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Dental Tribune German Edition No. 5, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 5/2016 · 4. Mai 2016 Statements & News s geht nicht um die zehn Prozent Anteil der privaten Abrechnungen, die ein Zahnarzt über GOÄ- Positionen erwirtschaftet – chirurgisch ausgerichtete Praxen noch mehr –, sondern ums Prinzip. Das, was die GOÄ- Verantwortlichen in der Bundesärzte- kammer (BÄK) mit PKV und Beihilfe ausgehandelt haben, ist ein Schlag ins Gesicht einer freien Zahnheilkunde- Leistungserbringung. Musste ja so kommen, wenn man sich die Statements von wichtigen Kammer- fürsten – sogenannten Verhandlungs- führern – zu Gemüte zieht, die sich rühmen, man habe der PKV die Vorhand gegeben, gemeinsam mit der Beihilfe einmal ein ärztliches Leistungsverzeichnis und zum anderen eine Gebührenordnung zuerstellen,umaufBasisdes„Angebotes“ dann, wie bei Tarifverhandlungen, „nach- zubessern“. Das Interesse der PKVen kann es nur sein,füreinebreitzuerbringendeärztliche Leistung so wenig wie möglich zu bezahlen und auch noch besondere Prüfkautelen aufzuerlegen. Dass die Politik, auch eine schwarz bestimmte Regierung, da mitmacht, ergibt sich schon aus den Beihilfe-Leistungs- verpflichtungen für die Beamten. So dominiert den vorgelegten GOÄ-Entwurf ein „robuster Einfachsatz“ zur weit- gehenden Leistungsabrechnung, also Ein- heitspreis statt Honorierung nach Zeitauf- wand und Schwierigkeit. Als Kontrollinstanz sollte eine „Gemein- same Kommission“ eingerichtet werden z.B. zur Überprüfung von Sinn und Not- wendigkeit von Steigerungssatz-Begrün- dungen. Warum so wenig BÄK-Interessen zur Sicherung der Freiberuflichkeit mithilfe einer Gebührenordnung statt Öffnung hin zur Bürgerversicherung im Einheitstarif GKV/Privat? Weil die große Zahl der BÄK- Bundesvorstandsvertreter aus der ange- stellten Ärzteschaft kommen und nur Teilinteresse an der Sicherung der Rechte ihrerfreiberuflichenKollegenschafthaben. Montgomery, der BÄK-Präsident, kommt aus der „Angestellten-Ecke“, und als bekennender Alt-Sozialdemokrat scheint er es mehr mit Einheitsversicherung, denn mit individuellem Behandlungsvertrag im Vertrauensverhältnis Arzt/Patient zu tun zu haben. Noch rechtzeitig haben die Vertreter der „freien Berufe“ unter den Ärzten die Reißleine gezogen, allerdings bei den zeitlichen Abläufen, die vorgesehen sind – Koalitionsverhandlungen zur nächsten Regierungsbildung – mit der Gefahr einer Neubelebung der Debatte um die Reali- sation der Bürgerversicherung verbunden. Keine schönen Aussichten, bleibt als Damoklesschwert über den Zahnärzten schwebend die GOÄ-Novelle, aber was soll es, jeder freie Zahnarzt bleibt Herr seines Geschehens, so oder so, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel E GOÄ-Novelle – ein GOZ-Drama Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver- wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten- banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Neue Stiftung gegründet EKLUND FOUNDATION für zahnmedizinische Forschung. MALMÖ – Der schwedische Mund- hygienespezialist TePe feierte 2015 nicht nur 50. Geburtstag, sondern auch 50 Jahre erfolgreiche Zusam- menarbeit mit Universitätszahn- kliniken. Um den dentalen Wissens- fortschritt auch über die eigene Produktentwicklung hinaus voran- zutreiben und für die Zukunft zu sichern, hat die Eigentümerfamilie von TePe die Eklund Foundation zur Förderung der zahnmedizinischen Forschung auf internationaler Ebene gegründet. Diese insgesamt mit 50 Millionen SEK dotierte Stiftung un- terstützt innovative zahnmedizini- sche Forschungsprojekte internatio- naler Antragssteller. Seit dem Website-Launch im März 2016 ist die Eklund-Stiftung unter www.eklundfoundation.org erreichbar. Interessierte aus allen Bereichen der Zahnmedizin sind vom 1. bis 31. Mai 2016 aufgerufen, ihre englischsprachigen Bewerbun- gen hier online einzureichen. Ganz besonderes Augenmerk wird auf Forschungsprojekte gerichtet, die in den Fachrichtungen Parodontolo- gie, Implantologie sowie Kariologie angesiedelt sind und Post-Doc-Sta- tus besitzen. Die für 2016 zur Ver- fügung gestellten Mittel umfassen dabei 1,5 Millionen SEK, die für die Förderung eines großen For- schungsvorhabens und ausge- wählter kleinerer Projekte vorge- sehen sind. Im Herbst werden die erfolgreichen Kandidaten der diesjährigen Förderung bekannt gegeben. DT Quelle: TePe Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion Förderungsschwerpunkte beschlossen „Qualitätssicherung“ im Fokus von Krankenkassen und Versorgungsvertretern. BONN/KREMS (jp) – Der Innova- tionsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Krankenkassen und Versorgungs- vertretern im Gesundheitswesen hat nun erstmals selbst Themen zur Forschung nach neuen Versor- gungsformen und zur Versor- gungsforschung beschlossen. Im Vordergrund der Förderschwer- punkte stehen die „Weiterent- wicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit“. Weiterhin geht es um die „Verbes- serung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit in der GKV-Versorgung“, wie die Erhe- bung von „Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderun- gen auf die Patientenversorgung sowie die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze“ und den „Einsatz und die Verknüpfung von Rou- tinedaten“. Zudem wurden Förderschwer- punkte zu offenen Themen der GKV-Versorgung sowie zur Eva- luation von Selektivverträgen ver- öffentlicht. Die Ergebnisse zur „Versorgungsforschung“ des G-BA können dramatische Auswirkun- gen auf die Versorgungsrichtlinien und die Kassenverträge haben. Die erste Vergabe von G-BA-Förder- projekten soll im September 2016 stattfinden. Unterstützt wird der Innovationsausschuss dabei durch den vom Bundesgesundheitsmi- nisterium berufenen Expertenbei- rat, der die Anträge prüft und be- wertet. Dieser besteht aus zehn Mitgliedern unter Vorsitz von Prof. Dr. Holger Pfaff. Als Vertre- terin der Zahnmedizin ist Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH, ein- gesetzt. DT Vertreterin der Zahnmedizin im Exper- tenrat ist Prof. Dr. Katrin Hertrampf. Umsetzung der EU-Richtlinie GDP Branchenempfehlung zum Vertrieb und Transport von Arzneimitteln. KÖLN – Unter Federführung des BVD wurden wesentliche Eck- punkte zur Umsetzung der EU-Richtlinie GDP mit dem Titel „Leitlinie für die gute Vertriebspra- xis von Humanarzneimitteln (2013/ C68/01)“ im Dentalhandel erarbei- tet. Die „Branchenempfehlung zum Vertrieb und Transport von Arznei- mitteln“ ist nun auf der Internetseite www.bvdental.de für jeden zugäng- lich veröffentlicht. Angehängt ist dort eine ausführliche Liste mit Details zu den Dental-Arzneimitteln. Ge- meinsam hatten BVD-Mitglieder mit der Dental-Union und M+W diese Empfehlung erarbeitet. BVD-Vizepräsident Uwe Jerathe dankte allen Teilnehmern für ihre intensive Arbeit, insbeson- dere für die umfassende Recher- che zu den einzelnen Arznei- mitteln. Zum Hintergrund: Die EU-Richtlinie regelt die Anfor- derungen an Lagerung und Trans- port von Arzneimitteln. So muss unter anderem sichergestellt sein, dass die von den Herstellern vorge- gebenen Temperaturen eingehalten werden. DT Quelle: Bundesverband Dentalhandel e.V. © Antonio.li/Shutterstock.com © Antonio.li/Shutterstock.com und swierq/Shutterstock.com © studioVin/Shutterstock.com Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

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