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Dental Tribune Austrian Edition

DENTAL TRIBUNE The World’s Dental Newspaper · Austrian Edition Entgelt bezahlt · Pressebuch International 64494 No. 11/2015 · 12. Jahrgang · Wien, 4. November 2015· Einzelpreis: 3,00 € Seite 11 Blick in die Zukunft „Zahnheilkunde 2020“ – Der 40. Öster- reichische Zahnärztekongress vom 8. bis 10.Oktober thematisierte das Heute und das Morgen des Fachs im Dialog von Wissenschaft und Praxis.Seite 4f Seite 8 Qualität seit 92 Jahren Komet, Deutschlands größter Anbieter für rotierende Instrumente, investiert konsequent in Endodontie. Ein Inter- view mit Geschäftsführer Klaus Rübe- samen. Das Colibri-Konzept Nützlich für die tägliche Praxisarbeit: Die Colibri-Mischkanüle stellt eine neue Option für die vereinfachte Rekonstruk- tion devitaler Zähne dar. Von Dr. Stefen Koubi,Marseille. KREMS (jp) – Der NÖGKK war es vom Obersten Gerichtshof (OGH) verboten worden, bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Unterlas- sungsklageeinesZahnarztesinPöch- larn, Niederösterreich, in ihrem Zahnambulatorium in St. Pölten Vollnarkosen zur Zahnbehandlunganzubieten und/oder zu verabreichen, ohne dafür kostendeckende Beiträge zu veröffentlichen und vom Patienten einzufor- dern. Nun wurde die vom Landesgericht St. Pölten und vom OGH bestätigte einst- weilige Verfügung zum Ver- botderkostenlosenNarkose- behandlung im NÖGKK- Ambulatorium aufgehoben und die Klage des Zahnarztes abgewiesen, weil die Nieder- österreichische Gebietskran- kenkasse in der Zwischenzeit ihre Satzung geändert und damit die Tür zur kostenlo- sen Behandlungserlaubnis geöffnet hat. In dem Landes- gerichtsspruchwirddemkla- genden Zahnarzt und Narkosearzt bestätigt, dass sie bis zur Zustellung des Beschlusses des OGH mit der fast gänzlichen Bestätigung der einstwei- ligen Verfügung obsiegt haben und das Handeln der NÖGKK wettbe- werbswidrigwar.InVorbereitungdes Hauptverfahrens vor dem Landesge- richt St. Pölten hat nun die NÖGKK in Abstimmung mit dem Gesund- heitsministerium die Ambulatori- umssatzung so angepasst, dass kos- tenloseVollnarkosenalsAmbulatori- umsleistung geöffnet sind und damit die Entscheidungsgründe des OGH wegen wettbewerbswidrigen Verhal- tens der NÖGKK konterkariert. Der OGH hatte u.a. festgestellt, dass mit dem kostenlosen Vollnarkose-Ange- bot die NÖGKK auch ohne Gewinn- absicht wettbewerbswidrig handelt und die NÖGKK – mit dem Betrieb eines Zahnambu- latoriums im geschäftlichen Ver- kehr und damit im Wettbewerb steht; – Zahnmedizin in Ambulatorien der Sozialversicherungsträger nach § 153 Abs. 3 ASVG nur einge- schränkt anbieten darf und – offenkundig gegen § 153 Abs. 3 ASVG verstößt. Erweiterte Befugnisse von Am- bulatorien bewirken Umsatzverluste des niedergelassenen Bereichs von Ärzten und Zahnärzten, wenn in Ambulatorien Leistungen kostenlos erbracht werden, die von Patienten bei niedergelassenen Ärzten zu zah- len wären,heißt es im OGH-Spruch. Mit ihrer Vorgangsweise der Sat- zungsänderung hat die NÖGKK seit März 2015 im Zusammenwirken mit derGesundheitsministerin–prozess- entscheidend – die gesamte Zahn- ärzteschaft, Ärzteschaft und ihre je- weiligen Kammern „ausgeschaltet“, so die klageführenden Ärzte.„Massi- ves und nachhaltiges Vorge- hendereigenenBerufsvertre- tung dagegen ist unbedingt angezeigt.“ „Mit dieser in jeder Hin- sicht zu kritisierenden Ent- scheidung ist“, so die Ärzte „über den AnlassfallVollnar- kose hinausgehend – für alle niedergelassenen Zahnärzte und Anästhesisten ein kriti- sches Stadium in der Ge- sundheitspolitik erreicht, demmitallenrechtlichzuläs- sigen Mitteln begegnet wer- den muss. Wir haben den Eindruck,dassdassehrvielen freiberuflich im Gesund- heitswesen Tätigen nicht be- wusst ist.“ Das Vorgehen im Zahn- ambulatorium St. Pölten und das Verabreichen von kostenlosen Vollnarkosen für Zahn- behandlung seien als Teil eines in- haltlichundörtlichvielumfassende- ren Strebens nach breiterer Gesund- heitsversorgung aus den Ambulato- rien heraus zu sehen. Weitere gesetzwidrige Vorgangsweisen sei- tens eines Sozialversicherungsträ- gers seien nicht ausgeschlossen, so die Kläger-Ärzte. DT KREMS(jp)–NichtnurbeiZahnärz- ten, sondern in der ganzen freien Wirtschaft wird der Zwang zur An- schaffung und Nutzung einer auto- matisierten und computergestützten Registrierkasse um ein Jahr von An- fang 2016 auf 2017 verschoben. Die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP mit ihrem Finanzminister, die schon imkürzlichbeschlossenen„Sozialbe- trugsbekämpfungsgesetz“ das „mys- tery shopping“ zur Bespitzelung durch die Krankenkassen zur Aufde- ckung von Sozialversicherungsbe- trug durch Ärzte und Patienten ein- geführt hat, will damit ein Jahr Zeit gewinnen, um in einer zusätzlichen „Registrierkassensicherheitsverord- nung“ (RKSV) weitere Vorausset- zungen zu schaffen, um den Finanz- ämterndirektenZugriffaufdieWerte und Abrechnungen der jeweiligen Registrierkasse zu eröffnen. Dafür reichen die bisher vorgesehene tech- nischeAusstattung und vor allem die zu installierende Software nicht aus, um dem Ziel der Politik, der „Be- kämpfung von Schwarzumsätzen“ gerecht zu werden und über Plausi- bilitäten „Abgabenverkürzungsver- suche“ hinterherhalten zu können. Der vom ÖVP-Wirtschaftsbund und dem Wirtschaftskammer-Präsi- NEWYORK – Mikroplastik und Na- nopartikel sind in vielen Kosmetik- produkten vorhanden. In Zahn- cremes werden sie gern zum Aufhel- len eingesetzt oder als Mittel zur intensiveren Reinigung angepriesen. Für die Gesundheit können sie ein Risiko darstellen. So soll es bereits zu Zahnfleischentzün- dungen gekommen sein, weil ein Teil der Mikroperlen zwi- schen Zahn und Zahnfleisch zurück- geblieben sind. Nun scheint in den USA eine neue Welle der Gefahr durch die Plastikku- gelnanzurollen.Inden Great Lakes macht sich eine regelrechte Inva- sion der Mikroperlen breit.Vondortauskön- nen sie in den Frisch- wasserkreislauf geraten und so zu einer viel grö- ßeren gesundheitlichen Gefahr wer- den. Die Politik unternimmt man- cherorts erste Schritte gegen die Be- drohung und verbannt die Partikel aus Kosmetikprodukten, so gesche- hen in Illinois und Indiana. Auch Kanada will die Plastikgefahr dem- nächst auf die Liste toxischer Stoffe setzen. Quelle: ZWP online DT Kassen tricksen Gericht aus Klage gegen kostenlose Narkosebehandlungen – Abweisung wegen nachträglicher Satzungsänderung. Mikroplastik Von der Zahncreme zur Umweltgefahr. Registrierkassenpflicht ein Jahr später ÖVP möchte damit Zeit gewinnen. Fortsetzung auf Seite 2 • Super Sonderangebote • Individuelle Favoritenliste • Umfangreiche Bestellhistorie • Intelligente Suche • 24 Stunden Lieferzeit • Über 10.000 zufriedene Kunden minilu – das bessere Online-Depot! Über 20.000 Markenartikel für Praxis und Labor ANZEIGE

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