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Dental Tribune Austrian Edition No. 12, 2015

Statements & News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 12/2015 · 2. Dezember 20152 IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena, Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise DentalTribuneAustrianEditionerscheint2015mit12Ausgaben(2Doppelausgaben1+2und7+8),esgiltdiePreis- liste Nr. 6 vom 1.1.2015. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Editionist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUSMEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.DasgiltbesondersfürVervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung desManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezurÜbersetzung,zurVergabevonNach- druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen ge- kennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzei- genbefindensichaußerhalbderVerantwortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarktinforma- tionen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Dar- stellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. KREMS (jp) – Mit einem ganzen Paket von EU-Initiativen soll die Freiberuf- lichkeit der Zahnärzte eingeschränkt undvorallemderWeghinzurÖffnung für zahnmedizinische Heil-Hilfsberufe – vorrangig Dentalhygienikerinnen und Zahntechniker – zur selbststän- digen Erbringung von einzelnen Leis- tungen geebnet werden. Mit Sorge beobachtendieeuropäischenZahnärz- teverbände die sich immer mehr her- auskristallisierenden Trends zur Ver- staatlichung des Gesundheitswesens unddamitderZahnheilkunde.„Diebe- währte Selbstverwaltung gerät unter Druck“, so deren Befürchtungen. Die Europäische Kommission gefährdet mit ihren Richtlinien die nachweislich sehr hohe Qualität zahnärztlicher Ver- sorgungauchinÖsterreichunddienur durch die Freiberuflichkeit garantierte Unabhängigkeit zwischen Patient und Zahnarzt. Die EU will in den kommenden Monaten 22 Initiativen auf den Weg bringen, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Im Fokus stehen die Freien Berufe. Unter Verweis auf Stu- dienundReformerfahrungenineinzel- nen EU-Staaten schlägt die Brüsseler BehördedenverstärktenAbbauberufs- rechtlicher Regulierungen vor. Dies würde nach Ansicht der Kommission z.B.zumehrArbeitsplätzenführen.Auf demPrüfstandstehenvorallemBestim- mungenbeiÄrztenundZahnärztenzur FremdkapitalbeteiligunganPraxen,der interprofessionellen Zusammenarbeit und zu Rechtsformerfordernissen für jede Praxis. Die Berufszugangsregeln für reglementierte Berufe sollen einem Binnenmarkttauglichkeitstest (sogen. EU-Transparenzprozess) unterzogen werden. Hierzu gehört stellvertretend für alle Gesundheitsbereiche der Beruf Dentalhygieniker/-in und so in Brüssel auchderderZahntechniker. Die besondere Verantwortung der FreienHeilberufedrohtdurchdieseeu- ropäischen Deregulierungsbestrebun- gen konterkariert zu werden. Die aus- schließlich ökonomische Perspektive der Europäischen Kommission – Effi- zienz,Wachstum, Marktliberalisierung – wird dem wichtigen Aspekt der Qua- lität freiberuflicher Dienstleistungen unddamitdesPatienten-undVerbrau- cherschutzes sowie der besonderen Be- deutung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung nicht gerecht. Zu- dem ist bislang kein Beweis erbracht, dass mit einer solchen Marktliberali- sierung auch Wachstum generiert wer- denkann. Eine weitere Forderung euro- päischer zahnärztlicher Verbände: „Dienstleistungen im Gesundheitsbe- reich sind von der Normierung durch dasEuropäischeKomiteefürNormung (CEN)auszuschließen.“ Dies gelte umso mehr, wenn wirt- schaftliche Interessen der privat orga- nisierten europäischen Normungs- organisation (Comité Européen de Normalisation) CEN im Vordergrund stehen, die der Gemeinwohlverpflich- tungFreierBerufezuwiderlaufen. Gesundheitliche Dienstleistun- genbasieren,soheißtes,aufeinernicht normierbaren individuellen Inter- aktion zwischen Arzt und Patient zur Feststellung und Behandlung von Krankheiten, aber auch zur Präven- tion und Begleitung im Krankheits- geschehen. Ärztliche Aufgabe ist es dabei, unter Einbezug der Erwar- tungshaltung des Patienten die best- verfügbaren wissenschaftlichen Er- kenntnisse sowie seine eigenen Erfah- rungen zu nutzen, um individuelle, auf den spezifischen Krankheitsver- lauf gezielte Therapiemethoden ein- zusetzen. DT E ineQuasi-UnterwerfungmitTeilintegra- tion des Zahnmedizin-Studiums in die Mediziner-Ausbildung wird von einem Spardiktat bestimmt, die personelle Beset- zung der zahnmedizinischen Zentren (Fakul- täten) an den Universitäten aus Gründen der „Kostendämpfung“ so gering wie gerade noch ertragbar zu halten. Da macht es sich gut, zumindest bis zum Bachelor-Diplom (Physikum im 6. Semester), die Zahnmedizi- ner einfach in die Vorlesungen der Mediziner mit hineinzusetzen, ohne ein gesondertes Studienprogramm. Wer sich als Kammer dieser Politik an- schließt, leistet den europäischen Harmoni- sierungsüberlegungen Vorschub, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam mit künftig akademi- schen Heil-Hilfsberufen in einer berufsrecht- lichen Organisation ohne Kammerstatus zu vereinigen. Ausbildung zum „ZahnArzt“ ja, aber nichtalsMitläuferinderallgemeinenMedizin mit Pharmazie und Zahnmedizin in einem Topf. Der Arzt im ZahnArzt trägt eine hohe Verantwortung der spezifischen Herausfor- derungen und Schwerpunkte im Leistungs- geschehen für seine Patienten, und praxis- orientierte Ausbildung heißt, medizinische Orientierung am Zahnarzt-Profil. Nichtder„fertigeZahnarzt“kanndasZiel eines Zahnmedizin-Studiums sein, aber der „praxisreife Zahnarzt“ muss es sein. Darf er doch unmittelbar mit „Master-Abschluss“ di- rekt selbstständig und eigenverantwortlich Patienten zahnärztlich versorgen. Dies lässt sich in vier bis sechs Master- Semestern, aufbauend auf einen Bachelor- Allgemeinmedizin,indemlandläufigillustriert Zähne und Orale Medizin nicht vorkommen, weder praktisch noch wissenschaftlich reali- sieren.Wir bewegen uns in der Zahnmedizin in der Behandlungserfüllung immer weiter wegvondermanuellen,dertechnischenLeis- tungserbringung hin zum digitalenWorkflow. Dies erfordert an den zahnmedizinischen Fa- kultäten eine für Diagnose,Behandlungspla- nung undTherapie immer auf dem neuesten StanddertechnischenEntwicklungenbefind- liche Ausstattung, die regelmäßig, in kürzes- ten Zeitspannen (zwei bis vier Jahre) hohe Investitionen bedingt. Vom Spardiktat be- stimmteAusstattungsplanungisthierkontra- produktiv. Die Zahnklinik muss für jede zu testierende Leistung genügend Patienten- potenzial haben, was nur erfüllbar ist, wenn sie nicht als zahnmedizinischer Kassen- umsatz-Optimierungsbetrieb, sondern als Ausbildungsbetrieb mit universitärem Leis- tungsanforderungsprofil, das z.B. erlaubt, ohne große Kostenbelastung der Univer- sitätspatienten 70 bis 100 Keramik- Inlays/Onlays auf CAD/CAM-Basis pro Jung- Behandler zu inserieren. Undenkbar ist dies in einem von Wirtschaftlichkeitsbestreben dominierten Uni-Ambulatoriumsbetrieb. Dazu kommen besondere Herausforde- rungen aus den Biowissenschaften,moleku- larbiologische und genetische Verfahren in die tägliche Leistungserbringung am Patien- ten in der Zahnarztpraxis einbringen zu kön- nen. „Spritze und Zahn wächst nach“ haben wirnochnichtgeschafft,abergesundeZähne ein Leben lang zu erhalten, bis ins höchste Alter,das können wir.Ist das nicht großartig? Nicht Heilungs-(Reparatur)medizin,son- dern präventive Verantwortung für Gesund- heit sind gefordert, was in den universitären Ausbildungen zu besonderen Fähigkeiten in der Kommunikation und Menschenführung führenmuss. Mit einemWort,es gilt nicht die Heraus- forderung ZahnArzt abzuspecken, sondern besonders anzunehmen, toi,toi,toi, Ihr J.Pischel Studiumneuer Herausforderungen JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch- gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. KREMS(jp)–Zahntechnikist heute Hightech.Die Anforde- rungen an prothetische Ver- sorgungen,wie sie im Dental- labor gefertigt werden, erfor- dern ein Wissens- und Erfah- rungsspektrum,das weit über die klassische Ausbildung im Bereich „Zahntechnik“ hin- ausgeht. Mit dem postgradualen Universitätslehrgang „Master of Science Dentale Technik (MSc)“ wird nicht nur berufsbeglei- tend in fünf Semestern der internatio- nal anerkannte akademische MSc- Grad erworben werden, sondern auch das Wissen um State of the Art in den dentalen Technologien und ihren zahnmedizinischen Anforderungen. Durchgeführt wird der Ende Januar 2016 startende Universitätslehrgang „Dentale Technik (MSc)“ nach einer Verordnung der Donau-Universität Krems (DUK) von der PUSH Postgra- duale Universitätsstudien für Heilbe- rufeGmbH,Krems,alsGemeinschafts- projekt mit der Bundesinnung der Gesundheitsberufe/Zahntechniker Österreichs. Hinsichtlich der Ergebnisqualität von Zahnersatz liegt eine entschei- dende Schnittstelle in einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt undZahntechniker.NurineinerStruk- turierung und Definition von Verant- wortungsbereichen, die beide Partner gleichermaßen innerhalb der Prozess- kette „Zahnersatzversorgung“ her- ausfordern, kann eine qualitätsorien- tierte Systempartnerschaft etabliert werden. Aus diesen Erkenntnissen hat sich der postgraduale Universitätslehrgang das Ziel gesetzt, das Verständnis und Wissen zwischen Zahnmedizinern und Zahntechnikern im Sinne eines immer wichtiger werdenden Team- worksgegenseitigzufördern. Besondersvermitteltwerdensollen „Stateof theArt“imBereichzahntech- nischer Werkstoffe, der Material- und Verfahrenstechnologie, Analytik und Fehleranalyseebensowieeinschlägiges WissenausdenNaturwissenschaften. Gleichermaßen erfordert die Wei- terentwicklung und Bewertung der Herstellungsverfahren fun- dierte Kenntnisse digital ge- stützter CAD/CAM-Metho- den. Zusätzlich werden be- sonders die Themen der Funktionslehre in der Zahn- medizin, der Anatomie und Biologie sowie die entspre- chenden Okklusionskonzepte aus medizinischer wie aus technischerSichtvermittelt. Studierenkönnendenbe- rufsbegleitenden Studiengang Zahn- ärzte,aberauchIngenieureoderBache- lor mit Fachhochschulabschluss mit einer mindestens dreijährigen Berufs- erfahrung in einem Dentalbetrieb. Studieren können aber auch erfahrene Zahntechnikermeister über entspre- chende Nachweise nach dem Universi- tätsgesetz(§23/3Z1).DasStudiumwill dasInteresseanrekonstruktiverGestal- tung von Zahnersatzversorgungen in funktioneller und ästhetischer Sicht unter Berücksichtigung des zahnme- dizinischen, naturwissenschaftlichen undingenieurmäßigenWissensvertie- fen mit dem Abschluss der akademi- schen Auszeichnung eines „MSc-Gra- des“. (Prof. Dr. Dr. h.c.Andrej M. Kiel- bassa,WissenschaftlicherLeiter). NähereInformationen: info@duk-push.de DT Zahnarzt und Zahntechniker – ebenbürtige Partner Vom „Zahntechnikermeister“ zum „Master of Science Dentale Technik“. EU-Initiative gegen Freiberuflichkeit Zahnärztliche Berufsverbände wollen eingreifen. Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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