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Dental Tribune Austrian Edition No. 12, 2015

DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 12/2015 · 2. Dezember 2015 Industry Report 15 Der Österreichische Dentalverband (ODV) bietet seit mehreren Jahren seinenMitgliedern–aberauchande- ren Firmen des Dentalmarktes – die Möglichkeit, sich im Rahmen von Audits überprüfen zu lassen. Ziel ist es, den Kunden – Zahnärzten und Zahntechnikern – Sicherheit bei der Auswahl ihrer Lieferanten zu er- möglichen. BeiderQualitätsprüfungderFir- men gibt es zwei Stufen. Die erste Stufe ist das Legal Compliance Audit (LC-Audit). Basis sind die im Kodex desODVfestgelegtenRichtlinien.Im Vorwort wird ausgeführt: „Der vorliegende Kodex hat den Anspruch, die grundlegenden Wert- vorstellungen des ODV im Sinne von griffigen Leitlinien an sich selbst und an seine Mitglieder zu übersetzen. Der Kodex ist in zweiTeile gegliedert. Teil I beschreibt die Tätigkeit und Werte des ODV und stellt somit einen Auftrag zur entsprechenden Hand- lungsweise an die bestellten Organe dar. Gleichermaßen sollen die darge- stelltenWerteauchdenMitgliedernals Orientierung dienen. TeilIIrichtetsichandieMitglieder und ist für diese verpflichtend. AlsBasisfürdieenthaltenenRege- lungenwurdendasgeltendeRecht,ein- schlägige Normen im Umgang mit Dentalmedizinprodukten sowie all- gemein die guten Sitten sowie Wert- vorstellungen des Dentalverbandes herangezogen“.* LC-Audit BeimAudit,dasjenachGrößedes UnternehmenseinbiszweiTagedau- ert, wird überprüft, ob die Firma ihr Handelsgewerbe entsprechend die- ser Richtlinien ausübt. Die Firma – und nur diese ! – erhält einen schrift- lichen Bericht mit dem Prüfungser- gebnis. Für Punkte, in welchen Ver- besserungsbedarf gegeben ist, räumt der Auditor eine Frist ein und über- prüft danach die erfolgte Verbesse- rung. Das Legal Compliance Audit bie- tet folgendeVorteile: – Statusbericht zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen aus externer Sicht – Möglichkeit zur Absicherung eventueller Schwachstellen,z.B. im Hinblick auf Vorkomm- nisse, Haftungsfälle oder Be- hördeninspektionen – geringer zeitlicherAufwand – Subvention der Kosten durch den ODV Bisher haben die meisten Han- delsfirmen ein solches Audit absol- viert. GDDP-Audit Eine höhere Stufe der Qualitäts- prüfung ist das Good Dental Distri- butor Practice Audit (GDDP-Audit). Durch ein solches Audit kann das GDDP-Gütesiegel erreicht werden, welches vom Vorstand des ODV ver- liehen wird. Grundlage für die Durchführung des Audits ist das Handbuch, in welchem die Richt- linien festgelegt sind. Das Handbuch wird der Firma vorab ausgehändigt, sodass sie die Möglichkeit hat, sich auf die Überprüfung entsprechend vorzubereiten. Wie im Vorwort zum GDDP- Handbuch ausgeführt ist, bietet ein Audit Gelegenheit, Verbesserungs- potenziale zu finden, und ist daher nicht nur aus rechtlicher Sicht zu empfehlen, sondern bringt auch be- triebswirtschaftlichen Nutzen: „EinAuditisteinFachgespräch,im Zuge dessen die Einhaltung der Stan- dards überprüft wird. Dabei werden auch Stichproben gezogen (z.B.: Dokumente, Aufzeichnungen, Bege- hung,…),diedazudienen,dieFeststel- lung desAuditerfolges zu begründen.“ Das Audit ist als konstruktiver Termin zu sehen, bei dem man ge- meinsam versucht, Verbesserungs- potenziale zu finden, sodass die Rechtssicherheit und der Qualitäts- standard des Unternehmens erhöht werden. Die Regelungen sind nach The- menbereichengegliedertundenthal- tenalsBasis,ebensowiebeimLC-Au- dit, die gesetzlichen Anforderungen sowie weitere Mindestanforderun- genals„Muss-Kriterien“.Darüberhi- naus sind „Soll-Kriterien“ definiert, welche einen höheren Qualitätsan- spruch darstellen.Diese sind im Sinn eines Best-Practice-Modells mit ei- nem Punkteschema bewertet. Das GDDP-Audit gibt es für Dentalfirmen für den Bereich Han- del, aber auch für den technischen Kundendienst und seit Kurzem auch für Herstellerfirmen. Jedes Jahr wird die Firma, welche die beste Beur- teilung erreicht hat, besonders aus- gezeichnet. Das GDDP-Zertifikat erhalten die Unternehmen, welche die Muss-Kriterien und mindestens 50 Prozent der Soll-Kriterien erfül- len. Zusätzlich können diese Firmen dasGDDP-LogoaufihrenGeschäfts- papieren und auf ihrer Homepage verwenden. Dieses Audit muss alle zweiJahrewiederholtwerden,umdie zertifizierte Qualität sicherzustellen. ÜberdasAudit,dasjenachGrößeder Firma zwei bis drei Tage dauert, gibt es einen schriftlichen Bericht mit in- dividuellen Bemerkungen und Ver- besserungsvorschlägen, der nur der auditierten Firma übergeben wird. DerODVerhälteineMitteilungüber den erreichten Prozentsatz. Daraus ergibt sich, ob die Überprüfung mit mindestens 50 Prozent der Soll-Kri- terienerfülltwurdeoderobbeiErlan- gen von 90 Prozent oder mehr zum Gütesiegel auch der Zusatz „Best Practice Betrieb“ erzielt wurde. Das GDDP Audit bietet folgende Vorteile: – Außenwirksames Qualitäts- Alleinstellungsmerkmal • Führen des ODV-Gütesiegels • Imageförderung durch den ODV • Verleihung des GDDP-Zertifi- kates im medienwirksamen Rahmen – Erhöhung der Rechtssicherheit • Durch die Vorgabedokumen- tation nach GDDP werden heikleAnforderungen,z.B.aus demMPG,verständlichfürdie Mitarbeiter abgeleitet und ab- gedeckt • Durch ein strukturiertesAudit werden eventuelle Schwach- stellen präventiv aufgedeckt, z.B. im Hinblick auf Vor- kommnisse, Haftungsfälle oder Behördeninspektionen. • Durch Vorgaben zu einer soli- den Nachweisführung der Konformität – AufwandminimaleLösungeines Qualitätsmanagementsystems: • dieVorgabensindzielgerichtet auf wesentliche Aspekte aus Sicht eines Medizinprodukte- händlers • dieAnforderungenderENISO 9001 sind mit berücksichtigt – ein zertifizierungsfähiges Sys- tem ist von GDDP mit abge- deckt • bereits zertifizierte Unterneh- men können das GDDP-Audit als „internes Audit“ im Sinne der ISO 9001:2008 deklarieren und haben diese Normforde- rung der ISO damit erfüllt. – Best-Practice-Hinweise zur effi- zienten Ablaufgestaltung durch externe Fachexperten mit Au- dit- bzw.Inspektionserfahrung. Das GDDP-Logo auf Geschäfts- briefen oder der Homepage eines Unternehmens ist daher ein zusätz- liches Kriterium für Zahnärzte und Zahntechniker bei der Auswahl ihrer Lieferanten. Firmen,die nach den Richtlinien desGDDP-Auditszertifiziertwurden (in alphabetischer Reihenfolge): –HenryScheinDentalAustriaGmbH – Heraeus Kulzer GmbH – IvoclarVivadent GmbH – L.Liehmann & Co GmbH – PluradentAustria GmbH – W&HAustria GmbH und – ZPP Dentalmedizintechnik GmbH *Den kompletten Text finden Sie unter www.odv.dental im Register Beitritt. DT Qualitätsprüfung bei Produkten? Ja! Aber bei Firmen? Geprüfte Qualität schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Von Dr. Gottfried Fuhrmann, Wien. Dr.GottfriedFuhrmann Präsident des ODV Skodagasse 14–16/1 1080Wien Tel.: +43 1 5128091 www.dentalverband.at Infos zum Autor Kontakt A-1080 Wien | Skodagasse 14-16/1 Telefon: +43 1 512 80 91 DW 22 | Telefax: +43 1 512 80 91 DW 80 | E-Mail: office@dentalverband.at | www.dentalverband.at RLB NÖ-W | Kto. 664.839 | BLZ 32000 | DVR-Nr. 0980650 | ZVR 212847254 Das Unternehmen W&H Austria GmbH erfüllt die Kriterien des Standards „Good Dental Distributor Practice“. Dies wurde im Rahmen eines Audits vom 24.- 25.09.2013 nachgewiesen. Dem Unternehmen wird daher hiermit das nachstehende Gütesiegel verliehen. Aufgrund des Erreichungsgrades von 91,71% der maximal möglichen Punktezahl wird das Unternehmen des Weiteren als „Best-Practice-Betrieb“ ausgezeichnet Wien, am 16.05.2014 Dr. Gottfried Fuhrmann Stefan Smyczko, MSc Präsident Auditor Österreichischer Dentalverband ecerta Ltd. Österreich ©BakhtiarZein Tel.: +4315128091 Telefon: +4315128091 DW 22 | Telefax: +4315128091 DW 80 | E-Mail: office@dentalverband.at | www.dentalverband.at

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