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laser - international magazine of laser dentistry No. 3, 2017

D A Antikorruptionsgesetz sorgt weiterhin für Verunsicherung innerhalb der Zahnärzteschaft Am 4. Juni 2016 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, kurz Antikorruptionsgesetz, in Kraft. Zwar haben Verbände und Kammern ihre Mitglieder seinerzeit ausrei- chend über die neue Gesetzgebung informiert, dennoch, so scheint es, ist die Verunsicherung innerhalb der Branche nach wie vor groß. Grund: Zwar waren jegliche Handlungen, die der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung dienten, schon seit jeher verboten, unter Strafe jedoch stehen sie erst seit einem Jahr. Für Zahnärzte und Zahntechniker bedeutet das, dass Verstöße, ob wissentlich oder un- wissentlich, eine andere Qualität erfahren. Es gilt die alte Weisheit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Entsprechend groß sind die Befürchtungen, schuldlos, beziehungsweise unbeabsichtigt, gegen das Gesetz zu verstoßen. © r.classen/Shutterstock.com Dies bestätigt auch Werner Vogl, Fachanwalt für Medizinrecht. Vogl hält Vorträge zum Antikorruptionsgesetz auf Fachmessen wie der „id infotage dental“ am 14. Oktober in München. Er kennt die Fragen von Zahnmedizinern und -technikern nur allzu gut. „Die Branche ist auf- geschreckt“, so der Göppinger Fachanwalt. „Vor allem bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und Dentallaboren herrschen viele Unklarheiten, ebenso im Bereich der Anbahnung von Koopera- tionen zwischen Laboren und Zahnarztpraxen.“ Zahnärzte und Zahntechniker, die sich umfangreich bei Werner Vogl über das Antikorruptionsgesetz informieren möchten, haben dazu am 14. Oktober auf der Fachmesse „id infotage dental“ die Gelegenheit. Um 12 und um 14 Uhr referiert Vogl in der „dental arena“ und beant- wortet alle wichtigen Fragen zum Thema. Quelle: Fachausstellungen Heckmann

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