an flüssigen Mitteln zurückbehalten. DT Wer Steuervorteile nicht nutzt, verzichtet auf mehrere Tausend Franken Sparguthaben Beispiel: Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 120‘000 Franken zahlt in die Pensionskasse und Säule 3a ein. Aarau Basel Bern Chur Genf Zürich Steuerersparnis bei einer Einzahlung von 5‘000 CHF 20‘000 CHF 4‘740 CHF 1‘250 CHF 5‘670 CHF 1‘460 CHF 1‘550 CHF 5‘870 CHF 5‘130 CHF 1‘350 CHF 6‘510 CHF 1‘670 CHF 1‘230 CHF 4‘720 CHF 10‘000 CHF 2‘430 CHF 2‘880 CHF 3‘050 CHF 2‘620 CHF 3‘300 CHF 2‘410 CHF Kontakt Infos zum Autor Sven Pfammatter MAS in Bank Management Geschäftsbereichsleiter Zürich Financial Consulting VZ VermögensZentrum AG Beethovenstr. 24 8002 Zürich, Schweiz Tel.: +41 44 207 27 27 Sven.Pfammatter@vzch.com www.vermoegenszentrum.ch

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