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Zahnärztliche Assistenz No. 1/2015

36 No. 1/2015·10. Juni 2015WISSEN Korrekte Berechnung der Materialkosten Welche Bestimmungen der GOZ greifen hier? Fortbildung zur ZMF Inhalte, Anforderungen und Perspektiven auf einen Blick. Ein großer Kostenfaktor in der zahnärztlichen Praxis sind die anfal- lenden Materialkosten. Daher ist auf die korrekte Abrechnung ein beson- deres Augenmerk zu legen. Viele Materialkosten sind gemäß GOZ §4 Abs.3 mit den entsprechenden Gebührenziffern abgegolten. Im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen dürfen Materialkosten nur dann berechnet werden, wenn dies bei der Leistungsbeschreibung der GOZZiffer ausdrücklich zugelas- sen oder in den allgemeinen Bestim- mungen aufgeführt ist. Die Höhe dieser Kosten muss vom Behandler entsprechend der Beschaffungskosten sowie des indi- viduellenVerbrauchsbeimPatienten ermittelt werden. Lagerhaltungs- kosten dürfen gemäß §4 Abs.3 GOZ nicht mit angesetzt werden. Einmal im Jahr empfiehlt sich die Kontrolle und Aktualisierung der Preise, um Verluste für die Praxis zu vermei- den.Werden die benötigten Mate- rialien nicht als berechnungsfähig genannt,dannkönnensieauchnicht in Rechnung gestellt werden. Ausla- gen für zahntechnische Leistungen sind dem Patienten gemäß §9 GOZ gesondert in Rechnung zu stellen. Bei der Erbringung von Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt der §10 vor, welche Auslagenberechnetwerdenkönnen. Die Kosten für viele einmal verwend- bare Operationsmaterialien sind durch die Zuschläge für bestimmte zahnärztlich-chirurgische Leistun- gen (GOZ 0500–0530) abgegolten. Dies betrifft zum Beispiel: isotoni- sche Kochsalzlösung, Mundschutz, OP-Kittel und -Hauben, Hand- schuhe, Einmalsauger, Kanülen, OP- Sets etc. Unter anderem können einmal ver- wendbare Implantations- sowie Ex- plantationsfräsen, einmal verwend- bare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung, konfek- tionierte Stifte und die einmal ver- wendbaren Knochenkollektoren und -schaber berechnet werden. Auch Anästhetika, Knochenersatz- material, Membranen, Materialien zur Förderung der Blutgerinnung und vieles mehr dürfen dem Pati- enten in Rechnung gestellt werden. Fallen bei Leistungen, die analog be- rechnet werden, hohe Materialkos- ten an, sollten diese bereits bei der Kalkulation der Ziffer berücksichtigt werden. Welche Gebührenziffer für die analoge Berechnung herange- zogen wird, liegt im Ermessen des Behandlers. Selbstständige zahn- ärztliche Leistungen, die in das Ge- bührenverzeichnis nicht aufgenom- men sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitauf- wand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden (§6 Abs.1 GOZ). Sind die Materialkosten in dem Honorar der Ziffer bereits enthalten, ist eine zu- sätzliche Berechnung nicht nötig und erleichtert häufig die Erstattung der Versicherungen. Handelt es sich um die Verwen- dung von sehr teuren Materialien, hat das Urteil des Bundesgerichts- hofsvom27.Mai2004bezüglichder Überschreitung der Zumutbarkeits- grenze weiterhin Bestand. Werden die Gebühren des 2,3-fachen Satzes zu 75Prozent durch das verwen- dete Material aufgezehrt oder sind die Materialkosten höher als die Gebühren im 1,0-fachen Satz, ist diegesonderteBerechnungmöglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei GOZ-Leistungen, in denen be- sonders kostenintensive Materialien oder Instrumente angewandt wer- den, im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung gem. §2 Abs.1 und 2 GOZ zu treffen.  Kontakt büdingen dent ein Dienstleistungsbereich der Ärztliche Verrech- nungsStelle Büdingen GmbH Judith Kressebuch Gymnasiumstraße 18–20 63654 Büdingen Tel.: 0800 8823002 info@buedingen-dent.de www.buedingen-dent.de Für die meisten ZFAs stellt die Wei- terbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin/Fachhelferin (ZMF) die erste Stufe auf der Karriereleiter dar. Die ZMF darf unter anderem selbstständig Behandlungen vor- nehmen, zu der eine ZFA nicht be- rechtigt ist, und hat damit bessere Verdienstaussichten. Arbeitsbereiche Die ZMF unterstützt den Zahnarzt vor allem in der Parodontitistherapie und Prophylaxe, übernimmt aber bei Bedarf auch Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben. Laut Dele- gationsrahmen der BZÄK kann die ZMF außerdem in der prothetischen und kieferorthopädischen Assistenz eingesetzt werden. Sie darf unter anderem die subgingivale Zahnstein- entfernung im klinisch sichtbaren Bereich und individualprophylakti- sche Maßnahmen in allen Alters- gruppen durchführen. Fortbildungsvoraussetzungen Um die Fortbildung zur ZMF be- ginnen zu können, ist die abge- schlossene Ausbildung zur ZFA oder ein gleichwertiger Abschluss sowie eine einjährige Berufstätigkeit Vo- raussetzung. Weitere Zulassungs- kriterien sind der Nachweis eines Röntgenscheins sowie eines Erste- Hilfe-Lehrgangs mit Herz-Lungen- Wiederbelebung. In einigen Bundes- ländern wird auch die Teilnahme an einer Eignungsprüfung verlangt. Dauer und Inhalte Gemäß Berufsbildungsgesetz be- trägt die ZMF-Fortbildung mindes- tens 700 Stunden. In Vollzeit nimmt sie zusammenhängend daher etwa 3 bis 6 Monate in Anspruch. Alter- nativ ist eine berufsbegleitende, modular ausgerichtete Fortbildung möglich. Neben allgemein- und zahnmedizinischen Grundlagen um- fasst der Lehrplan Kenntnisse in der Ernährungslehre, Prophylaxe und klinischen Dokumentation. Des Weiteren sind Abrechnungswe- sen, Praxisorganisation und Ausbil- dungsweseninhaltlicherBestandteil. Unterteilt ist die Weiterbildung in den theoretischen Unterricht, die Arbeit in der Beschäftigungspraxis, ein Lehrpraxispraktikum sowie ein Klinikpraktikum. ZMF nennen kann sich, wer die Aufstiegsfortbildung erfolgreich mit einer Prüfung ab- schließt. Kosten und Gehaltsaussichten Im Durchschnitt müssen Interes- sierte 4.000 Euro für die Fortbildung einplanen. Bei einem laut Vergü- tungstarif zu erwartenden Zuschlag von 25 Prozent zur Grundvergütung kann sich dieser Schritt lohnen.  Quelle: zahnjob.de Infos zum Autor Infos zum Unternehmen  ©kotoffei©kotoffei©Rawpixel Tel.: 08008823002

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