Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Tribune German Edition No. 5, 2016

DENTALTRIBUNE The World’s Dental Newspaper · German Edition DPAG Entgelt bezahlt · Oemus Media AG · Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig No. 5/2016 · 13. Jahrgang · Leipzig, 4. Mai 2016 · PVSt. 64494 · Einzelpreis: 3,00 € Anästhesie im Vergleich Leitungs- und/oder Infiltrationsanästhe- sie vs. intraligamentäre Anästhesie (ILA). Eine Gegenüberstellung von Dr. Wolf- gang Bender, Düsseldorf, und Lothar Taubenheim, Erkrath. Verlässlich & innovativ Das Unternehmen Garrison Dental Solutions ist weltweit für sein markt- führendes Teilmatrizensystem Composi- Tight® 3D XR™ bekannt. Mitbegründer Tom Garrison im Interview. Prothetik Day 2016 Anlässlich des 80-jährigen Firmenjubilä- ums lädt der Schweizer Prothetik-Spezi- alist CANDULOR am 28. Oktober 2016 alle Interessenten zum Prothetik Day nach Zürich ein. Seite 4f Seite 9 R-dental Dentalerzeugnisse GmbH Informationen unter Tel. 0 40 - 22757617 Fax 0 800 - 733 68 25 gebührenfrei E-mail: info@r-dental.com www.r-dental.com FANTESTIC ® POSTS Wurzelkanalstifte. Anzeige 50 x 90 Posts 2013_Oemus ZWP H 04 ANZEIGE ANZEIGE Starke Zähne im Schlaf Neuer Wirkstoff verspricht Revolution. LONDON – „Schön im Schlaf“, damit wirbt die Kosmetikindustrie allerorts. Forscher der University of Queen Mary London wollen jetzt einen Wirkstoff gefunden haben, der Zähnen im Schlaf Mineralien zu- führt, die den Zahnschmelz stärken. BioMinF heißt das neue Wun- dermittel,daszukünftiginZahnpas- ten enthalten sein soll. Mit einer Wirkzeit von acht bis zwölf Stunden bringt es verloren gegangene Mine- ralstoffe wie Fluorid, Kalzium und Phosphat in den Zahnschmelz zu- rück. So werden die Zähne über Nacht remineralisiert, gestärkt und geschützt. Vor allem Menschen mit emp- findlichen und zu Karies neigenden Zähnen wird diese Nachricht freuen. Denn bisher wirken remineralisie- rende Pasten lediglich bis zu zwei Stunden und gewähren so keinen zu- verlässigen Schutz. BioMinF soll ab Ende des Jahres in Zahncremes ent- halten sein. DT Quelle: ZWP online Seite 8 Nach Turbulenzen weiterer Diskussionsbedarf – Reform auf 2018 verschoben Gebührenverordnungsnovelle scheitert im BÄK-Vorstand. Was ist zukünftig erlaubt, was verboten? BZÄK-Musterberufsordnung auf Antikorruptionsgesetz getrimmt. BONN/KREMS (jp) – „In dieser Le- gislaturperiode“,soderPräsidentder Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, „wird aus einer Novellierung der Ge- bührenverordnung für Ärzte (GOÄ) nichts mehr.“ Allerdings solle in Verhandlun- gen mit den Ländern (Beihilfe) und den Privaten Krankenversicherun- gen (PKV) soweit alles vorbereitet werden, dass zu den Koalitionsver- handlungen nach der Bundeswahl Ende 2017 eine neue GOÄ als fertiges Paket vorliege. „Dann kommt die GOÄ eben nicht 2017, sondern erst 2018“, erklärte Montgomery. Vorangegangen war dem Mont- gomery-Statement, dass der BÄK- Vorstand Mitte März in einer Nacht- sitzung den ausgehandelten Entwurf zur GOÄ-Novelle verworfen hatte. Der Chefunterhändler zur GOÄ- Reform, Westfalens Ärztekammer- präsident Dr. Theodor Windhorst, war daraufhin von seinem Amt als Verhandlungsführer zurückgetre- ten. Laut Auskunft der BÄK gab es „weiteren Diskussionsbedarf beim Leistungsverzeichnis mit seinen Leistungsbeschreibungen und auch zu den Bewertungen“. Von den Ärz- teverbänden der Praktiker wie dem NAV-Virchow-Bund, dem Berufs- verbandDeutscherInternisten(BDI) und dem Spitzenverband der Fachärzte wurde der „Rückzug in letzter Minute“ begrüßt. Es wurden auch Rücktrittsforderungen gegen- über BÄK-Präsident Montgomery laut, der die GOÄ zur Chefsache er- klärt hatte. Bei der Bundeszahnärz- tekammer (BZÄK) machte sich die Kritik vor allem an Regelungen zum „robusten Einfachsatz“ eines be- schränkten Multiplikator-Einsatzes, der Analogliste und das Errichten einesfesten„Konsultationsausschus- ses“ fest. Die BZÄK hatte die man- gelnde Bereitschaft der Ärzte be- klagt, die Interessen der Zahnärzte, die ebenfalls mit der GOÄ arbeiten müssten – immerhin zehn Prozent aller privaten Leistungen in der Zahnheilkunde werden über die GOÄ abgerechnet – überhaupt zu vertreten. Auch befürchtete man vonseiten der Zahnärzteschaft, dass mit einer solchen GOÄ-Novelle auch für die Gebührenordnung für Zahn- ärzte Verschlechterungen drohen. Die größte Gefahr der Verschie- bung in die nächste Legislaturperi- ode hat der SPD-Gesundheitspoliti- ker Prof. Dr. Karl Lauterbach aufge- zeigt – eine gemeinsame Vergü- tungsordnung für PKV und gesetzliche Krankenversicherung an den Start zu bringen. DT BONN/KREMS (jp) – Das Mitte April im Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Kor- ruptionimGesundheitswesenhatzu einer Überarbeitung der Musterbe- rufsordnung der BZÄK für Zahn- ärzte geführt. Grundsätzlich kann künftig jede Kooperation und Leis- tungsbeziehung im Gesundheitswe- sen als möglicher „Korruptionstat- bestand“ erfasst werden, darauf hatte auch die BZÄK bereits im Vor- feld hingewiesen. Die Abgrenzung zukünftig verbotenen Tuns von er- laubten Kooperations- formen etc. wird, so die BZÄK, nicht mehr ein- fach zu beantworten sein. Unter diesem Blickwinkel wurde der Kommentar der Mus- terberufsordnung der BZÄK umfassend über- arbeitet. Im Kern sind es zwei berufsrechtliche Normen, die Pate für die vom Gesetzgeber geplante Strafrechts- norm standen: Das Verbot der Patientenzu- weisung gegen Entgelt und das Verbot von Vergünstigungen für die Verordnung von z.B. in der Zahnheilkunde bestimmten Im- plantatsystem-Versorgungen. Auch müssen „Sonderzuwen- dungen“ durch Rabatte – zum Beispiel bei Bestellung von zehn Implantaten nur fünf bezahlen zu müssen – an den Patienten weiterge- geben werden: Auch kostenlose Ein- ladungen zu Kongressreisen durch Dentalfirmen können strafrechtlich relevant werden. DT Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, BÄK-Präsident © l i g h t p o e t/Shutterstock.com © NeydtStock/Shutterstock.com © Syda Productions/Shutterstock.com Informationen unter Tel. 040 - 22757617 Fax 0800 - 7336825 gebührenfrei

Seitenübersicht