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Dental Tribune German Edition No. 7, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 7+8/2016 · 27. Juli 2016 Statements & News Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner Ann-Katrin Paulick IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver- wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten- banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. ahnärzte in ihren Praxen sind ständig auf der Suche, die Delegationsbereiche der nicht persönlich zu erbringenden Leistungen auszudehnen. Dies natürlich im Rahmen der Verpflichtung, für alle am Patienten erbrachtenLeistungendieVerantwortung zu tragen. Die Bereiche Prophylaxe, z.B. mit der PZR, bis hin zum Einsatzrahmen für Prophylaxeassistentinnen oder selbst Dentalhygienikerinnen stehen als be- redtes Beispiel dafür. Neue digitale Technologien in der Versorgung eröffnen im Streben, so viel Leistungsvolumen wie möglich in der Praxis zu konzentrieren, nun neue Felder der Behandlung und Fertigung zahntech- nischer Arbeiten. Die Dentalindustrie hat mit zahlreichen Entwicklungen die Sys- temvoraussetzungen geschaffen. Der digitale Abdruck, Scannen im Mund des Patienten, Konstruktionen mit der ent- sprechenden Software am Computer oder in der Scan-Einheit, gefertigt in einer Praxiseinheit mit einer Fräsmaschine, ist vielfachgelebteRealität–diesbesonders für Inlays/Onlays, Einzelkronen, kleinere Brücken und einiges mehr. Der Patient kann seine Versorgung in einer Sitzung bekommen, darauf warten – ja, wenn nurderZahnarztdieZeitzurKonstruktion der Arbeit am Rechner findet. So gibt es immer mehr Fortbildungs- angebote zur CAD/CAM-Assistenz in der Praxis, zur gezielt als „Prothetikfachkraft“ ausgebildeten „Helferin“. Neben der Pro- phylaxeassistentin und der Verwaltungs- fachassistentin soll es, so bereits Bestre- bungen in einzelnen Zahnärztekammern, Ausbildungsrichtlinien und entsprechen- de Vorschriften für den Einsatzrahmen für die Zahnmedizinische Fachkraft in der Zahntechnik geben. So eröffnen die digitalen CAD/CAM-Technologie-Erfah- rungen neue Einsatzgebiete auf ent- sprechender Ausbildungsgrundlage – die Dentalindustrie unterstützt mit entspre- chenden Fortbildungsangeboten – zur Ausdehnung der Arbeitsgebiete aus der Assistenz am Behandlungsstuhl hin zur Zahntechnik-Leistungserbringung, ohne eine zahntechnische Handwerksausbil- dung durchlaufen zu haben. Der Zahn- techniker hingegen darf z.B. für den Scanvorgang im Mund des Patienten nicht aktiv werden. Durch entsprechende Kammer-Richtlinien für den Einsatz- rahmen der CAD/CAM-Prothetik-Fach- assistentin wird gesichert, dass im Rahmen des Prinzips „Delegation von Leistung unter Aufsicht“, also in Verant- wortungdesZahnarztes,auchdieHonorar- basis auf persönlicher Leistungserbrin- gung gerechtfertigt wird. Alles also okay im neuen Leistungs- ausweitungsstreben der Kammern: Praxis- umsatz erweitert, Patient erfreut durch direkte Versorgung, und eine Steigerung der Attraktivität für den Fachassistenz- Nachwuchs geschaffen. Nur, was sagen die Zahntechniker-Berufs- organisationen dazu? Toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Z Digitale Zahntechnik – neues Weiterbildungsfeld für Zahnarzt-Assistentinnen Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Les- barkeit – auf eine durchgängige Nennung der männli- chen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion © studioVin/Shutterstock.com „Diese Einigung ist für alle wichtig ...“ EU-Vorschriften für Medizinprodukte verschärft. BONN/KREMS (jp) – Mit zwei Ver- ordnungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika will die EU neue Voraussetzungen schaffen, dass „diese sicher sind, und die Pa- tienten sollen in die Lage versetzt werden, zeitnah von innovativen Lösungen im Bereich der Gesund- heitsversorgung zu profitieren.“ Den Medizinprodukten wird eine einmalige Kennnummer zuge- wiesen, um die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette bis hin zum Patienten sicherzustellen. Noch im Sommer dieses Jahres sollen der Rat der Ständigen Vertre- ter in Brüssel und der Umweltaus- schuss des EU-Parlaments die Übereinkünfte billigen, und dann sollen sie ab Mitte 2019 in Kraft tre- ten. „Diese Einigung ist für alle Bür- ger wichtig, denn früher oder später kommen wir alle mit Medizinpro- dukten zur Diagnose, Vorbeugung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten in Kontakt. Sie wird ferner gleiche Wettbewerbsbedin- gungen für die 25.000 Hersteller von Medizinprodukten in der EU schaffen, unter denen sich viele KMU befinden und die mehr als eine halbe Million Men- schen beschäftigen“, erklärte Edith Schippers, die Ge- sundheitsministerin der Niederlande und Präsidentin des Rates. Die Sicherheit von Medizinpro- dukten soll auf zwei Wegen gewähr- leistet werden: durch die Verschär- fung der Vorschriften für das Inver- kehrbringen der Medizinprodukte und durch strengere Überwachung nach ihrer Markteinführung. Die Verantwortung der Hersteller wird deutlich festgelegt, beispielsweise in Bezug auf die Haftung, aber auch die Registrierung von Produktbe- schwerden. Darüber hinaus verbessern die Verordnungsentwürfe die Verfüg- barkeit klinischer Daten zu den Pro- dukten. Bestimmte Produkte mit hohem Risiko – etwa Implantate – können, ehe sie auf den Markt ge- bracht werden, von Sachverständi- gen zusätzlichen Prüfungen unter- zogen werden. Patienten, denen ein Produkt implantiert wird, erhalten wichtige Produktinformationen, einschließlich eventuell zu treffen- der Vorsichtsmaßnahmen. DT Wettbewerb vor Qualität? Die „interprofessionelle Zusam- menarbeit“ von Fachgruppen der Zahnärzte soll gefördert werden, so z.B. in gewerblichen Gesundheits- zentren. Die EU-Kommission unter- stelltdendeutschen„FreienBerufen“ erneut,dassihreBerufszugangs-und Berufsausübungsregelungen Wachs- tumshemmnisse seien und unnötige regulatorische Hürden für die grenz- überschreitende Dienstleistungser- bringung darstellen. Die ungehemmte Niederlassung müsse ermöglicht, die bisherige Zwangsmitgliedschaft in Kammern abgeschafft werden. Es gäbe, beklagt die EU-Kommission, über 6.000 Regulierungsverordnungen in den „Freien Berufen“, über 700.000 mehr Arbeitsplätze könnten geschaffen werden, wenn nicht mehr Millionen Berufsangehörige zusätzlich zu ihrer beruflichen Qualifikation noch „fremdbestimmte Körperschafts- richtlinien, um eine Zugangsberech- tigung zum Beruf zu erhalten, erfül- len müssten.“ Die EU, so aus der BZÄK-Spitze, vernachlässige den Verbraucher- schutz, indem sie dem Wettbewerb Vorrang vor der Qualitätssicherung gebe und präventive Sicherungssys- teme über Bord werfen wolle. Man warnt vor dem Abbau be- rufsrechtlicher Regulierung im Rah- men der EU-Binnenmarktstrategie; er berge unkalkulierbare Risiken für die Qualität freiberuflicher Leistun- gen. Das Nachsehen hätten Patien- ten, Mandanten, Klienten und Kun- den und somit jeder Verbraucher. Dr. Engel auf dem BFB-Europa- tag:„GewachseneSystemekannman leicht zerschlagen, um kurzfristige Effekte zu erzielen. Die Folgen davon jedoch können eine Gesellschaft viel teurer kommen. Vergessen wir nicht: Die „Freien Berufe“ sind ein Erfolgs- modell. Sie sind und waren auch in Krisenzeiten ein Wirtschaftsmotor.“ DT Í Fortsetzung von Seite 1 „EU im Kampf gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte“ BZÄK-Präsident und BFB-Vizepräsi- dent Dr. Peter Engel © BZÄK Í Fortsetzung von Seite 1 „Wir gratulieren!“ Er ging sogar so weit, als richtig für den Zahnarzt Erkanntes und Pro- pagiertes selbst auf die Beine zu stellen. Selbstbestimmte „Tätigkeits- schwerpunkte“ und selbst ernannte „Spezialisten“ als Folge einer Kam- merpolitik,nurjakeineAnforderun- gen an die Fortbildung jedes Zahn- arztes zu stellen, überrollte er mit wissenschaftlich fundierten post- gradualen Universitätslehrgängen zum akademischen Grad „Master of Science (MSc)“ im jeweiligen Fach- gebiet der Zahnmedizin. Nach anfänglich heftigen An- fechtungen aus Körperschaft und Verbänden haben sich bereits mehr als 3.000 Zahnärzte, überwiegend aus Deutschland, aber auch aus aller Welt, graduiert, Verbände und Uni- versitäten sind mit eigenen Studien- gängen nachgezogen. Daraus entwi- ckelt hat sich die Danube Private University (DPU) in Krems, Öster- reich, die vom Jubilar jenseits des 65. federführend mit entwickelt worden ist und als Spiritus Rector einer besonderen ganzheitlichen Philosophie der Studien von seiner Frau, Marga Brigitte Wagner- Pischel, als Präsidentin zur Elite- Universität der Zahnmedizin aufge- baut wurde. 2009 gestartet, hat sie heute über 550 Studierende der Zahnmedizin, mehr als 90 Prozent Kinder von Zahnärzten, und ganz der Verant- wortung aus dem Anspruch „Freier Beruf“ heraus folgend, wurden die Investitionen zum Aufbau von bis- her über 40 Mio. Euro ohne öffentli- che Subventionen geleistet. Besonders verdient gemacht hat sichJürgenPischelalsAutorundMe- dienmacher im Vorantreiben einer Verbreiterung der unternehmeri- schen Basis des „Freien Zahnarztes“ durch Modelle zu Mehrbehandler- praxen, Liberalisierung der Koope- ration bis hin zu Praxisnetzen. Alles immer auf der Grundlage einer di- rekten persönlichen Vertrauens- und Vertragsbeziehung zum Patienten hin. Immer noch beruflich aktiv, ge- nießt er heute schon auch mal die Schönheit und Lukullik der Wachau. Noch viele schreibende Jahre von Jürgen Pischel wünschen sich für die Zahnärzteschaft der Vorstand und die Mitarbeiter der OEMUS MEDIA AG. Alles Gute, ad multos annos! DT © Tashatuvango/Shutterstock.com Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

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