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Dental Tribune Swiss Edition No. 8, 2017

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 8/2017 Neuer Tarifvertrag Zahntechnik UV/MV/IV Per 1. Januar 2018 tritt der Tarifvertrag Zahntechnik für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung in Kraft. BERN – Ab dem 1.1.2018 können nur noch die dazu berechtigten zahntech- nischen Laboratorien (vgl. Positiv- liste) gegenüber den Versicherern von UV/MV/IV in Fällen der entspre- chenden So zialversicherungsbereiche verbindlich mit dem neuen Tarif 2017 abrechnen. Das Vertragswerk umfasst neben dem Tarifvertrag sieben Anhänge. Die wichtigsten Neuerungen: • Die Regelungen sind zwingend an- zuwenden für Fälle aus dem Bereich Unfall-, Invaliden- und Militärversi- cherung. • Der Taxpunktwert beträgt CHF 1.00 und darf durch die Versicherer nicht unterschritten werden. • Für jede Arbeit braucht es zwingend einen detaillierten Kostenvoran- schlag. • Die Deklaration der Herkunft der Arbeit ist auf dem Lieferschein zwingend anzugeben. • Für ganz oder teilweise im Ausland angefertigte Arbeiten (Sonderanfer- tigungen) werden für die im Ausland ausgeführten Produktionsschritte ausschliesslich die Gestehungskos- ten samt Transport und Mehrwert- steuer vergütet. Auslandrechnungen müssen dem Preisniveau des Her- stellungslandes entsprechen. Vor- aussetzung ist der Nachweis der kor- rekten Einfuhr (MWST). ANZEIGE • Sämtliche Fälle müssen durch die Praxis elektronisch mittels einheit- lichem maschinenlesbarem Formu- lar (ERF) abgerechnet werden. Das Labor übermittelt der Praxis die jeweils notwendigen zahntechni- schen Angaben mittels einheit- lichem Formular (ELNF) in elektro- nischer Form. Je nach Herkunft der Arbeit sind neben dem Formular und dem Lieferschein zwingend zusätz liche Unterlagen einzureichen. • Abrechnen können nur noch Be- triebe, welche auf der Positivliste aufgeführt sind (Mitglieder Swiss Dental Laboratories, Einzelkontra- henten oder Praxislabors SSO). Vo- raussetzung für die Aufnahme auf die Positivliste ist u. a. der Nachweis von Ausbildung und Infrastruktur. • Alle Labors auf der Positivliste un- terstehen einer Kontrolle bzgl. der gemachten Angaben zur Herkunft ihrer Arbeiten. Weitere Informationen finden Sie im E-Learning Modul HFZ (Lernvi- deo sowie ein Quiz) zum Tarifvertrag 2017 (Tartec®). Diese beiden Tools er- klären den Tarifvertrag samt Anhän- gen und Beilagen und geben Antwort auf Ihre Fragen, insbesondere auch zur elektronischen Leistungsabrech- nung (ELNF). DT Quelle: Swiss Dental Laboratories Neue Online-Seminare! www.fbrb.ch IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Ann-Katrin Paulick Marion Herner Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2017 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2017. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Swiss Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Ver- antwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Der Zahnarztbesuch als soziale Frage Gibt es ein Zwei-Klassen-Gesundheitssystem in der Schweiz? BERN – Das Schweizer Gesund- heitssystem schneidet im internatio- nalen Vergleich regelmässig gut ab. Es deuten sich aber laut einer aktuel- len Untersuchung des Bundesamts für Statistik Anzeichen eines Zwei- Klassen-Systems an: Wer ein hohes Bildungsniveau oder Einkommen hat, nimmt signifikant häufiger Behandlungen bei Spezialisten in Anspruch. Bei den Generalisten- Besuchen ist das Verhältnis sogar umgekehrt, diese nehmen Menschen mit geringerem Einkommen und Bildungsniveau sogar häufiger in Anspruch als der Rest der Bevölke- rung. Der soziale Gradient zeigt sich besonders deutlich bei Leistungen, die nicht von der Grundversorgung gedeckt werden. Personen, deren Bildungsabschluss nicht über die obligatorische Schule hinausreicht oder deren Einkommen im unteren Fünftel der Bevölkerung liegt, kon- sultieren deutlich weniger häufig einen Zahnarzt oder nehmen den- talhygienische Leistungen in An- spruch. «Beispielsweise haben ledig- lich 42 Prozent der Personen, deren sich im untersten Einkommen Quintil befindet, im Jahr vor der Erhebung eine Dentalhygienikerin konsultiert, gegenüber 64 Prozent der Personen im obersten Quintil», schreiben die Statistiker. Diese Ergebnisse weisen auf den gleichen Missstand hin, der bereits im Sommer bekannt wurde: 180’000 Schweizer meiden aus Kostengrün- den den Zahnarztbesuch. Die vollständige Publikation fin- den Sie auf der Website des Bundes- amtes für Statistik. DT Quelle: ZWP online Swissmedic mit neuem Direktor Der Bundesrat ernennt Dr. Raimund Bruhin. BERN – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 Dr. Raimund Bruhin zum neuen Direktor des Swissmedic er- nannt. Dr. Bruhin ist derzeit stell- vertretender Oberfeldarzt und Lei- ter der Sanitätsentwicklung, Lehre und Forschung im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Be- völkerungsschutz und Sport. Er tritt seine neue Stelle am 1. April 2018 an. Dr. Bruhin arbeitet seit 2009 im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), seit 2011 als stell- vertretender Oberfeldarzt und Leiter der Sanitätsentwicklung, Lehre und (cid:205)(cid:3)Fortsetzung von Seite 1: «Mehr Komplikationen in der …» Hohe Erfolgsrate, aber … «Die allermeisten Zahnärzte, die in der Schweiz implantieren, machen einen guten Job», betont Stiftungs- ratspräsident Prof. Dr. Daniel Buser. An der zmk bern sehe er aber zuneh- mend Fälle, die auf eine mangelnde Fachausbildung des implantierenden Zahnarztes schliessen lassen. Dies sei auch der Grund, weshalb der diesjäh- rige Schweizer Implantat Kongress unter dem Titel «Komplikationen in der Implantologie: Ursachen, Thera- pie und Prävention» stehe. Es sei ihm ein persönliches Anliegen, die Pa- tienten, aber auch die Zahnärzte für das Thema Komplikationen zu sensi- bilisieren. Prof. Dr. Nicola Zitzmann vom UZB ergänzte, dass der beratende Zahnarzt dem Patienten von Anfang an genau erklären müsse, was in Sa- © VBS/DDPS und Oberarzt tätig. Dr. Bruhin ist Facharzt FMH für Chirurgie sowie für Herz- und thorakale Ge- fässchirurgie. Er hat an der Universität Bern einen Executive Master of Pub- lic Administration abge- schlossen und verfügt über langjährige Füh- rungserfahrung. Forschung. Von Dezember 2016 bis September 2017 amtete er in Ge- samtverantwortung für das Ge- schäftsfeld Sanität als Oberfeldarzt und Chef Sanität ad interim. Davor war er an verschiedenen Spitälern im In- und Ausland als Assistenzarzt Die Ernennung erfolgt auf Emp- fehlung des Institutsrats von Swiss- medic. Dr. Bruhin folgt auf Jürg H. Schnetzer, der das Heilmittelinstitut seit 2007 geleitet hat. DT Quelle: Bundesrat chen Prothetik sinnvoll, nötig und machbar sei. Im Bestreben, schnelle und kostengünstige Behandlungen anzubieten, könne die Vor- und Nachbehandlung zu kurz kommen. Patienten mit Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen hätten ein er- höhtes Risiko für biologische Kompli- kationen, das durch Rauchen und an- dere medizinische Probleme erhöht werde, so Prof. Dr. Andrea Mombelli von der CUMD der UNI Genf. «Auch die Dentalhygienikerinnen und Allge- meinzahnärzte müssen so ausgebildet sein, dass sie biologische Komplika- tionen erkennen und jedem Patienten ein individuell richtiges Mass an Be- treuung bieten können», so Prof. Mombelli. Um ein Zahnimplantat optimal setzen zu können, werde eine entspre- chende Fachausbildung benötigt, er- gänzt Dr. Claude Andreoni, Past-Pre- sident der SGI. Hierzu gehörten die Weiterbildungen zum Fachzahnarzt für Parodontologie, Oralchirurgie oder Rekonstruktive Zahnmedizin, der neu geschaffene Weiterbildungs- ausweis (WBA) für orale Implantolo- gie der Schweizer Zahnärzte-Gesell- schaft (SSO) oder das neue SGI Cur- riculum, das einer Postdoc-Aus- bildung entspreche. «Um Implantate zu setzen, reicht kein Wochenend- kurs», betont Dr. Andreoni. Und die Patientenschützerin Maggie Reuter von der SPO ergänzt: «Wir erleben regelmässig, wie Zahn- ärzte jenseits ihrer Fähigkeiten arbei- ten, ohne Einbezug von Spezialisten und ohne Austausch mit Kollegen.» Weiterbildungen der SGI und der fachliche Austausch im SGI-Umfeld versprächen im Implantatbereich für den Patienten den Zugang zu einer qualifizierteren Behandlung. DT Quelle: Implantat Stiftung Schweiz (cid:205)(cid:3)Fortsetzung von Seite 1: «Kostenübernahme möglich» dauerhaft weitergeführt werden. Zu- dem können die Kantone weitere unbefristete Programme zur grenz- überschreitenden Zusammenarbeit in grenznahen Regionen beantragen. Die Versicherten können sich frei- willig bei den ausgewählten Leis- tungserbringern im Ausland behan- deln lassen. Ebenfalls wird es ab dem 1. Ja- nuar 2018 für alle in der Schweiz Ver- sicherten möglich sein, im ambulan- ten Bereich ihren Arzt und andere Leistungserbringer in der ganzen Schweiz frei zu wählen, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Bisher musste die OKP die Kosten höchstens nach jenem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort des Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Waren die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, musste der Ver- sicherte die Differenz selbst über- nehmen. Weitere Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie betreffen vor allem Grenzgänger sowie Rent- ner und ihre Familienangehörigen, die in einem EU-/EFTA-Staat woh- nen und in der Schweiz OKP-versi- chert sind. Neu müssen die Kantone für diese Versicherten rund die Hälfte der Kosten für stationäre Spitalbe- handlungen in der Schweiz überneh- men, wie dies bei in der Schweiz wohnhaften Versicherten der Fall ist. Die andere Hälfte der Kosten über- nimmt die Krankenversicherung. Diese Versicherten können bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen. Bei den Grenzgängern wird höchstens der Tarif des Er- werbskantons übernommen, wäh- rend der Bundesrat für Rentner den Kanton Bern als Referenzkanton festgelegt hat. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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