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Dental Tribune German Edition No.2, 2018

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 2/2018 Ohne Funktion ist alles nichts – mit Digitalisierung geht vieles besser Statement von Priv.-Doz. Dr. M. Oliver Ahlers, Hamburg. HAMBURG – „Funktion ist nicht alles, aber ohne Funktion ist alles nichts“ – so umschrieb Prof. Dr. Alexander Gutowski die Bedeutung der Funktion bereits vor Jahren. In der zahnärztlichen Behandlung kommt das Thema Funktion in zwei Zusammenhängen vor: Da ist zum einen die Ausgestaltung von Be- handlungstechniken in einer Weise, die iatrogen hervorgerufene Funk- tionsstörungen möglichst vermei- det. Hinzu kommt für die Patienten, bei denen craniomandibuläre Dys- funktionen vorliegen, die entspre- chende Diagnostik und Therapie. Schon lange wussten viele Zahnärzte aus Erfahrung, dass überkonturierte Füllungen und Zahnersatz oder unglücklich ste- hende Zähne bei vulnerablen Pa- tienten Probleme verursachen. In- zwischen belegen zahlreiche kli- nische Studien diese Zusammen- hänge. Dabei zeigte sich, dass Okklusionsstörungen zu veränder- ter Signalverarbeitung im Gehirn führen, und zwar im limbischen System, dort wo auch die emotio- nalen Belastungen verarbeitet wer- den. Es gilt also, beides zu ver- meiden … Im Rahmen zahnärztlich res- taurativer Behandlungen helfen heute diverse Techniken, iatrogene Störungen der Funktion zu vermei- den. Im Grunde ist dabei das Ziel, dass keine Kontakte das extrem genau justierte System „Okklusion“ stören – aber auch keine Zähne in Nonokklusion stehen. Diesem Ziel dienen genaue Abformungen, die schädelbezügliche Übertragung der Oberkieferposition mittels entspre- chender Gesichtsbögen – im Liegen. Die Registrierung und Wiedergabe der dynamischen Okklusion ent- sprechend der individuellen Pa- tientensituation gehört auch dazu – Artikulatoren oder CAD/CAM-Sys- teme, die das nicht können, sind unausgereift. Theoretisch könnten hier zukünftige virtuelle Systeme nicht mehr nur Winkelwerte ein- stellbar machen, sondern genau die Patientenbewegungen in real- dynamischer Artikulation simu- lieren – die Arbeitsgrupppe um Prof. Dr. Bernd Kordass in Greifs- wald arbeitet daran. Digitalisierung Apropos CAD/CAM: Die digi- tale Restaurationsherstellung nahm mit den Arbeiten von Prof. Dr. Dr. Werner Mörmann und Dr. Marco Brandestini ihren Anfang, und ohne das biogenerische Kaufl ächenmo- dell von Prof. Dr. Dr. Albert Mehl wäre das heutige Niveau der digi- talen Herstellung von Zahnersatz unmöglich. Funktionsdiagnostik Mittlerweile ist das Thema Digitalisierung auch in der Funk- tionsdiagnostik angekommen – die Tagung der DGFDT im November 2017 zeigte dabei, wohin die Reise geht. Deutlich verfeinerte digitale Aufzeichnungssysteme (zebris) und virtuelle Artikulatoren (Gamma Dental CADIAX) stehen in den Startlöchern. Und zum Standard in der Funktionsdiagnostik wird die digitale zahnärztliche Befund- auswertung mittels spezieller Soft- ware, die die verschiedenen Be- funde zeitlich ordnet und inhalt- lich zusammenfasst (dentaConcept CMDfact 4). Auch die Digitalisierung der Funktionsdiagnostik und der funk- tionellen Kaufl ächengestaltung zeigt dabei Parallelen zu Microsoft Windows oder dem iPhone – ab der 3. Generation setzen die Sys- teme sich praktisch durch; ab der 4. Generation wird ihre Funk- tion dann noch einmal drastisch besser. Ohne Funktion ist eben alles nichts … IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Max Böhme Lektorat Marion Herner Ann-Katrin Paulick Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2018 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2018. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Ein speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Haus der Bayerischen Zahnärzte Prominente Gäste kamen zur Eröffnung Ende Januar. Jubiläumsfoto (v.l.): der neue BLZK-Hauptgeschäftsführer Sven Tschoepe, BLZK-Präsident Christian Berger, Bayerns Gesund- heitsministerin Melanie Huml sowie Tschoepes Vorgänger im Amt, Peter Knüpper. MÜNCHEN – Vor 90 Jahren trat zum ersten Mal die Vollversamm- lung der Bayerischen Landeszahn- ärztekammer (BLZK) zusammen, nachdem 1927 das Bayerische Ärzte- gesetz in Kraft getreten war. Zeit- gleich mit diesem Jubiläum feierte die BLZK die Einweihung ihres neuen Verwaltungsgebäudes im Münchner Stadtteil Mittersendling. Nach knapp zweijähriger Bauzeit wurde das „Haus der Bayerischen Zahnärzte“ unter Beteiligung vieler prominenter Gäste seiner Bestimmung übergeben. Aus Sicht des Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Christian Berger, ist der Neubau „ein starkes Zeichen für die Zukunft der Selbstverwaltung“. Hauptge- schäftsführer Peter Knüpper freute sich, dass endlich wieder alle Mit- arbeiter der Kammer „unter einem Dach“ arbeiten. Der 25. Januar 2018 war auch für Dipl.-Volkswirt Stephan Grüner, Geschäftsführer der Euro- päischen Akademie für zahnärzt- liche Fort- und Weiterbildung GmbH, ein wichtiges Datum: Europas größ- ter industrieunabhängiger Fortbil- dungsanbieter auf dem Sektor Zahnmedizin nutzt im neuen Ge- bäude zwei Etagen, unter anderem für die Fortbildung des zahnärzt- lichen Personals. Bayerns Staatsministerin für Gesundheit und Pfl ege, Melanie Huml, überbrachte die Gratulation der Staatsregierung. Glückwünsche kamen auch von Dr. Manfred Kin- ner, Vorstandsmitglied der Kassen- zahnärztlichen Vereinigung Bay- erns (KZVB), der trotz der räum- lichen Trennung – die BLZK war bislang Mieterin der KZVB – auf gute Nachbarschaft setzt. Die Ein- segnung wurde von Pfarrer Detlev Kahl, Pfarrverband Mittersendling, St. Achaz, vorgenommen. Quelle: BLZK Fehlende Fortbildung bei Vertrags(zahn)ärzten Ist ein Nachreichen von Unterlagen möglich? MÜNCHEN – Ein Urteil des Sozial- gerichtes München vom 24. Mai 2017 (S 38 KA 205/16) zeigt überdeut- lich, dass die Nichterfüllung der vertrags(zahn)ärztlichen Fortbil- dungsverpf lichtung nach § 95d SGB V weitreichende Konsequen- zen haben kann. Nach Auffassung der Münch- ner Richter gehört die Fortbil- dungspfl icht des Vertragsarztes zu den Grundpfl ichten vertragsärzt- licher Tätigkeit. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Fortbildungs- pfl icht so detailliert geregelt habe, spreche für den hohen Stellenwert. Grundsätzlich sei vor dem Hinter- grund des Verhältnismäßigkeits- grundsatzes das gesamte Verhalten des Vertragsarztes außerhalb des Pfl ichtverstoßes mit zu refl ektieren. Bei den Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 SGB V handele es sich nicht um Disziplinarmaßnah- men im engeren Sinn. Die Auswir- kung ähnele aber der von Geld- bußen, die als Disziplinarmaßnah- men vorgesehen sind. Eine Nach- reichung von Fortbildungspunkten sei nicht möglich, da es sich bei § 95d Abs. 3 S. 4 SGB V um eine ge- setzliche Ausschlussfrist handele. Quelle: RA Michael Lennartz, lennmed.de, Kanzlei-Newsletter 06-17  Fortsetzung von Seite 1: „Ärzte, Apotheker und Zahnärzte bringen Digitalisierung voran“ ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wenn die in der ambu- lanten Versorgung tätigen Heil- © Violetta Odenthal Friedemann Schmidt (Präsident der ABDA), Dr. Andreas Gassen (Vorsitzender des Vorstandes der KBV) und Dr. Wolfgang Eßer (Vorsitzender des Vorstandes der KZBV). wickeln. Wir freuen uns, dass sich nun auch die Zahnärzte unserer Absichtserklärung zu einer digita- len Agenda angeschlossen haben.“ berufe ein gemeinsames Verständ- nis der Ziele und Herausforderun- gen der Digitalisierung formulieren, ist das die beste Voraussetzung für den Auf bau einer konsistenten E-Health-Architektur. Ohne eine Architektur mit klaren Kommuni- kationsstrukturen unter den Ak- teuren ist auch eine sichere Arznei- mitteltherapie auf lange Sicht nicht denkbar. Der Beitritt der KZBV zum Letter of Intent ist daher ebenso erfreulich wie konsequent.“ KBV, ABDA und KZBV fordern unter anderem die kontinuierliche Weiterentwicklung der Regelungen zum Datenschutz, den Ausbau der sicheren elektronischen Kommu- nikationsmöglichkeiten zwischen den sogenannten Leistungserbrin- gern sowie einheitliche Standards und Schnittstellen für die elektro- nische Patientenakte. Der Letter of Intent zur Entwicklung und Um- setzung einer gemeinsamen digita- len Agenda kann auf den Websites der unterzeichnenden Organisa- tionen (abda.de, kbv.de, kzbv.de) abgerufen werden. Quelle: KZBV

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