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Dental Tribune Swiss Edition No.3, 2016

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Swiss Edition Nr. 3/2016 · 2. März 2016 BERN – Zwischen 1996 und 2013 haben die Versicherten einiger Kan­ tone im Vergleich zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird bis 2017 teilweise ausgeglichen. 2016 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 188 Millionen Franken auszahlen. Diese Summe setzt sich aus zwei Be­ trägen zusammen: Der Bund leistet 2016 einen Beitrag von 88,7 Millio­ nen Franken, der in Form einer „Prämienrückerstattung“ an die Versicherten ausgegeben wird. Die Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen, in denen in der Vergan­ genheit zu tiefe Prämien bezahlt wurden, finanzieren zusammen die restlichen 99,3 Millionen Franken; dazu wird bei ihnen im laufenden Jahr ein monatlicher Prämienzu­ schlag erhoben. Die Prämienkorrektur im Detail Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligato­ rischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizini­ schen Leistungen entstanden. In ge­ wissen Gliedstaaten war das Verhält­ nis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teil­ ausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Mil­ lionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finan­ ziert, in denen zu geringe Prämien bezahlt wurde. Die Versicherten jener Kantone, die zu wenig Prämien entrichtet haben,bezahlen ihren Anteil am Prä­ mienausgleich mit einem Prämien­ zuschlag während höchstens drei Jahren. Betroffen sind die 13 Kan­ tone BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, SG, VS und JU. Der Prä­ mienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, übersteigt aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungs­ abgaben nicht. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt und beträgt 2016 für alle Kantone CHF 48, mit Aus­ nahme der Kantone LU (CHF 18) sowie SG und VS, welche 2016 kei­ nen Zuschlag mehr zahlen müssen, da sie ihren Fehlbetrag bereits 2015 ausgeglichen hatten. Die Kranken­ kassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung gesondert aus.2017 wird kein Prämi­ enzuschlag mehr erhoben, da mit den Prämienzuschlägen für 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistende Beitrag von maximal 266 Millionen Franken erreicht ist. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Swiss Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die ­Zeitschrift und die enthaltenen ­Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzun- gen, Mikroverfilmungen und die ­Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsen- dung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un­verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch­gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Rückerstattungen und Prämienabschläge Versicherte haben zu hohe bzw. zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. NEW YORK – Im De­ zember 2015 hat die re­ nommierte Greater New York Academy of Pros­ thodontics (GNYAP) in einer feierlichen Zere­ monie Prof. Dr. Daniel Buser, Direktor der Kli­ nik für Oralchirurgie und Stomatologie an der Universität Bern, mit dem prestigeträchtigen Jerome M. and Dorothy Schweitzer Research Award ausge­ zeichnet. Dieser Forschungspreis wird jährlich während des Herbstmee­ tings der Academy in New York City an Zahnmediziner vergeben, die einen ausserordentlichen Beitrag zur Forschung, Lehre und Patienten­ behandlung gemacht haben, um das Gebiet der zahnärztlichen Pro­ thetik voranzubringen. Prof. Buser ist der 48. Empfänger in der Ge­ schichte des Schweitzer Research Awards. Prof. Buser befin­ det sich in bester Ge­ sellschaft mit vier ande­ ren bekannten Preisträ­ gern aus der Schweiz, die mit dem Schweitzer Award ge­ ehrt worden sind: Prof. Dr. André Schroeder,Bern (2000),Prof.Dr.Urs Belser, Genf (2002), Prof. Dr. Chris­ tian Stohler, New York (2010) und Prof. Dr. Jörg Strub, Freiburg im Breisgau, Deutschland (2012). DT Quelle: zmk bern Hohe Auszeichnung Prof. Dr. Daniel Buser mit Schweitzer Research Award gewürdigt. ALTSTÄTTEN – Die COLTENE Holding AG, ein international füh­ render Entwickler und  Hersteller von dentalen Ver­ brauchsmateria­ lien, gibt bekannt, dass der Verwal­ tungsrat der ordentlichen General­ versammlung vom 30. März 2016 zur Erweiterung des Gremiums Jür­ gen Rauch als neues Mitglied zur Wahl vorschlägt. Jürgen Rauch ist CEO der RAUCH Fruchtsäfte GmbH & Co OG, mit Sitz in Rank­ weil, Österreich, und Vertreter der Familie Rauch, die über die Rätikon Privatstiftung über zehn Prozent des Aktienkapitals der COLTENE Hol­ ding AG hält. NickHuber,Verwaltungsratsprä­ sident der COLTENE Holding AG, kommentiert: „Wir freuen uns, der Generalversammlung mit Jürgen Rauch eine engagierte Persönlichkeit und einen ausgewiesenen Spezialis­ ten im Bereich der Produktion und Distribution von Konsumgütern für die Zuwahl vorschlagen zu können. Durch die Leitung einer internatio­ nal aufgestellten Unternehmung ver­ fügt Jürgen Rauch über wertvolle strategische Erfahrungen in der Ana­ lyse von Märkten und bei der Ent­ wicklung und Implementierung von Geschäftsprozessen und ist eine ide­ ale Ergänzung für das Gremium.“ Mag. Jürgen Rauch (geboren 1967, Bürger von Österreich) verfügt über einen Abschluss in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften von der Leopold-Franzens-Universität Inns­ bruck. DT Quelle: COLTENE Holding AG Neu im Verwaltungsrat Jürgen Rauch zur Zuwahl vorgeschlagen. einbarungen mit den anderen uni­ versitären Kliniken. Das UZB ist als Unterrichts- und Behandlungsstätte zuständig für die wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Studierenden, für die Weiterbildung der Assistieren­ den und für die Fortbildung von nie­ dergelassenen Zahnärzten. Die Aus­ bildung von Dentalassistentinnen gehört ebenfalls zu seiner Aufgabe. CEO des UZB ist Andreas Stutz, der bereits die öffentlichen Zahnkli­ niken des Kantons Basel-Stadt ge­ leitet hat. Dem Verwaltungsrat, der von Raymond Cron präsidiert wird, gehören unter anderem Dr. Peter Wiehl, ehemaliger Leiter der öffent­ lichen Zahnkliniken, sowie Prof. Dr. Hans-Florian Zeilhofer, Professor für Mund-, Kiefer- und Gesichts­ chirurgie an der Universität Basel, an. Neubau bis 2019 Das UZB sorgt für die zahnme­ dizinische Ausbildung sowie die Ver­ sorgung der Patienten vorerst an den drei bisherigen Standorten an der Hebelstrasse, in der St. Alban-Vor­ stadt und am Claragraben. Die räumliche Zusammenführung ist für Mitte 2019 in einem Neubau im Rosentalquartier geplant. DT Quelle: Universität Basel © mezzotint  Fortsetzung von Seite 1 „Basler…“ BERN – Ärzte können unter be­ stimmten Bedingungen unerprobte Therapien anwenden, wenn die eta­ blierten Heilverfahren nicht erfolg­ reich sind. Das Vorgehen ist dabei rechtlich ausreichend geregelt. Dies hält der Bundesrat in seinem Bericht über Heilversuche fest. So müssen Patienten etwa über die besonderen Risiken, die unklaren Erfolgsaus­ sichten und über alternative Be­ handlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Auch müssen Ärzte darle­ gen, inwiefern aus medizinischer Sicht der Nutzen gegenüber dem Risiko überwiegt. Zudem hat die Schweizerische Akademie der Medi­ zinischen Wissenschaften (SAMW) die Pflichten bei Heilversuchen in ihren neuen Richtlinien „Abgren­ zung von Standardtherapie und ex­ perimenteller Therapie“ ausgeführt. Sie verlangt unter anderem, dass Entscheide zu experimentellen The­ rapien in der Regel nicht von einer Fachperson allein getroffen werden.  DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit Experimentelle Behandlungen Wenn gängige Heilverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen. © Lucky Business Mag. Jürgen Rauch Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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