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Dental Tribune German Edition No.3, 2018

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 3/2018 Starke Konkurrenz: Amazon drängt in Dentalmarkt Der Dentalfachhandel bekommt einen ernst zu nehmenden Konkurrenten. LEIPZIG – Der internationale On- line-Händler Amazon will nun auch die Dentalbranche erobern. Lange wurde darüber gemunkelt, doch nun besteht kein Zweifel mehr: Amazon hat sein Geschäftsmodell ausgewei- tet und einen Fuß in den Healthcare- Markt gesetzt. Ein Schritt, der für Händler der Branche nicht ohne Folgen bleiben wird. Dass sich damit schiedenster Industrien, wie Chi- cago Tribune berichtet. Im Bereich des Gesundheitswesens verkauft der Online- Händler bereits Verbrauchs- materialien für Krankenhäuser. Ernst zu nehmen ist Amazon nicht nur durch seine jahrelangen Erfahrungen im B2C-Markt mit einer professionellen Infrastruktur und enormen Kundenorientierung. Keine Panik in Sachen DSGVO Neuerungen zur Datenschutz-Grundverordnung halten sich in Grenzen. MÜNCHEN – Bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es ge- kocht wurde. Die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Der FVDZ Bayern nimmt aufgrund der Ver- unsicherung, auch in bayerischen Zahnarztpraxen, Stellung und gibt gleichzeitig Entwarnung. Der FVDZ Bayern verweist in diesem Zusammenhang auf das Merkblatt speziell für (Zahn-)Arzt- praxen des Bayerischen Landes- amtes für Datenschutzaufsicht. Die Behörde hat die Anforderungen der DSGVO übersichtlich zusammenge- fasst. Bei „weniger als zehn Personen im regelmäßigen Umgang mit per- sonenbezogenen Daten“ muss kein Datenschutzbeauftragter (DSB) be- nannt werden. Auch bei der Frage, ob Daten gelöscht werden müssen, gibt das Landesamt Entwarnung. Sie müssen erst nach Ablauf der gesetz- lichen Aufbewahrungspfl ichten ge- löscht werden, heißt es im Merk- blatt. In einer eigens dazu verfassten Pressemeldung erklärt die bayeri- sche Datenschutzaufsicht, dass die Informationen auf der Internetseite die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutz- rechts für diese Gruppe von Verant- wortlichen möglichst kompakt und verständlich aufzeigen soll. Das Merkblatt kann auf der In- ternetseite des Bayerischen Landes- Nach Auskunft der BLZK ist ein Rundschreiben unterwegs, das wich- tige Hinweise für den Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung © BayLDA Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat seinen Dienstsitz auf dem Gelände des Ansbacher Markgrafenschlosses. amtes für Datenschutzaufsicht unter www.lda.bayern.de/media/muster_ 5_arztpraxis.pdf abgerufen werden. Auch die Bayerische Landes- zahnärztekammer (BLZK) gibt spe- zielle Informationen für Zahnärzte zur DSGVO an die Praxen weiter. enthält. Der FVDZ Bayern rät allen Praxen, sich nicht von Dritten ver- unsichern zu lassen, sondern den Hinweisen von BLZK und Daten- schutzaufsicht zu folgen. DT Quelle: FVDZ Bayern Amazon war auf dem Chicago Midwinter Meeting mit einem eigenen Stand vertreten. auch einiges in der Dentalbranche ändern wird, sollte spätestens seit dem Chicago Midwinter Meeting klar sein. Amazon war auf dem Event, das als das bedeutendste der Dentalbranche in den USA gilt, mit einem eigenen Stand vertreten. Bereits Ende 2016 hatte Amazon mit dem Launch von Amazon Busi- ness seinen Eintritt ins B2B-Ge- schäft eingeläutet und baut diesen Markt immer weiter aus. Das Unter- nehmen zählt bereits heute mehr als eine Million Business- Partner ver- Das Unternehmen belegt schon heute bei der Sichtbarkeit von Medi- zintechnik die Spitzenposition, wie die von research tools durchgeführte Studie „eVisibility Medizintechnik 2017“ beweist. Dennoch: Dentalunternehmen könnten sich durch ihr Insiderwis- sen in der Branche und ihre langjäh- rigen Beziehungen mit Zahnärzten den entscheidenden Vorteil ver- schaffen. DT Quelle: ZWP online IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Max Böhme Lektorat Marion Herner Ann-Katrin Paulick Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2018 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2018. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Ein speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. „Technologie weder ausgereift noch sicher“ Freie Ärzteschaft: Einführung der Telematikinfrastruktur funktioniert nicht. HAMBURG – Kaum haben sich die ersten 1.000 Arztpraxen nach jahrelangen Verzögerungen an die zen trale Telematikinfrastruktur der Krankenkassen angeschlossen, fällt das System aus. „Das verdeutlicht, dass die Technologie weder ausge- reift noch sicher ist“, teilte die Freie Ärzteschaft (FÄ) Ende März in Hamburg mit. In der 12. Kalenderwoche konn- ten bundesweit Arztpraxen das so- genannte Versichertenstammdaten- management nicht durchführen. Die Betreibergesellschaft gematik hatte mitgeteilt, „dass ein Fehler in der Telematikinfrastruktur (TI) auf- getreten und aktuell die Verbindung zur Telematikinfrastruktur gestört ist“. FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder betont: „Das ist ganz reales Systemversagen. Und dennoch sol- len die medizinischen Daten von rund 70 Millionen gesetzlich kran- kenversicherten Bürgern in dieser Infrastruktur gespeichert werden – unverantwortlich.“ Datenschutz Das erscheint besonders para- dox vor dem Hintergrund, dass am 25. Mai 2018 die neue EU-Daten- schutz-Grundverordnung in Kraft © Freie Ärzteschaft e.V. FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder. tritt. Demnach müssen die Arztpra- xen künftig maximale Anforderun- gen an Datenverarbeitung, Daten- haltung, Datenschutz und Patien- tenaufklärung erfüllen. So muss etwa zu jeder Zeit jedem Patienten Auskunft über die Weiterleitung und den Verbleib seiner Krankheitsdaten erteilt werden. „Gleichzeitig werden jedoch nach aktueller bundesdeut- scher Gesetzeslage Ärzte und Patien- ten gezwungen, die Krankheitsdaten zentral online zu speichern – ohne dass Ärzte den Datenschutz kontrol- lieren könnten“, erläutert die Ham- burger Allgemeinärztin. Das be- deute: Arztpraxen und Kliniken, die an die TI angeschlossen seien, könn- ten die Umsetzung der EU- Datenschutz-Grundverordnung nicht gewährleisten. „Cyber- Attacken“, betont Dr. Lüder, „fi nden ständig statt. Selbst das gut geschützte Intranet deut- scher Ministerien wurde über Jahre ausgespäht.“ „Rote Karte für die TI“ Auf Initiative von Zahnärz- ten und Ärzten aus Bayern ist nun die Aktion „Rote Karte für die TI“ entstanden. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsab- geordneten mit den Sicherheitslü- cken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des On- line-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsun- terbrechungen. Ziel ist, möglichst einen Stopp des Projektes zu errei- chen. „Auch die Freie Ärzteschaft wird diese Aktion unterstützen“, sagt Dr. Lüder. „Wir machen seit vielen Jahren auf die Missstände in dem Projekt und vor allem auf die Gefahr für die ärztliche Schweigepfl icht auf- merksam und werden nicht nach- lassen.“ DT Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. (cid:205)(cid:3)Fortsetzung von Seite 1: „Die KZBV zum Umgang mit Arzt- bewertungsportalen“ mit Qualitätsstandards für Bewer- tungsportale veröffentlicht. Dieser richtet sich sowohl an Nutzer als auch an Anbieter solcher Anwen- dungen. Nutzer können anhand der Kriterien die Qualität eines Angebo- tes prüfen. Für Entwickler und An- bieter kann der Katalog dazu dienen, das jeweilige Portal zu optimieren. Die Kriterien beziehen sich unter anderem auf (datenschutz)recht- inhaltliche und technische liche, Aspekte. Wichtig sind zudem Ver- ständlichkeit, Transparenz und Pfl ichten des Herausgebers. Der Leitfaden „Gute Praxis Be- wertungsportale“ steht unter www. kzbv.de zum Download bereit. DT Quelle: KZBV

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