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Dental Tribune German Edition No.4, 2017

DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 4/2017 Politics 3 Nachbesserung kann auch durch Neuanfertigung erfolgen Versorgung des zahnlosen Oberkiefers Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns obsiegt beim Bundessozialgericht. Erneuerung der S3-Leitlinie zur Thematik. MÜNCHEN – Das Bundessozial- gericht (BSG) hat eine wichtige Ent- scheidung zum Behandlungsver- trag zwischen Zahnarzt und Patient getroffen. Demnach muss dem Zahnarzt die Möglichkeit gegeben werden, einen Mangel nachzubes- sern. Dies kann sogar durch eine komplette Neuanfertigung erfol- gen. fertigen. Die Krankenkasse reichte jedoch eine Klage gegen die KZVB ein und forderte das Honorar zu- rück. Das Verfahren ging durch drei Instanzen. Das BSG hat nun höchst- richterlich klargestellt, dass eine Krankenkasse das zahnärztliche Honorar von einer Kassenzahn- ärztlichen Vereinigung nicht zu- Grundsatzfrage „Wir begrüßen dieses BSG-Ur- teil, weil es die Position des Vertrags- zahnarztes stärkt. Gerade bei prothe- tischen Versorgungen kann es vor- kommen, dass der Zahnersatz nicht von Anfang an den Erwartungen des Patienten entspricht. In den aller- meisten Fällen lässt sich das aber durch Nachbesserungen beheben. DÜSSELDORF – Die S3-Leitlinie zu Möglichkeiten und Einschrän- kungen hinsichtlich der festsitzen- den bzw. herausnehmbaren Versor- gung des zahnlosen Oberkiefers auf Zahnimplantaten wurde erstmals nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissen- schaftlichen Medizinischen Fachge- sellschaften) aktualisiert. Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) und die Deutsche Gesell- schaft für Zahn-, Mund- und Kie- ferheilkunde (DGZMK) wurde in Zusammenarbeit mit 13 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen die evidenzbasierte und breit konsentierte Entschei- dungshilfe bzgl. der prothetischen Rehabilitationsmöglichkeiten des zahnlosen Oberkiefers mit Zahn- implantaten auf den aktuellen Stand gebracht. Die aktualisierte Leit linie und der Methodenreport stehen auf der Webseite der DGZMK bereit. DT Quelle: DGZMK Fissuren- und Grübchenversiegelung Infos zur Fachgesellschaft Weiteres Update der bestehenden S3-Leitlinie. Krankenkasse klagte Eine Krankenkasse hatte von der Kassenzahnärztlichen Vereini- gung Bayerns (KZVB) das Hono- rar für eine Behandlung zurück- gefordert, weil die Zahnkrone einer Patientin innerhalb der Gewähr- leistungsfrist abgebrochen war. Dem widersetzte sich die KZVB, weil die Zahnärztin nicht die Mög- lichkeit bekommen hatte, die Ar- beit nachzubessern. Die Zahn- ärztin wäre sogar bereit gewesen, kostenfrei eine neue Krone anzu- rückfordern kann, wenn der Patient dem Zahnarzt keine Möglichkeit zur Nachbesserung gibt. Diese Nachbesserung kann auch eine Neuanfertigung sein. Unzumutbar für den Patienten wäre eine Nachbesserung nur dann, wenn das Vertrauensver - hältnis zum behandelnden Zahn- arzt erheblich gestört ist. Gründe dafür könnten beispielsweise mehr- fache, erfolglose Nachbesserungs- versuche sein. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Insgesamt ist die Zufriedenheit der Patienten mit ihrer Behandlung aber sehr hoch, was sich durch die geringe Zahl an Mängelgutachten belegen lässt. Die liegen in Bayern im Promille- bereich“, kommentiert der KZVB- Vorsitzende Christian Berger die Ent- scheidung. Der stellvertretende KZVB- Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott dankte den Juristen der KZVB für ihren Ein- satz in dieser für die Vertragszahn- ärzte wichtigen Grundsatzfrage. DT Quelle: KZVB DÜSSELDORF – Die S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiege- lung“ ist – bereits zum zweiten Mal seit 2005 – nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizi- nischen Fachgesellschaften) über- arbeitet worden. Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Kin- derzahnheilkunde (DGKiZ), die Deutsche Gesellschaft für Zahn- erhaltung (DGZ) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wurde in Zusammenarbeit mit acht weiteren beteiligten Fachge- sellschaften und Organisationen ein breit konsentiertes, evidenz- basiertes Leitlinien-Update vorge- legt, das sich insbesondere mit der Indikationsstellung, dem ka- ries präventiven Wert, den unter- schiedlichen Werkstoffgruppen so- wie der klinischen Durchführung der Fissuren- und Grübchenversie- gelung befasst. Die Leitlinie und der Methodenreport sind unter www.dgzmk.de abrufbar. DT Quelle: DGZMK ANZEIGE MIXPAC™ Colibri Macht es einfach, flexibel zu sein. T-Mixer Colibri Bis zu 40% weniger Materialverlust 360º rotierbar und bis zu 180° biegbar Helix Colibri MIXPAC™ erleichtert Ihre Arbeit. Die Original-Mischkanülen aus der Schweiz perfektionieren das Mischen, Applizieren und Dosieren von Multikomponenten-Materialien. Die dreh- und biegbare Kanüle des Colibri™ ermöglicht ein flexibles, punktgenaues Austragen selbst an schwer zugänglichen Stellen. Sulzer Mixpac AG / 9469 Haag, Schweiz / T +41 81 772 20 00 mixpac@sulzer.com www.sulzer.com

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