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Dental Tribune German Edition No.3, 2017

4 Politics DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 3/2017 Mutterschutz für selbstständige Zahnärztinnen Eine neue gesetzliche Regelung bietet werdenden Müttern unter den selbstständigen Zahnärztinnen mehr fi nanziellen Spielraum. sei und BERLIN – Bereits seit Jahren hat sich der Dentista e.V. für die Absi- cherung von selbstständigen Zahn- ärztinnen und Zahntechnikerinnen eingesetzt, die rund um die Geburt und die ersten Wochen mit dem Kind keine berufl iche Tätigkeit leis- ten wollten oder konnten. Bislang scheiterten alle Versuche an dem Dogma, dass Schwangerschaft keine Krankheit schwanger- schaftsbedingte Ausfälle nicht ver- sicherungsfähig. Dies ändert eine Passage im neuen Versicherungs- vertragsgesetz (VVG), im Rahmen einer Presseinformation zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Haus des Bundes- gesundheitsministers wie folgt kurz zusammengefasst: „Privat kranken- versicherte selbstständige Frauen werden während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz fi nanziell besser abgesichert. Durch Änderungen des Versicherungsver- tragsgesetzes haben selbstständige Frauen, die eine private Kranken- tagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutz- fristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentage- geldes. Dann können Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von fi nanziellen Erwägungen ent- scheiden, ob und in welchem Aus- maß sie in dieser Zeit berufl ich tätig sein wollen.“ Dass das bisherige Dogma damit fällt, geht auf ein jahrelanges En- gagement der Frauen Union in der geht die Initiative zurück, wie der PKV-Spitzenverband auf Anfrage bestätigt, den Dogmawechsel im ei- genen Bereich umzusetzen. In Kraft treten sollen die neuen Gesetze und Regelungen ab März dieses Jahres. m o c . k c o t s r e t t u h S / o d u t s k c o t s G V © i CDU/CSU-Bundestagsf ra ktion unter Vorsitz von MdB Annette Widmann-Mauz zurück. Viele Ein- zelkämpferinnen unter den Selbst- ständigen verschiedenster Berufs- gruppen haben den politisch enga- gierten Frauen im Bundestag den Rücken gestärkt, Bundesgesund- heitsminister Hermann Gröhe für das Vorhaben zu gewinnen. Auf ihn Ein Dogma fällt Dass die PKV mit dieser Neue- rung nicht sehr glücklich zu sein scheint, lässt sich daran ablesen, dass sie nicht mit einer Presseinforma- tion zu dieser Thematik an die Öf- fentlichkeit ging. Nachfragen in der Pressestelle des PKV-Verbandes zei- gen, dass die folgende Formulierung in der Pressemeldung der CDU/CSU nicht ganz zutrifft: „Künftig können sie (Anm.: die privat versicherten selbstständig tätigen Unternehmerin- nen) über ihre private Krankenversi- cherung eine Krankentagegeldversi- cherung abschließen, um den Ver- dienstausfall in der Zeit des Mutter- schutzes auszugleichen.“ Die PKV stellt klar, dass auch bereits laufende private Krankentagegeldversicherun- gen die neue Mutterschutz-Leistung beinhalten – und auch gesetzlich versicherten selbstständigen Unter- nehmerinnen diese Leistung über eine privat abgeschlossene Kranken- tagegeldversicherung zusteht. „Die neue gesetzliche Regelung wird für alle Versicherten mit Krankentage- geldversicherung gelten und sich zu- künftig bei Neuversicherten auch in den Versicherungsbedingungen wi- derspiegeln“, so Dominik Heck vom PKV-Verband. Das Neue: „In der Krankentagegeldversicherung tritt der Versicherungsfall bei medizi- nisch notwendiger Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen ein“, so Heck, „die Schwangerschaft der ver- sicherten Person war als Versiche- rungsfall bislang ausgeschlossen (außer tarifi ndividuelle Vereinba- rungen sahen hierfür Leistungen vor).“ Finanzierung Finanziert wird diese neue Leistung seitens der PKV solida- risch durch die Gemeinschaft aller Ver sicherten innerhalb eines Tari- fes, Mehrbelastungen für die Frauen wird es nicht geben. Heck: „Seit Dezember 2012 sind Vertrags- abschlüsse nur noch in Unisex-Ta- rifen möglich, eine geschlechter- spezifi sche Beitragskalkulation ist in diesen Tarifen nicht mehr mög- lich.“ Inwieweit diese neue Leistung der PKV selbstständigen Zahnärz- tinnen tatsächlich über den Ver- dienstausfall in der Zeit des Mut- terschutzes hinweghilft und damit, so die Intention der Frauen Union der CDU/CSU-Fraktion, den Mut zur Niederlassung bei bestehen- dem Kinderwunsch stärkt, wird abzuwarten sein. Die Höhe der Leistung entspricht letztlich dem geschlossenen Krankentagegeld- vertrag und seinen Konditionen. Die neue gesetzliche Regelung bietet, so Dentista, grundsätzlich mehr Mutterschutz-Gerechtigkeit unter angestellten und selbststän- digen Zahnärztinnen. DT Quelle: Dentista e.V. „Aus berufspolitischer Sicht ist ein Unterbietungswettbewerb desaströs“ Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahnärztekammer Bremen, über die Online-Versteigerung von Heil- und Kostenplänen. Patienten, die nach umfangrei- cher Aufklärung und Vorbereitung sowie HKP-Erstellung freudestrah- lend aus dem Urlaub zurück in die Praxis kommen und einem erzäh- len, man habe das supergünstige Angebot im Urlaubsland einfach nicht ausschlagen können, wird man nie vergessen. Manche Pa- tienten werden angesichts der häu- fi g zweifelhaften Behandlungser- gebnisse allerdings ihren Urlaub auch noch länger in Erinnerung be- halten. Kompetenz und Vertrauen sind keine Ware Zahnersatz und die damit ein- hergehende Kompetenz und das Vertrauen sind aber keine Ware, die man aus dem Regal nimmt und zum Verhandlungspreis auf den La- zum Verhandlungspreis auf den La- dentisch legt. Dieser dentisch legt. Dieser Eindruck wird je- Eindruck wird je- doch zunehmend durch Zahn- ersatzvergleichs- und/oder Versteige- rungsportale erweckt. Dort können Patienten ihre Heil- und Kosten- pläne einstellen und versteigern, was aus Verbrauchersicht zunächst zu der schönen „Geiz-ist-geil“-Men- talität passt. Aus Sicht der Zahnärz- teschaft ist diese Entwicklung au- ßerordentlich problematisch, wenn durch Vermittlung von Webpor- talen Zahnersatz regelrecht ver- ramscht wird. Dieser Vorgang ist nicht mit dem durchaus nachvoll- ziehbaren Wunsch eines Patienten nach einer Zweitmeinung zu ver- wechseln. Teilweise erfolgt die Versteige- rung offenbar neuerdings auch mit anonymen Plänen der Patienten durch deren Versicherungsgesell- schaften, die ihren Versicherten schaften, die ihren Versicherten dann im Nachhinein auch noch dann im Nachhinein auch noch eine Geldpauschale für die Bera- eine Geldpauschale für die Bera- tung durch den „billigeren“ Zahn- tung durch den „billigeren“ Zahn- arzt anbieten. Aus be- arzt anbieten. Aus be- rufspolitischer Sicht ist rufspolitischer Sicht ist ein Unterbietungswett- ein Unterbietungswett- bewerb desaströs. Denn bewerb desaströs. Denn er suggeriert Politik er suggeriert Politik und Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit, BREMEN – Curo ergo cogito! Denn unser Beruf, wenn nicht sogar unsere Berufung, ist das Hei- len von Menschen, was immer auch in großem Maße mit Denken und Planen einhergeht. Insbesondere bei der Erstellung von Heil- und Kostenplänen für komplexe Behandlungsabläufe ist ein erheblicher Planungsaufwand unter Beachtung der klinischen Pa- rameter, aber auch der individuel- len Patientensituation und besten- falls auch der längeren zeitlichen Betrachtung der intraoralen Ent- wicklung, erforderlich. Gerade die gar nicht vergütete umfängliche Beratung vor der eigentlichen Ver- sorgung mit Zahnersatz kann in der Praxis erheblichen zeitlichen Aufwand erfordern, gegebenenfalls auch verbunden mit mehreren Be- auch verbunden mit mehreren Be- ratungsterminen und wieder geän- ratungsterminen und wieder geän- derten Planungen auf Wunsch des derten Planungen auf Wunsch des Patienten. Häufi g werden wegen Patienten. Häufi g werden wegen notwendiger Beobachtungsinter- notwendiger Beobachtungsinter- valle auch vorbereitende Maßnah- valle auch vorbereitende Maßnah- men, wie zum Beispiel Aufbaufül- men, wie zum Beispiel Aufbaufül- lungen oder bereits Versorgungen lungen oder bereits Versorgungen mit Langzeitprovisorien nach vor- mit Langzeitprovisorien nach vor- herigem Beschleifen herigem Beschleifen der Zähne, durch- der Zähne, durch- geführt. © iCreative3D/Shutterstock.com dass alles nicht so teuer sein muss und dass die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einer ange- messenen Vergütung ihrer Leistun- gen vielleicht auch nicht ganz so ernst zu nehmen sind. So wird viel mühsam aufgebaute Öffentlich- keitsarbeit und Vertrauen zerstört. Und das kollegiale Miteinander innerhalb der Zahnärzteschaft wird massiv beeinträchtigt. Nicht ohne Grund bleiben die Versteige- rungsgewinner anonym. Einerseits wird der mühsam planende und vorbereitende Kol- lege aus dem Behandlungsverhält- nis gedrängt und ohne Honorar um einen Teil seiner Vorleistungen gebracht. Andererseits bezahlt ein übernehmender Kollege einen nicht unerheblichen Prozentsatz für die Patientenzuweisung durch das Por- Patientenzuweisung durch das Por- tal (das Modell wurde noch vor tal (das Modell wurde noch vor dem sogenannten Antikorrup- dem sogenannten Antikorrup- tionsgesetz für die Heilberufe ent- tionsgesetz für die Heilberufe ent- worfen, insofern bleibt eine aktuelle worfen, insofern bleibt eine aktuelle Rechtsprechung abzuwarten) und Rechtsprechung abzuwarten) und holt sich dafür einen nur am Preis holt sich dafür einen nur am Preis interessierten Patienten in die Pra- interessierten Patienten in die Pra- xis, der wahrscheinlich auch künf- xis, der wahrscheinlich auch künf- tig kein Interesse hat an Zuzah- tig kein Interesse hat an Zuzah- lungsleistungen wie PZR, zweiter lungsleistungen wie PZR, zweiter Zahnsteinentfernung im Kalender- Zahnsteinentfernung im Kalender- jahr oder den Leistungen nach § 28 jahr oder den Leistungen nach § 28 Abs. 2 SGB V. Diese „Billighei- Abs. 2 SGB V. Diese „Billighei- mer“ sind häufi g nur für eine mer“ sind häufi g nur für eine Versorgung da und ver- Versorgung da und ver- lassen dann die Praxis lassen dann die Praxis auf der Suche nach dem auf der Suche nach dem nächsten Schnäppchen. nächsten Schnäppchen. Einen Unterbietungs- wettbewerb kann man bei wettbewerb kann man bei vernünftigem Qualitätsanspruch nie gewinnen. Einen Qualitäts- wettbewerb wohl schon. Denn die vernünftige und qualitativ gute, aber dann eben zwangsläufi g auch nicht immer günstigste Versorgung ist die beste Werbung für unsere Praxen. Auch heutzutage kommt ein Großteil der Patienten auf- grund einer persönlichen Empfeh- lung zu uns und nicht wegen einer Werbeaktion oder eines tollen In- ternetauftritts. Der wichtigste Patient für Sie sollte also immer derjenige sein, der gerade vor Ihnen sitzt. Und nicht derjenige, der am Computer ein Schnäppchen von Ihnen erwar- tet. DT Kontakt e d . s i t n e x a / K Ä Z B © Infos zum Autor Dr. Wolfgang Menke Praxis Osterdeich 139 28205 Bremen, Deutschland Tel.: +49 421 449025 w.menke@zaek-br.de

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