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laser - international magazine of laser dentistry No. 3, 2017

Fortbildung | Abb. 1 Einsteigerkurs „Laser in der Zahnmedizin“ Abb. 1: Der Einsteigerkurs „Laser § 5 OStrV – Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrich- tungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitge- ber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauf- tragten schriftlich zu bestellen. […] Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen […]. Der Laser- schutzbeauftragte hat folgende Aufgaben: 1. die Unterstützung des Arbeitgebers […] bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaß- nahmen nach § 7; 2. die Gewährleistung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte in größeren Einrich- tungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Die wesentlichen Än- derungen für die Aufgaben des Laserschutzbeauf- tragten sind wie folgt: – Die Laserschutzbeauftragten sind nun per Ver- ordnung verpflichtet, an der Erstellung der Ge- fährdungsbeurteilung mitzuwirken. Hierfür sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich. – Die Laserschutzbeauftragten haben ab sofort die Sicherheit der Lasereinrichtung zu gewährleisten. Dies bedeutet mehr Verantwortung als früher. – Die Laserschutzbeauftragten müssen sich regel- mäßig weiterbilden. – Laserschutzbeauftragte, die bis dato nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) ausgebildet wur- den, müssen ebenfalls an einem Auffrischungs- kurs teilnehmen. – Die Begrifflichkeit der „Sachkunde“ wurde in „Fachkenntnisse“ geändert. Der firmen- und markenunabhängige Einsteiger- kurs „Laser in der Zahnmedizin“ des Ellen Laser Zen- trum Mitte vermittelt die für den Umgang mit dem Laser notwendige Fachkunde und bietet die Qualifi- kation zum „Laserschutzbeauftragten“ nach der o.g. aktualisierten Arbeitsschutzverordnung zu künstli- cher optischer Strahlung – OStrV. Die Seminare rich- ten sich damit sowohl an den interessierten Zahn- arzt, der sich einen Überblick über den Einsatz von Lasern in der Zahnheilkunde und Medizin verschaf- fen möchte, als auch an diejenigen, die bereits einen Laser in ihrer Praxis oder Klinik haben. Der vor einer Kaufentscheidung stehende Kollege erhält somit die Basis, um Herstellerangaben besser bewerten zu können und den passenden Dental- laser, insbesondere die passende Wellenlänge, für sein Therapiespektrum auszusuchen. In vielen kli- nischen Fallbeispielen wird im Laufe des Seminars das theoretische Wissen veranschaulicht und step- by-step weitergegeben. Dabei werden Erfahrun- gen aus über 20 Jahren Lasermedizin in der eigenen Abb. 2 Abb. 3 in der Zahnmedizin“ des Ellen Laser Zentrum Mitte ermöglicht die Quali- fikation zum „Laserschutzbeauftrag- ten“ nach der aktualisierten OStrV. Abb. 2: Patientenbehandlung live und mit Kollegeneinbeziehung. Abb. 3: Therapiekonzepte werden erklärt und kollegial diskutiert, Geräte im Hands-on-Training getestet. laser 3 2017 43

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