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Dental Tribune German Edition No. 4, 2016

DENTALTRIBUNE The World’s Dental Newspaper · German Edition DPAG Entgelt bezahlt · Oemus Media AG · Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig No. 4/2016 · 13. Jahrgang · Leipzig, 6. April 2016 · PVSt. 64494 · Einzelpreis: 3,00 € Was – wann – wie Übersichtliche Darstellung aktueller Konzepte der postendodontischen Ver- sorgung von wurzelkanalbehandelten Zähnen – eine Entscheidungshilfe. Von Dr. Brigitte Zimmerli. Blickrichtung Zukunft Die TSpro GmbH beschäftigt sich u.a. mit der Entwicklung und Herstellung von Mundhygiene- und Konsumgüter- produkten. Geschäftsführer Matthias Georgi im Interview. D-A-CH-Zahn 2016 „Minimal invasiv – maximal wirksam!“ lautet das Motto der Veranstaltung, die vom 26. bis 28. Mai 2016 als Drei- länder-Dental-Kongress in Bad Ischl, Österreich, stattfindet. Seite 4f Seite 8 Seite 9 ANZEIGE .98652:98652939819:4 !8)+34561+898:8693:92*:7:(7:.:00-,-"/- 5:7:'77:.:- :"':0,:9398)391 .4512$:18)+3.98652*+4 3.98652*+4 941.9345898693 !425865694986 ANZEIGE BONN/KREMS (jp) – Die Eu- ropäische Kommission hat ein Ge- setzgebungspaket zur Umsetzung der 2013 ins Leben gerufenen Minamata-Konvention (benannt nach der japanischen Küstenstadt, in der sich in den 1950er-Jahren eine Quecksilber-Katastrophe er- eignete) der Vereinigten Nationen vorgelegt, die das Ziel hat, den weltweiten Verbrauch von Queck- silber weiter zu reduzieren. Der Verordnungsentwurf greift auch die Verwendung von Dental- amalgam auf. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass ab dem 1. Januar 2019 europaweit nur noch Dentalamalgam in verkap- selter Form verwendet werden darf. Zudem müssen alle zahn- medizinischen Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt mit Amalgam- abscheidern ausgestattet sein. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass dadurch in den Zahn- arztpraxen in der EU zusätzliche Kosten von 10 bis 58 Millionen Euro pro Jahr durch Installation und Wartung der Abscheider ent- stehen werden. Ein vollständiges Amalgamverbot wird von der Europäischen Kommission nicht anvisiert. Deutschland gut aufgestellt Für Deutschland bedeutet der Kommissionsvorschlag nur ge- ringe Änderungen, da die deut- schen Zahnarztpraxen bereits ver- pflichtend mit Amalgamabschei- dern ausgerüstet sind. Nach Zah- len des Dentalhandels bestehen zudem lediglich sieben Prozent der Füllungen in Deutschland aus Amalgam. Begünstigt wird der Amalgamersatz als Füllungsma- terial durch die Möglichkeit der Mehrkostenvereinbarungen. DT Korruption wird der Kampf angesagt BZÄK und Zahnärztekammern verfolgen Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Kein Amalgamverbot EU legt Entwurf einer Quecksilberverordnung vor. BONN/KREMS (jp) – Ein nicht weitergegebener Rabatt aus dem Dentalhandel, dem Dentallabor oder z.B. von Implantatherstellern an den Patienten bei der Liquida- tion aus der Praxis kann künftig ganz rasch zu strafrechtlichen Kon- sequenzen führen. Dies infolge des im Deutschen Bundestag derzeit zur Beschlussfassung anstehenden Anti-Korruptionsgesetzes für das Gesundheitswesen. Der Fachanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justi- ziar des BDIZ EDI, kommentiert das Vorhaben des Gesetzgebers so: „Alles, was heute verboten ist, bleibt verboten. Aber es unterliegt einer ganz anderen strafrechtlichen Kon- sequenz.“ Zuständig für Korruption im Gesundheitswesen (§299, 299a und b Strafgesetzbuch) werden die Staatsanwaltschaften der Abteilung I sein, die auch Kapitalverbrechen betreuen und mit ganz anderen Strafkategorien an ihre Fälle gehen, allerdings in der Regel wenig Erfah- rung mit ärztlichem Recht haben. Ratajczak warnt davor, sich hier schnell auf Deals mit der Staatsan- waltschaft einzulassen, da immer auch berufsrechtliche Konsequen- zen vom Entzug der vertragszahn- ärztlichen Zulassung bis hin zum Approbationsentzug folgen können. Ratajczak empfiehlt, sich penibel an die Vorgaben der Berufsordnungen, das Heilmittelwerbegesetz, die Vor- schriften des Kassenrechts (SGB V, Mantelverträge) und die Abrech- nungsvorschriften zu halten. Bei Kosten, die dem Patienten weiterbe- rechnet werden, müssen Naturalra- batte umgelegt werden. Grundsätz- lich seien Geldrabatte besser, weil transparenter. „Nehmen Sie keine Vorteile an und fordern Sie nichts“, so sein genereller Rat. Orientierung gibt die Broschüre des BDIZ EDI mit beigefügter Compliance-Erklärung, weitere Informationen bieten auch die KZBV und die BZÄK an. In der Folge eines Fernsehbe- richtes über Bestechung von Zahn- ärzten durch Dentallabore, die als „weitverbreitet“ dargestellt wurde, verurteilt die BZÄK jede Form von Korruption, Bestechung oder Be- stechlichkeit im Gesundheitswesen. In ihrer Musterberufsordnung sei dies entsprechend fixiert. Gemeinsam mit den (Landes-) Zahnärztekammern sei die BZÄK bestrebt, Regelverstößen bereits durch Aufklärung vorzubeugen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Sollten konkrete Vor- würfe bekannt werden, prüfen die Landeszahnärztekammern diese umgehend und gehen bei Verstößen vor. DT Blue is beautiful Beliebteste Zahnbürstenfarbe. AMSTERDAM – Blau ist omniprä- sent. Regelmäßig belegen Studien, dass Blau die Lieblingsfarbe von Menschen ist. Das gilt auch bei der Wahl der Zahnbürste. Doch was hat es mit der Faszi- nation fürs Blaue auf sich? Wissen- schaftler vermuten dahinter die beruhigende Wirkung der Farbe. Weiter entfernte Objekte und Flä- chen werden von unserem opti- schen System als blauer empfun- den. Unseren Vorfahren ermög- lichte der weite Blick über die Savanne, gefährliche Tiere rechtzei- tig zu sehen und sich gegebenenfalls in Sicherheit zu bringen. Ebenso verspricht ein blauer Himmel gutes Wetter. Die Farbe Blau weckt bei uns bis heute viele positive Assozia- tionen. Beliebt ist auch die Farbe Rot beim Kauf von Zahnbürsten, aller- dings mehrheitlich bei Frauen. Ob diese Farbpräferenz ebenfalls evolu- tionär bedingt ist, darüber können Wissenschaftler nur spekulieren. DT Quelle: ZWP online

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