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Dental Tribune Swiss Edition No. 9, 2016

2 DENTAL TRIBUNE Swiss Edition Nr. 9/2016 · 5. September 2016 Statements & News Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Swiss Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzun- gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsen- dung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. BAKU – Dr. Oliver Zeyer wurde auf der Frühjahrsplenarsitzung der Euro- pean Regional Organisation (ERO) der Fédération Dentaire Internatio- nale (FDI) einstimmig zum neuen Generalsekretär gewählt. Damit löst erdenÖsterreicherHansSchranglab. Der Schweizer Zahnarzt liess sich nach mehrjähriger Arbeit in- nerhalb der ERO-Arbeitsgruppe „Quality“ zur Wahl aufstellen. Dr. Zeyers erklärte Ziele als General- sekretär der länderübergreifenden Organisation sind die Verteidigung der Patienten-Zahnarzt-Beziehung sowie die Stärkung des Präventions- status. Neben der des Generalsekretärs standen weitere Wahlen auf der Agenda. So übernimmt Anna Lella aus Polen zukünftig als erste Frau das Amt der Präsidentin der ERO, während Michael Frank (Deutsch- land) die Position des „President- elect“ bekleiden wird. Ein weiteres Thema der Vollver- sammlung war der Beruf der Den- talhygienikerin. In einer Diskussion wurden die verschiedenen Stati des Berufs in einigen europäischen Län- dern erläutert. So ist eine Tätigkeit als Dentalhygienikerin in einigen Ländern verboten (z.B. Frankreich, Österreich),während andere Länder eine universitäre Ausbildung anstre- ben (Niederlande). DT Quelle: ERO Oliver Zeyer wird zum neuen Generalsekretär gewählt ERO wählt im Rahmen der Frühjahrsplenarsitzung in Baku neuen Vorstand. Dr. Oliver Zeyer UNTERHACHING – Wissenschaf- ter, Ärzte und andere Akademiker können sich ab sofort wieder um den Wrigley Prophylaxe Preis be- werben. Die Gesundheitsinitiative Wrigley Oral Healthcare Program (WOHP) zeichnet 2017 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) zum 23. Mal die besten Arbeiten und Projekte zur Prävention oraler Erkrankungen aus.Die Ausschreibung läuft bis zum 1. März nächsten Jahres, der Preis ist mit bis zu 10’000 Euro dotiert. Ziel der Auszeichnung ist die Verbesse- rung der Zahn- und Mundgesund- heit aller Bevölkerungsgrup- pen. Neben dem Wrigley Prophylaxe Preis wird zum vierten Mal zusätzlich der mit bis zu 2’000 Euro dotierte Sonderpreis „Nie- dergelassene Praxis und ge- sellschaftliches Engagement“ ausgeschrieben. Mit ihm er- halten auch kleinere, nicht wissenschaftlich ausgerich- tete Projekte aus Zahnarzt- praxen, Schulen, Kinder- gärten und anderen Institu- tionen Anerkennung und Aufmerksamkeit. Um den Sonderpreis bewerben kön- nen sich beispielsweise Pra- xismitarbeiter, Lehrer, Erzie- her und alle, die sich – auch ehrenamtlich – für die Oral- prophylaxe engagieren. Informationsflyer und Bewerbungsformulare mit Teilnahmebedingungen – auch zum „Sonderpreis Praxis“ – sind unter www.wrigley-dental.de abrufbar. DT Quelle: Wrigley Oral Healthcare Program Wrigley Prophylaxe Preis 2017 Einreichungen ab sofort möglich. BERN – An ihrer Jahrestagung An- fang Juni 2016 in Paris wählte die European College of Gerodonto- logy (ECG) den Leiter der Abtei- lung Gerodontologie der zmk bern, Prof. Dr. Martin Schimmel, zu ihrem President-elect. Zudem wurde Prof. Schimmel in Paris als Koautor der Publika- tion „Masticatory Performance and Salivary Function in patients with a mandibular IOD compared to a CD“ (Maniewicz Wins S, Duvernay E, Vazquez L, Loup A, Perneger TH, Schimmel M, Müller F.) mit dem Wissenschaftspreis der ECG ausgezeichnet. DT Quelle: Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin und Gerodontologie President-elect Prof. Dr. Martin Schimmel geehrt. Sozialamt muss Zahnarztkosten übernehmen Das Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Sozialhilfeempfänger. FRAUENFELD – Sozialhilfeempfän- ger in der Schweiz müssen nicht für die eigenen Zahnarztkosten aufkommen, sondern das für sie zuständige Sozialamt. Das hat das Thurgauer Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Demnach ist auch der Besuch beim Zahnarzt aufgrund sei- ner Notwendigkeit als Teil der mate- riellen Grundsicherung anzusehen. Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, da das Amt ihr die bereits bezahlte Zahnarztrechnung nun von ihren Bezügen abziehen wollte. Dabei handelt es sich um eher geringe Zahnarztkos- ten. Die Behandlung belief sich auf 388.50 Franken, der effektive Betrag lag letztlich laut Rechnung auf 290.95 Franken, wie aus dem Ge- richtsurteil ersichtlich wird. Das Verwaltungsgericht sah den Abzug als ungerecht- fertigt an, da laut den Richt- linien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe diese Kosten ebenfalls zur Grund- sicherung zählen, neben den Wohnkosten und den mini- malen Lebenshaltungskosten. DT Quelle: ZWP online Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion © Billion Photos/Shutterstock.com © NAN SKYBLACK/Shutterstock.com Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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