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Dental Tribune German Edition No.3, 2017

DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 3/2017 Politics 3 Aphthen und aphthoiden Läsionen Pfl ege: Zahnärzte halten Wort Neue S2k-Leitlinie veröffentlicht. Die zahnmedizinische Versorgung in Heimen und zu Hause nimmt weiter zu. BERLIN – Die „Leitlinien“ der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte/Zahn- m o c . k c o t s r e t t u h S / n a p o h c g n u e l © ärzte zur Entscheidungsfi ndung in spezifi schen Situationen. Sie beru- hen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis be- währten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sol- len aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Erstmals ist nach den Regula - rien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie oropharyngealer Aphthen und aphthoider Läsionen entwickelt worden. Federführend durch den Interdisziplinären Ar- beitskreis Oralpatholo- gie und Oralmedizin (AKOPOM), die Deut- sche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kie- ferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Ge- sellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichts- chirurgie e.V. (DGMKG) wurde in Zusammenar- beit mit acht weiteren beteiligten Fachgesell- schaften und Organisa- tionen eine breit kon- sentierte Orientierungshilfe im Hin- blick auf die klinische Differenzie- rung zwischen Aphthe, aphthoider und ulzeröser Läsion, die häufi gen und seltenen Differenzialdiagnosen und die aktuellen Therapieregime vorgelegt. Die Leitlinie und den Me- thodenreport gibt es unter www. dgzmk.de/zahnaerzte/w issen- schaft-forschung/leitlinien.html. DT Quelle: DGZMK Einschränkungen aufgehoben Zahnärzte können demnächst Heilmittel verordnen. BONN/KREMS (jp) – Ab dem 1. Juli können Zahnärzte erstmals Heilmittel für die vertragszahnärzt- liche Versorgung verordnen. Dann treten die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog für Zahnärzte des Gemeinsamen Bundesausschus- ses (G-BA) in Kraft. Bislang konn- ten Zahnärzte nur eingeschränkt auf die Heilmittelverordnung der übrigen Arztgruppen zurückgrei- fen. Die neue Richtlinie gliedert sich in zwei Teile: Ein allgemeiner Teil regelt die grundlegenden Vorausset- zungen zur Verordnung von Heil- mitteln durch Vertragszahnärzte. Der zweite Teil umfasst den Heil- mittelkatalog Zahnärzte. Er ordnet einzelnen medizinischen Indikatio- nen das jeweilige verordnungsfähige Heilmittel zu, beschreibt das Ziel der jeweiligen Therapie und legt die Verordnungsmengen im Regelfall fest. DT  Fortsetzung von Seite 1 – „Kein Streikrecht für Vertragszahnärzte“ Kontakt BERLIN – Die Zahnärzteschaft hält ihr Versprechen ein, eine fl ächen- deckende Versorgung für Pfl ege- bedürftige und Menschen mit Be- hinderung zu gewährleisten. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesverei- nigung (KZBV) hervor. Demnach werden immer mehr Kooperations- verträge zwischen Zahnärzten und stationären Pfl egeeinrichtungen ge- schlossen. Die Zahl dieser Vereinba- rungen stieg zum 31. Dezember 2016 bundesweit auf 3.218 – ein Zuwachs von 610 Verträgen im Vergleich zu 2015. „Bei derzeit 13.596 Pfl egeheimen in Deutschland ergibt das bereits eine Abdeckung von etwa 24 Pro- zent“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vor- sitzender des Vorstandes der KZBV. „Und auch Einrichtungen, die bis- lang noch keinen Vertrag geschlos- sen haben, können natürlich durch die vorgesehenen Möglichkeiten der aufsuchenden Betreuung jederzeit eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die KZBV empfi ehlt jedoch den Abschluss eines Vertrages zwischen Heim und Zahnarzt, da die Versor- gung dann noch systematischer und nachhaltiger erfolgen kann.“ Eßer kündigte zusätz liche Informations- maßnahmen für Heimbetreiber und Zahnärzte an, um den Bekanntheits- grad der aufsuchenden Versorgung weiter zu steigern. Positive Entwicklung auch bei der Gesamtzahl der Besuche Neben dem stationären Sektor in Heimen sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pfl ege bedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen für die auf- suchende Versorgung haben gesetzlich Versi- cherte einen verbrieften Anspruch auf den Zahnarzt besuch in den eige- nen vier Wänden, wenn sie eine Pra- xis nicht mehr selbst erreichen kön- nen. Die Gesamtzahl der Besuche in Heimen und zu Hause stieg 2016 auf etwa 902.000 (+ 5,6 Prozent im Ver- gleich zum Vorjahr). Das ergibt sich aus Hochrechnungen der ersten drei Abrechnungsquartale 2016. Die meisten Besuche entfi elen dabei mit 84,6 Prozent auf Pfl egebedürftige und Menschen mit Be- hinderung (2015: 81,9 Prozent). DT Quelle: KZBV m o c . k c o t s r e t t u h S / U O Y E V O L © ANZEIGE DGZI IMPLANT DENTISTRY AWARD & DGZI DISSERTATIONSPREIS 2017 Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V. (DGZI) verleiht den im Jahre 2005 durch den Wissenschaftlichen Beirat der DGZI inaugurierten „DGZI Implant Dentistry Award und einen Dissertationspreis“ anlässlich des 47. Inter nationalen DGZI-Jahreskongresses vom 29. bis zum 30. September 2017 in Berlin. Der DGZI Implant Dentistry Award & der Dissertationspreis werden vom Wissenschaftlichen Beirat der DGZI zur Würdigung einer weg weisenden wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Implan- tologie verliehen. Sie sind die höchste Auszeichnung einer wissenschaftlichen Leistung durch die DGZI dar und sind zurzeit mit insgesamt 7.000 Euro dotiert. Beide Preise werden national und international ausgeschrieben. Es können sich alle in Deutschland tätigen Zahnärzte, Oralchirurgen, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sowie alle in der zahnärztlichen Forschung engagierten Wissen schaftler beteiligen. Internationale Teilnehmer müssen über eine gleichwertige akademische Ausbildung verfügen. Detaillierte Informationen fi nden Sie unter: www.dgzi.de beschränkt worden. Das Kollektiv- vertragssystem zwischen KVen und GKVen sei durch hohe Autonomie einerseits, aber eben auch das Gebot des Zusammenwirkens andererseits geprägt. Komme ein Konsens nicht zustande, werde dieser durch ge- richtlich überprüfbare Schiedsamts- entscheidungen ersetzt. In diesem System sei für die Durchsetzung der Interessen der Ärzte durch Arbeits- kampfmaßnahmen kein Platz, was im Hinblick auf die Funktionsfähig- keit des Vertragsarztsystems nicht zu beanstanden sei. Die vollständigen Urteilsgründe liegen bisher nicht vor. Der Kläger hat gegen das Urteil in- zwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. DT © kstudija/Shutterstock.com tockckck.com kstudija/Shutterstock.c DGZI [Infos zur Fachgesellschaft] Infos zum Autor RA Anno Haak LL.M Medizinrecht (Düsseldorf) lennmed.de Rechtsanwälte Bonn – Berlin – Baden-Baden Am Hofgarten 3 53113 Bonn, Deutschland Tel.: +49 228 249944-0 info@lennmed.de INTERNATIONALER JAHRESKONGRESS DER DGZI 29. | 30. SEPTEMBER 2017 – MARITIM HOTEL BERLIN WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE UNTER: © AR Pictures/Shutterstock.com © Matej Kotula Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V. Geschäftsstelle: Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf Tel.: 0211 16970-77 | Fax: 0211 16970-66 | sekretariat@dgzi-info.de | www.dgzi.de

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