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Dental Tribune German Edition No.2, 2018

DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 2/2018 Politics 5 Einheitliche Gebührenordnung für Ärzte verletzt Patienten-Grundrechte Eindeutige Ergebnisse eines aktuellen Gutachtens fünf führender Gesundheitsökonomen. ESSEN – Eine einheitliche Gebüh- renordnung für Ärzte greife in die Vertragsfreiheit der Versicherten und die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer ein. So ist es in einem aktuellen Gutachten andere ist verfassungsrechtlich be- denklich, unärztlich sowie bürger- und patientenfeindlich.“ Der Behandlungsbedarf der Pa- tienten ist unterschiedlich und hängt maßgeblich auch von Erwartungen FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich von fünf führenden Gesundheits- ökonomen zu lesen. Nach Ansicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) gehen die Eingriffe aber noch viel weiter: „An einheit liche Arzthonorare würde letztlich eine Einheitsmedizin ge- koppelt – und zwar höchstens im Bereich ‚ausreichend‘“, sagte FÄ- Vorsitzender Wieland Dietrich Ende Januar in Essen. „Das Recht des Bürgers und Patienten auf eine opti- male Medizin würde verweigert.“ Für Wahlfreiheit Dietrich sieht hier elementare Wahl- und Freiheitsrechte der Bürger gefährdet. „Wir sprechen uns aus- drücklich für die Wahlfreiheit aus. Und für jeden Bürger muss es zu- mindest möglich sein, die individuell beste Medizin zu bekommen. Alles und Wünschen des Einzelnen ab. Mit einer Einheitsgebührenordnung könnten Ärzte das nicht mehr be- rücksichtigen, weil der individuelle Behandlungsaufwand nicht in die Honorarberechnung einf ließen würde. „Zudem würde eine Einheits- gebührenordnung dem Prinzip der Kostendämpfung unterworfen wer- den“, erläutert der FÄ-Chef. Damit käme es zur Uniformierung der gesamten Medizin lediglich auf Ba- sisniveau – das sei weder mit dem Grundrecht der Patienten auf kör- perliche Unversehrtheit noch mit dem auf Vertragsfreiheit vereinbar. „Und: Bei der Gesundheit handelt es sich fraglos um eines der wich- tigsten Güter überhaupt.“ Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. Röntgen Zahnärzte häufi ger, wenn sie daran verdienen? Aktuelle Studie belegt: Finanzielle Interessen haben Einfl uss auf den Umfang der Behandlungen. EDINBURGH – Eine groß ange- legte Studie des National Health Service Schottlands (NHS Scot- land) untersuchte über einen Zeit- raum von zehn Jahren den Zusam- menhang von Behandlungen und Bezahlungsoptionen bei Dental- medizinern. Gegenstand der Unter- suchung waren schottische Zahn- ärzte und ihre Patienten, da sich das schottische Gesundheitssystem hierfür besonders gut eignete. So praktizieren in Schottland sowohl Vertragszahnärzte, die ein festes Gehalt bekommen, als auch Hono- rarzahnärzte, die jede Leistung ab- rechnen können. Auf diese Weise gelang es den Forschern, fi nanzielle Abhängigkeiten bei der Behand- lung eindeutig aufzudecken. Wie im Journal of Health Eco- nomics berichtet wird, führten Zahnärzte, die jede Dienstleistung extra in Rechnung stellen konnten, deutlich mehr Röntgenaufnahmen durch. Bestätigt wurde diese Er- kenntnis durch Zahnärzte, die im Untersuchungszeitraum von Hono- rarzahlungen auf Festgehalt (oder umgekehrt) wechselten. Auf der anderen Seite war die Anzahl der Röntgenaufnahmen auch bei Patienten, die diese Be- handlung selbst nicht zahlen müs- sen, auffällig hoch. Die Forscher der Universität York gehen davon aus, dass Patienten diese Zusatzleistung scheinbar bedenkenlos in Anspruch nehmen, wenn sie die Kosten selbst nicht tragen müssen. Das Forscherteam sieht den fi nanziellen Einfl uss kritisch und fordert Reformen, um willkürliche Röntgenaufnahmen zu unterbinden und Patienten nicht unnötig Rönt- genstrahlungen auszusetzen. Quelle: ZWP online Bohren, Füllen & Co.: bald Aufgabe der ZFA? Niederländischer Gesundheitsminister plant Ausweitung des Tätigkeitsfeldes. DEN HAAG – Die Aufgabenberei- che des Dentalhygienikers (DH) sind in jedem Land strengstens geregelt. Der niederländische Ge- sundheitsminister Bruno Bruins plant jedoch eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes – und stößt auf Protest. Im Vergleich zu den USA oder der Schweiz, wo Dentalhygieniker beispielsweise Diagnosen oder Se- dierungen durchführen dürfen, wird der Kompetenzbereich des zahnmedizinischen Fachpersonals in Deutschland klar von dem eines Arztes getrennt. Festgesetzt sind die Kompetenzen des DH hierzulande durch die Bundeszahnärztekam- mer. Auch in den Niederlanden sind Dentalhygieniker – ähnlich wie hier – ebenfalls ausschließlich zu präventiven, pädagogischen und the- rapeutischen Aufgaben befähigt. Testphase geplant Diesen Umstand will der der- zeitige niederländische Gesund- heitsminister nun ändern. Er for- dert eine Ausweitung der Aufga- benbereiche für Dentalhygieniker, wie DutchNews.nl berichtet. So möchte er ihnen unter anderem zukünftig erlauben, Zahnfüllungen zu setzen und andere „einfache“ Aufgaben von Zahnärzten zu über- nehmen. Hierfür plant er eine zu- nächst fünfjährige Testphase, die 2020 starten soll. Kritik für dieses Vorhaben ern- tet Gesundheitsminister Bruins je- doch aus den Reihen der Zahn- ärzte und Versicherungen, die hö- here Kosten befürchten. Eine vom Patientenverband durchgeführte Um- frage zeigte zudem, dass sich auch Patienten derzeit lieber von einem Zahnarzt behandeln lassen möch- ten. Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung Der Minister verfolgt mit dem Experiment das Ziel, Zahnärzte in ihrem komplexen Verantwortungs- bereich zu entlasten. Das ohnehin in der Praxis beschäftigte zahn- medizinische Fachpersonal könne bei drohendem Zahnärztemangel so die zahnärztliche Versorgung sicherstellen. Quelle: ZWP online ANZEIGE ORGANIZA ORGANISED BY: 15-17 Marzo March 2018 L EST U E D A Í D D I ANTE / Jueves Thursday 15 MARZO MARCH S T U D E N T D AY C O M U N I D A D INVITADA 2018 G E S T R E GION 2018 U INNOVACIÓN, TECNOLOGÍA Y FUTURO DIGITAL INNOVATION, TECHNOLOGY AND DIGITAL FUTURE www.expodental.ifema.es PROMUEVE / PROMOTED BY: SPONSOR IFEMA Feria de Madrid Tf:. 902 22 15 15 • International calls: (34) 91 722 30 00 expodental@ifema.es

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