Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Tribune Swiss Edition No. 1, 2018

DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 1/2018 Politics 3 Prävention in der Gesundheitsversorgung wird gefördert Haben Sie die richtige Vorsorge getroffen? Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziert bis 2024 zahlreiche innovative Projekte. Nur jeder zehnte Schweizer ist rechtlich abgesichert. BERN – In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit fördert die von Kantonen und Versi- cherern getragene Stiftung Gesund- heitsförderung Schweiz ab 2018 die Prävention in der Gesundheitsver- sorgung: Bis 2024 finanziert die Stif- tung Projekte in den Bereichen nicht- übertragbare Krankheiten, Sucht und psychische Gesundheit. Prävention in die Gesundheits- versorgung integrieren Nichtübertragbare Krankheiten (z. B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen, chronische Atem- wegserkrankungen und muskuloske- lettale Erkrankungen), psychische Krankheiten und Sucht sind für über 80 Prozent der Schweizer Gesund- heitskosten verantwortlich. Ein ge- sunder Lebensstil und die Kennt- nisse darüber können solche Krank- heiten vermindern oder gar dafür sorgen, dass sie gar nicht erst auf- treten. Bereits erkrankte Menschen können mit einer Veränderung ihres Lebensstils die Lebensqualität deut- lich verbessern. Deshalb sollen künf- tig präventive Angebote in die ge- samte Versorgungskette integriert werden. Dabei spielen Gesundheitsfach- leute wie Ärzte, Pflegefachpersonen, psychosozial Beratende oder Apo- theker eine zentrale Rolle. Sie kön- nen kranke Menschen oder solche mit erhöhtem Risiko begleiten und beraten, wie sie ihre Gesundheit mit einem gesundheitsförderlichen Le- bensstil verbessern können. Die Projekte sollen die Patienten darin unterstützen, ihre Gesund- heitskompetenz sowie ihre Fähig- keiten zum Selbstmanagement von Krankheiten zu verbessern. Dies er- möglicht ihnen, ihre Selbstständig- keit zu bewahren, ihren Behand- lungsbedarf zu vermindern, Rück- fälle zu vermeiden und letztlich ihre Lebensqualität zu steigern. Fünf Millionen Franken Von 2018 bis 2024 setzt die Ge- sundheitsförderung Schweiz durch- schnittlich ca. 5.2 Millionen Franken pro Jahr ein, um Projekte zur Prä- vention in der Gesundheitsver- sorgung zu fördern und zu evaluie- ren. Die Mittel stammen aus der im Juli 2016 beschlossenen Erhöhung des Prämienbeitrages für die all- gemeine Krankheitsverhütung, der von den Krankenversicherern einge- zogen wird. Die Projekte sollen neue Im- pulse vermitteln, damit präventive Angebote über die gesamte Versor- gungskette gestärkt werden und diese nachhaltig verbessern kann. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen nichtübertragbare Krank- heiten, Sucht und psychische Ge- sundheit. Im Weiteren werden beste- hende Projekte inhaltlich weiterent- wickelt sowie die Verbreitung beste- hender Angebote gefördert. Seit dem 8. Januar 2018 nimmt Gesundheitsförderung Schweiz Pro- jektskizzen entgegen. Sämtliche In- formationen zu Bedingungen und Modalitäten für die Projektförde- rung sind online verfügbar: www. gesundheitsfoerderung.ch/pgv. DT Quelle: Gesundheitsförderung Schweiz ZÜRICH – Seit 2013 können erwachsene Personen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtlich vorsorgen. Eine repräsentative Um- frage von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz zeigt: Die Bevölkerung nutzt diese Möglich- keit der Selbstbestimmung kaum. Nur jeder Fünfte hat eine Patienten- verfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorge- auftrag erstellt. Umfrageergebnisse Pro Senectute interessierte, wie verbreitet diese wichtigen Vorsorge- instrumente bei Erwachsenen in der Schweiz sind. Die repräsentative Umfrage von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute zeigt: Nur 22 Prozent haben eine Patienten- verfügung ausgefüllt und sogar nur zwölf Prozent haben einen Vorsor- geauftrag erstellt. Bei älteren Men- schen liegen die Anteile erwar- tungsgemäss höher. Bei Personen im Alter 65+ verfügt mit 47 Prozent fast die Hälfte über eine Patienten- verfügung, beim Vorsorgeauftrag ist der Anteil mit 21 Prozent jedoch signifikant kleiner. Regionale Unterschiede Auffallend sind auch die Unter- schiede zwischen den Sprachregio- nen. Beide Vorsorgeinstrumente sind im Tessin und in der West- schweiz deutlich weniger bekannt und werden von weniger Menschen genutzt. «Viele Personen kennen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten im neuen Erwachsenenschutzrecht nicht», sagt Werner Schärer, Direk- tor von Pro Senectute Schweiz. «Mit einem Vorsorgeauftrag beispiels- weise kann jede erwachsene Person selber entscheiden, wer im Falle ih- rer unfall- oder krankheitsbedingten Urteilsunfähigkeit im Alltag für sie sorgt, ihre Finanzen regelt und sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Es braucht unbedingt mehr Aufklä- rung und Sensibilisierung; so kön- nen alle entlastet werden, Angehö- rige wie Behörden.» DT Quelle: Pro Senectute Schweiz ANZEIGE «UNSER BERUF STELLT HOHE ANFORDERUNGEN. GUT, DASS DANK KALADENT IN SACHEN MATERIAL UND EINRICHTUNG ALLES REIBUNGSLOS FUNKTIONIERT.» GIAN A. PETERHANS UND URS JAEGER, ZÜRICH

Seitenübersicht