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Dental Tribune Swiss Edition No. 2, 2018

4 Politics DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 2/2018 Für mehr Patientensicherheit: Analyse von schweren Zwischenfällen Ursachenforschung und das Ableiten wirksamer und nachhaltiger Präventionsmassnahmen. ZÜRICH – Aus der Aufarbeitung und Analyse von schweren Zwi- schenfällen können wichtige Lehren für die Verbesserung der Patienten- sicherheit gezogen werden. Im Rah- men einer solchen Analyse können Ursachen identifiziert und wirksame und nachhaltige Präventionsmass- nahmen abgeleitet werden. In eini- gen Ländern, zum Beispiel auch in Australien, sind die Meldung von schweren Zwischenfällen und eine anschliessende Ursachenanalyse (root-cause-analysis, RCAs) ver- pflichtend für Spitäler. Der langfris- tige Nutzen einer RCA hängt wesent- lich von der Wirksamkeit und Nach- haltigkeit der abgeleiteten Präven- tionsmassnahmen ab. Hibbert und Kollegen unter- suchten, welche Art von Massnah- men in RCAs abgeleitet wird. Sie werteten die schriftlichen Berichte zu 227 RCAs aus, die in Australien in der Folge von schweren Zwischenfäl- len in den Jahren 2010–2015 ange- fertigt wurden. Es handelt sich um schwere, melde- und aufarbeitungspflichtige Ereignisse mit Patienten- schädigung, z. B. unbeab- sichtigt im Patienten belas- sene Fremdkörper oder Sui- zid eines Patienten im Spital. Die in den Analysen abgelei- teten Massnahmen wurden extrahiert und durch Ex- perten hinsichtlich ihrer «Stärke» beurteilt. Dafür wurde ein bekanntes Kategoriensystem ver- wendet, welches Präventionsmass- nahmen in «starke», «mittlere» und «schwache» Massnahmen einteilt. Starke Massnahmen sind bei einer Implementierung nachhaltig und effektiv, ohne sich dabei auf das «richtige» Verhalten von Individuen zu verlassen. Beispielsweise gelten bauliche Massnahmen, Änderungen in der IT oder am Arbeitsmaterial, aber auch kultureller Wandel als starke Massnahmen. ANZEIGE Zwischenfällen wenig effek- tiv und nachhaltig ist. Wer- den diese Massnahmen – und keine weiteren wirk- sameren Aktivitäten – um- gesetzt, ist ein substanzieller Beitrag zur Prävention von ähnlich schweren Zwischen- fällen unwahrscheinlich. Hibbert und Kollegen bestä- tigen damit frühere Unter- suchungen aus den USA (z. B. KM Kellogg et al. 2017). Die Ergebnisse sind auch deshalb so prägnant, weil sie sich auf ein Set von klar definierten, schweren und grundsätzlich vermeidbaren Zwi- schenfällen («never events») bezie- hen. Das Auftreten dieser Ereignisse würde mit der Umsetzung starker Massnahmen im Vergleich mit schwachen Massnahmen wahr- scheinlich deutlich oder sogar voll- ständig reduziert werden können. Die Autoren vermuten, dass die Tiefe der Ursachenanalyse ein Grund dafür ist, dass primär schwache Präventionsmassnahmen abgeleitet werden. Beschränkt sich eine Ana- lyse beispielsweise auf den «akti - ven Fehler» einer Person (z. B. die Verwechslung eines Medikaments), dann liegt es nahe, eine Massnahme abzuleiten, die sich genau auf diesen Umstand bezieht (z. B. eine mensch- liche Doppelkontrolle oder ein Trai- ning zur Schulung des Medikamen- tenwissens). Untersucht eine Ana- lyse hingegen auch die Umstände, in denen der Fehler stattgefunden hat (z.B. täuschend ähnliche Medika- mentenverpackungen), dann liegt eine starke Massnahme, nämlich das Redesign der Verpackung, näher. Eine weitere Ursache für die Ablei- tung primär schwacher Massnah- men wird darin vermutet, dass starke Massnahmen häufig initial sehr viel mehr Aufwand bedeuten und oft nur mittel- oder langfristig umsetzbar sind. Solche Erfahrungen der «Läh- mung» können Beteiligte unbewusst dazu verleiten, schneller und einfa- cher umsetzbare Massnahmen zu bevorzugen, auch wenn diese nicht effektiv und nachhaltig sind. Fazit Die Ergebnisse laden dazu ein, ernsthaft über die bisherige Praxis von Ursachen- und Fehleranalysen nachzudenken. Zum einen könnte die Massnahmenintensität bereits stärker im RCA-Prozess eingebettet sein oder dieser Fokus durch Fach- personen mit entsprechender Ex- pertise begünstigt werden. Zum an- deren mehren sich die Belege, dass zumindest bei schweren Zwischen- fällen konzertierte Aktivitäten (z. B. auf nationaler Ebene) eher zur Ab- leitung und Umsetzung starker Massnahmen führen können. DT Originalbeitrag: Hibbert PD, Thomas MJW, Deakin A, Runciman WB, Braithwaite J, Lomax S, Prescott J, Gorrie G, Szczygielski A, Sur- wald T, Fraser C. Are root cause analyses recommendations effective and sustain- able? An observational study. International Journal for Quality in Health Care. 2018. doi: 10.1093/intqhc/ mzx181. Quelle: D. Schwappach. Paper of the Month Nr. 72. Patientensicherheit Schweiz. Zürich. Schwache Massnahmen hinge- gen zielen auf das Verhalten von In- dividuen ab, welches grundsätzlich durch viele Faktoren beeinflusst ist (z. B. Aufmerksamkeit, Ermüdung, widersprüchliche Prioritäten). Typi- sche schwache Massnahmen sind Weisungen, Regelungen, Schulun- gen, deren nachhaltige Wirksamkeit unwahrscheinlicher ist. In den 227 RCAs wurden 1’137 Massnahmen zur Prävention ausgesprochen (Durchschnitt 5/Er- eignis). Von diesen wurden 8 Pro- zent als stark, 44 Prozent als mittel und 48 Prozent als schwach beur- teilt. In 31 RCAs (15 Prozent) wur- den ausschliesslich schwache Mass- nahmen empfohlen. Die am häufigs- ten empfohlenen Massnahmen wa- ren «Anpassung von Regelungen, Weisungen, Dokumentation», «Trai- ning und Ausbildung», und «Ent- wicklung neuer Regelungen, Wei- sungen». Zwei Drittel aller abgelei- teten Empfehlungen fallen in diese drei Kategorien. Die Untersuchung von Hibbert et al. zeigt, dass die weit überwie- gende Mehrzahl der in RCAs abge- leiteten Massnahmen nach schweren Bundesrat will Bevölkerung besser vor gefährlicher Strahlung schützen Röntgen Zahnärzte häufiger, wenn sie daran verdienen? Regelungen für einen besseren Gesundheitsschutz in Vorbereitung. Aktuelle Studie belegt: Finanzielle Interessen haben Einfluss auf den Umfang der Behandlungen. BERN – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 die Verordnung zum Bundesgesetz über die nichtionisierende Strahlung und Schall in die Vernehmlassung ge- schickt. Minderjährigen soll der Zugang zu Solarien untersagt wer- den, weil die dort verwendete Strah- lung längerfristig Hautkrebs verur- sachen kann. Regelungen für einen besseren Gesundheitsschutz sind zu- dem für kosmetische Laserbehand- lungen und Laserpointer vorgese- hen. Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Solarien, Medizinlaser oder Laserpointer er- zeugt. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, kön- nen sie die Gesundheit schädigen. Bei Solarien sollen gemäss Ver- ordnungsentwurf die Kontrolle und die Information über die Gefahren bei übermässiger Belastung durch UV-Strahlung verstärkt werden. Minderjährigen wird der Solarium- besuch untersagt. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen. Für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern wird künftig ein Sachkundenach- weis verlangt. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haar- entfernung mit Lasern. Für die Aus- bildung der Kosmetikerinnen ist die Branche selber verantwortlich. La- serbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen dürfen weiterhin nur von Ärzten durchge- führt werden. Zudem soll das Ent- fernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlam- pen verboten werden. Weiter soll das Publikum an Ver- anstaltungen vor schädlichen Schall- einwirkungen und Laserstrahlen ge- schützt werden. Neu wird der Bund an Veranstaltungen mit Laserstrah- len kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden. Zunehmend sind Laserpointer im Umlauf, die eine Gefahr für die Augen und die Haut darstellen und mit denen Piloten oder Lokomotiv- führer geblendet werden. Um so- wohl gefährliche Blendungen wie auch direkte Augenschäden in Zu- kunft zu vermeiden, werden in der Schweiz künftig nur noch Laser- pointer der Klasse 1 zugelassen. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Mai 2018. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit EDINBURGH – Eine gross ange- legte Studie des National Health Ser- vice Schottlands (NHS Scotland) waren schottische Zahnärzte und ihre Pa tienten, da sich das schotti- sche Gesundheitssystem hierfür be- © Tyler Olson/Shutterstock.com untersuchte über einen Zeitraum von zehn Jahren den Zusammen- hang von Behandlungen und Bezah- lungsoptionen bei Dentalmedizi- nern. Gegenstand der Untersuchung sonders gut eignete. So praktizieren in Schottland sowohl Vertragszahn- ärzte, die ein festes Gehalt bekom- men, als auch Honorarzahnärzte, die jede Leistung abrechnen können. Auf diese Weise gelang es den For- schern, finanzielle Abhängigkeiten bei der Behandlung eindeutig auf- zudecken. Wie im Journal of Health Econo- mics berichtet wird, führten Zahn- ärzte, die jede Dienstleistung extra in Rechnung stellen konnten, deutlich mehr Röntgenaufnahmen durch. Bestätigt wurde diese Erkenntnis durch Zahnärzte, die im Untersu- chungszeitraum von Honorarzah- lungen auf Festgehalt (oder umge- kehrt) wechselten. Auf der anderen Seite war die Anzahl der Röntgenaufnahmen auch bei Patienten, die diese Be- handlung selbst nicht zahlen müs- sen, auffällig hoch. Die Forscher der Universität York gehen davon aus, dass Patienten diese Zusatzleistung scheinbar bedenkenlos in Anspruch nehmen, wenn sie die Kosten selbst nicht tragen müssen. Das Forscherteam sieht den finanziellen Einfluss kritisch und fordert Reformen, um willkürliche Röntgenaufnahmen zu unterbinden und Patienten nicht unnötig Rönt- genstrahlungen auszusetzen. DT Quelle: ZWP online

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