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Dental Tribune German Edition No.3, 2017

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 3/2017 Zahnarztpraxen im Finanzanleger-Fokus Jürgen Pischel spricht Klartext Die Privatisierung öffentlicher Anstalten hat im Krankenhaussektor, vor allem in kommunalen Einrichtungen, in privaten Betreiberketten längst voll um sich gegriffen. Die vollzogenen Umstrukturierungen großer Krankenhauskonzerne in den erworbenen Häusern waren meist mit tiefen Einschnitten in Personal und Organisation mit Therapie-Schwerpunktbildung und Abteilungssperrungen verbunden. Alle mussten sich, banal gesprochen, möglichem Profi t unterordnen. Hat die Krankenhaus-Übernahmewelle auch wegen der Neupositionierung der regionalen Trägerkörperschaften – die umfassende regionale Versorgungssicherheit gewinnt wieder an Boden – ihren Höhepunkt überschritten, gerät das Gesundheitswesen insgesamt zunehmend in den Fokus der Finanzanlegerbranche. Ein besonderer Run herrscht auf Nierendialyse-Institute und die Gründung von MVZen (Medizinischen Versorgungszentren) größeren Umfangs als Ambulatorien für umfassende ärztliche und auch z.B. physiotherapeutische Versorgung. Sind große, besonders ehemalige dominierende deutsche Dentalindustriekonzerne längst in Händen von Private Equity Finanzjongleuren, branchenfremden Investoren, geraten nun die Zahnarztpraxen selbst ins Visier der Finanzanleger. Aus mehreren sehr erfolgreichen Master of Science-Praxen, besonders der Oralen Chirurgie/Implantologie und der Kieferorthopädie – meist Mehrbehandlerpraxen mit weiteren Schwerpunkten – wie von einzelnen Eltern unserer DPU-Studierenden wurde ich über Anfragen und Besuche in der Praxis durch Investmentberater mit US- Finanzgesellschaft-Background informiert. Ein Topf mit 400 bis 600 Mio. US-Dollar zur Kaufpreisfi nanzierung von bis zu – im ersten Schritt – 500 bis 600 Praxen wurde in den Raum gestellt. Bei Weiterführung der Praxis im Auftrag kam eine Drittellösung aller Honorarumsätze ins Gespräch (1/3 Praxiskosten, 1/3 Investor, 1/3 Praxisabgeber). Wie das erreicht werden sollte? Da war viel vom professionellen Marketing für die „Ketten-Konzeptpraxis“, sehr hohe künftige Patientenzahlen, Überweisungskonzepte, Kooperation untereinander, visionäre Kraft, spezifi sche Behandlungsstrategien, perfektem Unternehmertum und … und … die Rede. Besondere Einbettungskonzepte für Frau/Familie und Beruf sollen in attraktiven Zeitmodellen existieren. Insgesamt hofft man, in Deutschland bis zu 2.000 Top-Praxen in den Griff zu bekommen, und damit auch die Standespolitik, die Krankenkassen und letztlich Dentalindustrie und Handel dominieren zu können, die Patienten in Begeisterung vom Leistungs - paket zu setzen. Welch eine Zukunftsvision! Infos zum Autor Von den Angesprochenen war keiner zu überzeugen. Sie wollten in Selbstverantwortung eines freien Berufes bleiben, wenn sie auch glauben, dass solche Konzepte für die Durchschnittspraxis nicht aufzuhalten sein werden. Bleiben Sie selbstbewusst und selbstständig, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Les- barkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbst- verständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf verständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2017 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2017. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Ein speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Vorerst kein Amalgamverbot in der EU vor 2030 Aus Gründen der Versorgungssicherheit langfristig als Füllmaterial relevant. BONN/KREMS (jp) – Das bisher in den EU-Institutionen für 2022 beschlossene Amalgamverbot im Zuge der in der Minamata-Kon- vention vorgesehenen Reduzie- rung des weltweiten Quecksilber- päischen Kommission bis 2020 die Nutzung von Amalgam erneut überprüft wird. Dabei wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob auf Amalgam bis 2030 gänzlich verzichtet werden kann oder nicht. m o c . k c o t s r e t t u h S / r e t n u h t h g i L © verbrauches wurde in Abstim- mung von EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission aufgehoben. Die im Rat versammelten EU-Mit- gliedstaaten setzten sich mit der Forderung durch, Amalgam aus Gründen der Versorgungssicher- heit langfristig als Füllmaterial beizubehalten. Als Kompromiss kam man überein, dass vonseiten der Euro- Partielle Einschränkungen Gleichwohl wird es ein Ver- wendungsverbot bei bestimmten Patientengruppen geben. So soll Amalgam zur Vorsicht ab Juli 2018 nicht mehr bei Schwangeren, Stil- lenden und Kindern unter 15 Jah- ren verwendet werden. Darüber hinaus müssen alle europäischen Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, mit hocheffi zienten Amalgamabscheidern bis 2019 bzw. 2021 ausgerüstet sein. Zudem darf ab 2019 nur noch Amalgam in verkapselter Form verwendet werden. Phase-out Aktionsplan Neu ist, dass die Mitgliedstaa- ten bis 2019 einen Aktionsplan für ein Phase-out von Amalgam aus- arbeiten sollen. Ebenfalls neu ist, dass die Europäische Kommission einen Bericht darüber ausarbeiten muss, inwiefern es einen Bedarf gibt, den Ausstoß von Quecksilber- emissionen in Folge von Feuerbe- stattungen europaweit gesetzlich zu regeln. Schließlich wird in dem Kom- promiss klargestellt, dass der ein- zelne Zahnarzt für das Abfall- management von Amalgam verant- wortlich ist und die Sammlung der Abfälle nur durch zertifi zierte Ein- richtungen erfolgen darf. Während in Deutschland und Österreich Amalgamabscheider bereits seit langer Zeit gesetzlich vorgeschrie- ben sind, gibt es in neun EU-Mit- gliedstaaten bisher keine gesetzli- che Pfl icht dafür. Die Kommission schätzt, dass derzeit ein Viertel aller Zahnarztpraxen in der EU über keinen Amalgamabscheider verfügt. DT Dr. Wolfgang Eßer bleibt Chef der Vertragszahnärzte Martin Hendges und Karl-Georg Pochhammer neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV. BERLIN – Kontinuität und neue Dynamik an der Spitze der Ver- tragszahnärzte: Die Vertreterver- sammlung der Kassenzahnärzt- lichen Bundesvereinigung hat Dr. Wolfgang Eßer erneut zum haupt- amtlichen Vorsitzenden des Vor- standes der KZBV gewählt. Der Mönchengladbacher Zahn- arzt bleibt damit Chef der 53.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Zu seinen Stellvertretern wurden Martin Hendges, Zahnarzt und stell- vertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, sowie Dr. Karl-Georg Pochhammer, Zahn- arzt und Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin, bestimmt. Die bisheri- gen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur offi ziellen Amtsübernahme des neuen Vorstands geschäftsführend im Amt. Dr. Eßer, der die Körperschaft als Vorstandsvorsitzender seit 2013 führt, wurde bei der regulär anste- henden Wahl nach Ablauf der Le- gislatur einstimmig wiedergewählt (56 Ja-Stimmen). Mit ihrer Ent- scheidung würdigte die Vertreter- versammlung Dr. Eßers ebenso langjähriges wie erfolgreiches En- gagement für den Berufsstand und die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung. Für den 62-Jährigen ist es die zweite Amtszeit als Vorsit- zender, nachdem er bereits von 2005 bis 2013 das Amt des stellver- i r e g n h c r a D / V B Z K © tretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV bekleidet hatte. Eßer legt Wert auf einen von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten Interes- senausgleich in der Politik. Zu sei- nen Aufgaben bereichen im Vor- stand zählen zudem Gesetzgebung, Vertragsrecht, Statistik, Gemeinsa- mer Bundesausschuss sowie inter- nationale Arbeit. Martin Hendges (53) verantwor- tet als Vertragsspezialist bei der KZV Nordrhein den Geschäfts bereich Sicherstellung. Dr. Karl- Georg Poch- hammer (62) ist für die Berliner Ver- tragszahnärzte unter anderem für die Themen Finanzen, Haushalt und IT zuständig. Beide gehören dem Vorstand der KZBV erstmals an. Den Vorsitz der Vertreterver- sammlung – oberstes Beschluss- gremium der KZBV – behält nach dem Willen der Mitglieder Dr. Karl-Friedrich Rommel inne, Vor- standsvorsitzender der KZV Thürin- gen. Seine Stellvertreter im VV-Vor- sitz sind Dr. Bernhard Reilmann (KZV Westfalen-Lippe) und Oliver Woitke (KZV Bremen). Sie folgen auf Dr. Axel Wiedenmann (KZV Bay- erns) und Christoph Besters (KZV Baden-Württemberg). DT Quelle: KZBV

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