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Dental Tribune German Edition No. 4, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 4/2016 · 6. April 2016 Statements & News Orientierungshilfe, mehr nicht! KZBV und BZÄK empfehlen kritischen Umgang mit Bewertungsportalen. ehn Prozent der Zahnärzte „verdienen“ öffentlichen Statis- tiken folgend mehr als 250.000 Euro. Der „Median“ dessen, was aus den Praxisumsätzen aller Zahnärzte übrig bleibt, liegt bei 135.000 Euro im Jahr. Dies aus einem Durchschnittsumsatz von rund 420.000 Euro. Soweit „offizielle“ Statistiken, was nichts darüber sagt, ob es dem Zahnarzt gut geht oder er finanzielle Probleme hat. In jeder betriebswirtschaftlichen Analyse der Steuerberater steht obenan das Prinzip: Liquidität steht vor Rentabilität und vor Umsatz. Dies heißt, dass man zuerst auf die Liquidität achten soll, bevor man die Gewinnentwicklung analysiert. Und zu guter Letzt ist dann der Blick auf den Umsatz angebracht. Der Umsatz kann gut sein, aber bei vielen offenen Rechnungen sagt er nichts aus über den Gewinn. Der Blick auf die Liquidität ist deshalb zwingend, denn letztlich bedeutet die fehlende Liquidität den Tod einer Praxis. Deutlicher kann man dies nicht aus- drücken. Da habe ich einen so tollen Umsatz, arbeite mich halb zu Tode und komme wirtschaftlich nicht klar. Woran liegt das? So fragen sich viele Zahnärzte. Eine detaillierte Liquiditätsrechnung kann diese Frage beantworten. Sind die Privatentnahmen im richtigen Rahmen, wurden private Steuern bezahlt, wie wirken sich die Tilgungen für Praxis- anschaffungen oder Privat aus? Sind die ausstehenden Forderungen an Patienten zu hoch, und könnte ein verbessertes Forderungsmanagement hier Abhilfe schaffen? Der Blick auf die Liquiditätsrechnung muss die Transparenz über den Zustand der Zahnarztpraxis und deren weitere Entwicklung eröffnen. Ein häufiges Problem: Die Steuer- nachzahlung, die immer wieder für viele Zahnärzte scheinbar plötzlich per Steuerbescheid ins Haus kommt. Eine Steuernachzahlung bedeutet nicht nur eine Nachzahlung, sondern zugleich auch erhöhte Steuervorauszahlungs- beträge, und diese meist auch rückwir- kend. Die von den Finanzverwaltungen in Rechnung gestellten Summen sind für viele ruinös. Es gibt nur eine Lösung, will man als Praxisinhaber trotz bester Umsätze nicht auf einer, die Liquidität gefährden- den, Zeitbombe sitzen: regelmäßiges Reporting über Ausgaben einschließlich der privaten Belastungen, die Entwick- lung von Darlehen, Forderungen und Ver- bindlichkeiten und was muss ich einfach umsetzen,um das alles leisten zu können. Bleiben Sie liquide, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Z Spitzenverdiener ohne Geld Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor BERLIN/KÖLN – Vor dem Hinter- grund der Entscheidung des Bundes- gerichtshofes (BGH) zu Arzt- und Zahnarztbewertungsportalen im Internet raten Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundezahnärztekammer (BZÄK) Nutzern zu einem ebenso kritischen wie verantwortungsvollen Umgang mit entsprechenden Onlineplattfor- men. Für eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sind gut informierte Patienten eine wichtige Voraussetzung. Das Internet kann durchaus nützlich sein, einen geeig- neten Zahnarzt zu finden, und Be- wertungsportale bieten eine erste Orientierung. Nutzer sollten aller- dings nicht zu viel von solchen Platt- formen erwarten, denn diese können lediglich subjektive Erfahrungen und Eindrücke von anderen Patien- ten abbilden und nach den jeweiligen Kriterien des Betreibers bewerten. Die tatsächliche und letztlich ent- scheidende Behandlungsqualität im klinischen Sinne können Bewer- tungsportale in der Regel nicht wi- derspiegeln. Auch die persönliche Vertrauensbeziehung zwischen Pati- ent und Behandler kann durch einen Online-Abgleich in keiner Weise er- setzt werden. Wichtig ist, dass seriöse Bewer- tungsportale im Internet gewisse Qualitätsstandards erfüllen. KZBV und BZÄK haben daher für Nutzer und Anbieter den Leitfaden „Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale“ erstellt. Die Qualitätskriterien des Leitfadens beziehen sich auf recht- liche, inhaltliche und technische Aspekte. Ebenso wichtig sind Ver- ständlichkeit, Transparenz und die Pflichten des Herausgebers. Entscheidung des BGH zu Bewertungsportalen im Internet Nach der Klage eines Zahnarztes hat der BGH in seinem gerade gefäll- ten Grundsatzurteil entschieden, dass ein Portalbetreiber für abgege- bene Bewertungen haftet, wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt. Die Prüfpflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei dem vor dem BGH anhängigen Rechts- streit hatte der Zahnarzt eine nega- tive Bewertung erhalten und darauf- hin einen Nachweis verlangt, dass der Patient tatsächlich in seiner Pra- xis gewesen sei. Der BGH verwies das Verfahren zurück an die Vorinstanz zur Neuverhandlung (Az.: VI ZR 34/15). DT Quelle: KZBV/BZÄK Deutschlands Beste Arbeitgeber 2016 Great Place to Work® Wettbewerb: Auszeichnung geht u.a. auch an BEGO. KÖLN – Nach der Auszeichnung „Beste Arbeitgeber Niedersach- sen-Bremen“, ist BEGO nun auch als einer der besten Arbeitgeber be- nannt worden. Bewertungsgrund- lage war eine anonyme Befragung der Mitarbeiter von BEGO zu zent- ralen Arbeitsplatzthemen wie Ver- trauen in der Zusammenarbeit, Führung, berufliche Entwicklung, Vergütung, Gesundheitsförderung und Work-Life-Balance. Zudem wurde die Qualität der Maßnahmen der Personalarbeit zur Unterstüt- zung und Förderung der Mitarbei- ter bewertet. Die Auszeichnung steht dabei für besondere Leistun- gen und hohes Engagement bei der Entwicklung vertrauensvoller Ar- beitsbeziehungen und der Gestal- tung attraktiver Arbeitsbedingun- gen für die Beschäftigten. Insgesamt nahmen 613 Unter- nehmen an der aktuellen Bench- mark-Untersuchung zur Qualität und Attraktivität der Arbeitsplatz- kultur teil und stellten sich einer unabhängigen Prüfung durch das Great Place to Work® Institut. 100 Unternehmen wurden im Rahmen des Wettbewerbs mit dem Great Place to Work® Qualitätssiegel aus- gezeichnet. DT Quelle: BEGO Christoph Weiss, geschäftsführender Gesellschafter der BEGO, und Jürgen Schultze, Leiter Vertrieb International der BEGO Bremer Goldschlägerei Wilh. Herbst GmbH & Co. KG, freuen sich gemeinsam über die Auszeichnung. Ewald-Harndt-Medaille verliehen Höchste Auszeichnung der Zahnärztekammer Berlin verliehen. BERLIN – Die Zahnärztekammer Berlin verlieh im Rahmen des Ber- liner Zahnärztetags die Ewald- Harndt-Medaille an die Zahnärzte Gerhard Albrecht und Wolfgang Laube. „Mit dieser Auszeichnung möchten wir beide geschätzte Kol- legen für ihr lebenslanges, unabläs- siges Wirken für die Berliner Zahn- ärzteschaft ehren“, erklärt Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer. Der 88-jährige Gerhard Al- brecht war seit 1961, parallel zu sei- ner Tätigkeit in eigener Praxis, u.a. als Vorstandsmitglied der ZÄK Ber- lin und in zahlreichen Ausschüssen der KZV Berlin tätig. Auch der 95-jährige Berliner Wolfgang Laube engagierte sich neben seiner Praxis- tätigkeit in der Standespolitik, u.a. als Mitglied der Delegiertenver- sammlung der Zahnärztekammer Berlin und als Mitglied des KZV-Vorstandes. Die Ewald-Harndt-Medaille wird an Persönlichkeiten oder Or- ganisationen vergeben, die sich in herausragender Weise um den zahnärztlichen Berufsstand ver- dient gemacht haben. DT © Robert Kneschke v.l. Dr. Michael Dreyer, Vizepräsident, Zahnarzt Wolfgang Laube, Zahnarzt Gerhard Albrecht, Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver- wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten- banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. 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