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Dental Tribune Swiss Edition No. 8, 2017

4 Politics DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 8/2017 Standardprämie 2018 steigt um 4,0 Prozent Wachstum der Gesundheitskosten: Demografische Entwicklung, medizinisch-technischer Fortschritt und Mengenwachstum als Gründe definiert. Gründung der Cantosana AG Kantone Bern und Zürich treiben die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen voran. BERN/ZÜRICH – In der Cantosana AG, einer gemeinsamen Trägerorga- nisation, bündeln die Kantone Bern und Zürich ihre Interessen als Ak- tionäre der axsana AG, die mit dem Aufbau und Betrieb der IT-Infra- struktur für das elektronische Pa- tientendossier und für digitale Kom- munikationsprozesse beauftragt ist. Gemeinsam mit dem Trägerverein direktor des Kantons Zürich, die Gründungsdokumente für die ge- meinsame Trägerorganisation, die Cantosana AG. Behandlungsqualität steigern Aus der Sicht von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg «wird die Ein- führung des elektronischen Patien- tendossiers die Qualität der Behand- © GEF 2016 Regierungsrat Pierre Alain Schnegg der Gesundheitsleistungserbringer XAD setzt sich die Cantosana AG für die zweckmässige Organisation und für den effizienten Betrieb der axsana AG ein. Die elektronische Vernetzung zwischen den Gesundheitsfachper- sonen ist grundlegende Vorausset- zung für einen effizienten Austausch von Informationen zu Behandlun- lungen steigern sowie einen signifi- kanten Beitrag zur Eindämmung der Erhöhung der Gesundheits- kosten leisten». Dazu Regierungsrat Thomas Heiniger: «Der Nutzen des eHealth-Netzwerkes steigt für alle mit der Anzahl angeschlossener Leistungserbringer und Personen.» Auch aufseiten der Leistungs- erbringer wird ein Zusammen- © 2017 Kanton Zürich BERN – Die durchschnittliche Er- höhung von 4,0 Prozent für das nächste Jahr gilt für die sogenannte Standardprämie – die obligatorische Krankenpflegeversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Fran- ken Franchise und Unfalldeckung. Sie betrug im Durchschnitt der letz- ten zehn Jahre 3,7 Prozent, seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Jahr 1996 4,6 Prozent. In acht Kantonen (AI, GL, LU, NW, OW, SZ, UR, ZG) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der Standardprämie unter 3,0 Pro- zent, in vier Kantonen (GE, NE, VD, VS) über 5,0 Prozent. In den übrigen 14 Kantonen (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, JU, SG, SH, SO, TG, TI, ZH) liegt sie zwischen 3,0 und 5,0 Pro- zent. Das Bundesamt für Gesundheit hat alle Prämien für ein ganzes Jahr genehmigt. Anpassungen im Ärztetarif TARMED Der Bundesrat hat den am- bulanten Ärztetarif TARMED per 1. Januar 2018 angepasst. Er hat ihn ANZEIGE sachgerechter ausgestaltet, indem er übertarifierte Leistungen korrigiert und die Transparenz erhöht hat. Die Anpassungen entsprechen ei- nem Leistungsvolumen von rund 470 Millionen Franken. Die Versi- cherer haben die Tarifanpassungen bei der Berechnung der Prämien 2018 berücksichtigt. Reservebildung und Aufholbedarf Die Standardprämie 2018 steigt etwas stärker als der erwartete Kos- tenanstieg für das kommende Jahr. Die Prämien waren bei einigen Versi- cherern in den letzten Jahren zu tief. Dadurch sanken die Reserven unter das vorgeschriebene Minimum. Ein Teil der diesjährigen Prämienerhö- hung ist auf den notwendigen Reser- veaufbau zurückzuführen. Bei eini- gen Versicherern besteht zudem ein Aufholbedarf bei den Prämien, da- mit diese wieder kostendeckend sind. Die Auswirkungen dieser beiden Ef- fekte auf die Prämien sind je nach Krankenversicherer und Kanton un- terschiedlich und betragen durch- schnittlich gut ein Prozent. Neue Online-Seminare! www.fbrb.ch Kinder – Prämien decken Kosten nicht Die Prämien für Kinder steigen wiederum stärker als die Standard- prämie, im Durchschnitt um 5,0 Pro- zent. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren erhöhen sie sich um 4,4 Prozent. Die stärkere Erhöhung der Kinderprämien er- folgt, weil die Prämien in den letzten Jahren die Kosten nicht mehr zu decken vermochten. Die vier grössten Kostenblöcke Rund 80 Prozent der Kosten in der obligatorischen Krankenpflege- versicherung (OKP) fallen in vier Bereichen an: Behandlungen bei Ärzten mit eigener Praxis, im statio- nären Bereich, im spital-ambulanten Bereich und kassenpflichtige Arznei- mittel. Die Kosten im Gesundheits- wesen nehmen aufgrund der demo- grafischen Entwicklung, des medizi- nisch-technischen Fortschritts sowie des Mengenwachstums zu. Das EDI hat Massnahmen eingeleitet, um den Anstieg der Gesundheitskosten um mehrere Hundert Millionen Fran- ken pro Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus hat eine Exper- tengruppe mit internationaler Betei- ligung im Auftrag des EDI analysiert, welche Instrumente zur Steuerung des Mengenwachstums in anderen europäischen Ländern eingesetzt werden. Das EDI wird dem Bundes- rat die Vorschläge der Experten- gruppe bis Ende des Jahres vorlegen. Gestützt auf diese Vorschläge wird der Bundesrat über weitere Mass- nahmen zur Kosteneindämmung befinden. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit Neuregelung der Leistungspflicht in der OKP beschlossen Definitive Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung. BERN – Die obligatorische Kranken- pflegeversicherung (OKP, Grundver- sicherung) wird die ärztlichen kom- plementärmedizinischen Leistungen weiterhin übernehmen, und zwar unbefristet. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die neuen Verordnungsbestimmungen genehmigt, welche die komplemen- tärmedizinischen ärztlichen Leistun- gen den anderen von der OKP vergü- teten medizinischen Fachrichtungen gleichstellen. Die neuen Regelungen traten per 1. August 2017 in Kraft. Im Mai 2009 haben Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komple- mentärmedizin deutlich angenom- men. Seit 2012 vergütet die OKP die ärztlichen Leistungen der an- throposophischen Medizin, der tra- ditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phyto- therapie. Diese Kostenübernahme ist jedoch bis Ende 2017 befristet. Um den Verfassungsauftrag um- zusetzen, beschloss das Eidgenössi- sche Departement des Innern (EDI) 2013, die Beurteilung der vier Fach- richtungen zu sistieren. Es liess das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter Beizug der betroffenen Kreise eine Alternative erarbeiten, die eine Leistungspflicht für komplementär- medizinische unter Wahrung der Kriterien der Wirk- samkeit, Zweckmässigkeit und Wirt- schaftlichkeit soll. Dazu müssen die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungs- verordnung (KLV) angepasst wer- den. Das entsprechende Vernehm- lassungsverfahren wurde am 30. Juni 2016 abgeschlossen. ermöglichen Leistungen Unter gewissen Voraussetzun- gen (Anwendungs- und Forschungs- tradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbil- dung) sollen die ärztlichen Leistun- gen der anthroposophischen Medi- zin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie dem Vertrauensprin- zip unterstellt und von der OKP übernommen werden. Das Vertrau- ensprinzip setzt voraus, dass die Ärzte nur Leistungen erbringen, welche die Wirksamkeits-, Zweck- mässigkeits- und Wirtschaftlich- keitsvorgaben erfüllen. Wie bei den anderen medizinischen Fachrich- tungen sollen nur bestimmte, um- strittene Leistungen geprüft werden. Die Akupunktur, die bereits heute unbefristet von der OKP ver- gütet wird, wird neben den vier provi sorisch vergüteten Fachrich- tungen ebenfalls in diese Gleichstel- lung einbezogen. Der Statuswechsel der ärzt lichen komplementärmedi- zinischen Leistungen hat keine fi- nanziellen Auswirkungen. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger gen und für das elektronische Pa- tientendossier. Im Laufe des Jahres 2018 werden alle Einwohner der bei- den Kantone Bern und Zürich die Möglichkeit haben, ein elektroni- sches Patientendossier bei der nicht gewinnorientierten axsana AG zu er- öffnen und so den schnellen, siche- ren und zweckmässigen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den behandelnden Fachleuten zu er- möglichen. Die Regierungen der beiden Kantone haben bereits im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, ihre Kräfte für den Aufbau eines eHealth-Netz- werkes zu bündeln und Synergien zu nutzen. Am 26. Oktober 2017 unter- zeichnen die Regierungsräte Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, und Thomas Heiniger, Gesundheits- schluss erfolgen. Die Interessenge- meinschaft der Berner Leistungs- erbringer – die IG BeHealth – stimmt sich dazu mit dem Zürcher Träger- verein XAD ab. Das gemeinsame Ziel: Die axsana AG soll zur grössten Stammgemeinschaft der Schweiz werden. Schon heute sind weitere Kantone und Gesundheitsleistungs- erbringer hinsichtlich einer mög- lichen Beteiligung im Gespräch. Während der technische und or- ganisatorische Aufbau des eHealth- Netzwerkes kontinuierlich fort- schreitet, wird sich der Grosse Rat des Kantons Bern im März 2018 mit der Genehmigung eines Kredits zur Finanzierungsbeteiligung befassen. DT Quelle: Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern und Zürich

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