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Dental Tribune Austrian Edition No. 1, 2018

Entgelt bezahlt · Pressebuch International 64494 DENTAL TRIBUNE The World’s Dental Newspaper · Austrian Edition Gingivale Biotypen Den Zusammenhang zwischen den Bio- typen und parodontalen Erkrankungen erläutern ZA Peter Quang Huy Nguyen und Dr. med. dent. Frederic Kauffmann, (cid:23)Seite 8f Würzburg, Deutschland. Schulungen mit Format Gemäß dem Motto „Teile Wissen wie Komplimente“ präsentiert das Schulungs- zentrum ICDE der Ivoclar Vivadent in Wien 2018 ein spannendes und umfang- (cid:23)Seite 11 reiches Schulungsangebot. Restaurationsmaterial Langlebigkeit, individuelle Farbanpas- sung und einfache Anwendung sind nur einige der Eigenschaften, die Zahn- ärzte laut Umfrage an aura eASY von (cid:23)Seite 15 SDI schätzen. No. 1/2018 · 15. Jahrgang · Wien, 2. Februar 2018 · PVSt. 64494 · Einzelpreis: 3,00 € Neue Sozialministerin im Amt Beate Hartinger-Klein leitet seit 8. Jänner das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Was ist neu 2018? Gesundheitsberufe registrieren. WIEN – Das Jahr 2018 bringt auch in Österreich etliche Neuerungen. So wird es nur noch in Ausnahmefällen Bankomatgebühren geben, die digi- tale Autobahn-Vignette ist da, aber auch vieles beim Arzt wird digital, der 500-Euro-Schein verschwindet. Der Regress für Pflegeheimbewohner fällt, das Waffenrecht wird verschärft. Die Vorhaben der neuen Bundesregierung lassen aufhorchen – unter anderem freut das die Raucher-Gastronomie. Gesundheitsberuferegister Mit dem Gesundheitsberufe- register-Gesetz, BGBl. I Nr. 87/2016, wird ein Gesundheitsberuferegister für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der ge hobenen medizinisch-technischen Dienste geschaffen. Die Registrierung ist entsprechend der berufsrecht- lichen Bestimmungen Voraussetzung für die Berufsausübung im jewei - ligen Gesundheitsberuf. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetra- genen Personen erhalten einen Be- rufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Register. Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der Fünfjahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Die Registrierung von Angehöri- gen der Gesundheitsberufe ist einer- seits aus innerstaatlichen Erfordernis- sen, insbesondere aus Gründen der Qualitätssicherung und der Patien- tensicherheit, geboten, da durch das Register Transparenz und Nachvoll- ziehbarkeit für Berufsangehörige, Pa- tienten und Dienstgeber geschaffen und die regionale bzw. bundesweite Bedarfsplanung der Gesundheits- berufe erleichtert werden. Anderer- seits erfolgt auch aus internationaler/ unionsrechtlicher Sicht durch die Re- gistrierung der genannten Gesund- heitsberufe eine Anpassung an inter- nationale Standards und eine Erleich- terung der Migration sowie des inter- nationalen Informationsaustausches. Mit der Führung des Gesund- heitsberuferegisters ist die Gesundheit Österreich GmbH betraut, Registrie- rungsbehörden sind die Bundes- arbeitskammer und die Gesundheit Österreich GmbH. Inkrafttreten verschoben Das ursprüngliche Inkrafttreten für die Eintragung in das Gesund- heitsberuferegister mit 1.1.2018 wurde durch die GBRG-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 43/2017, auf den 1.7.2018 verschoben. DT Quelle: Sozialministerium WIEN – Ende 2017 ist in Österreich die neue Regierung aus Volkspartei (ÖVP) und Freiheitlicher Partei (FPÖ) vereidigt worden. Seit Jänner 2018 ist nun auch die neue Bundes- ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit und Konsumentenschutz, Mag. Beate Hartinger-Klein vom Ko- alitionspartner FPÖ, im Amt. Sie löst Dr. Pamela Rendi-Wagner von der SPÖ ab, die das Amt als Nachfolgerin der im Februar 2017 verstorbenen Parteikollegin Sabine Oberhauser nur neun Monate innegehabt hatte. Nach der Matura 1979 studierte Hartinger Sozial- und Wirtschafts- wissenschaften an der Karl-Fran- zens-Universität Graz und schloss 1984 ihr Studium mit dem akademi- schen Grad Mag. rer. soc. oec. ab. Zu- satzqualifikationen erlangte sie auf den Gebieten Lebens-und Sozialbe- ratung, Dienst-Prüfung der Sozial- versicherung, Controlling und Revi- sion. Beruflich kann die neue Minis- terin auf Erfahrungen als Stabsstel- lenleiterin für Controlling in der © Sozialministerium Mag. Beate Hartinger-Klein Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH, als Senior Consultant bei VAMED (Dienstleister für Gesund- heitseinrichtungen) und in leitender Funktion bei Deloitte (im Be- reich Healthcare Consulting) zurückgreifen. Von 2003 bis 2009 war sie Geschäftsführerin bzw. stellvertretende General- direktorin im Hauptverband der österreichischen Sozialver- sicherungsträger. Von April 2011 bis Dezember 2017 war sie selbstständig tätig (Hartin- ger-Klein Consulting GmbH). Hartinger engagierte sich von 1996 bis 1999 als Abge- ordnete im Steiermärkischen Landtag und ab 1999 als Mit- glied des Steiermärkischen K r a n k e n a n s t a l t e n f o n d s (SKAFF). 1999–2002 vertrat sie die FPÖ im Nationalrat. Seit Dezember 2017 gehört sie der Bundesregierung Kurz an und leitet seit 8. Jänner 2018 das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Sie ist mit Dozent (PD) Univ. Lektor Dr. Andreas Klein ver- heiratet und hat zwei Kinder. DT WIR ARBEITEN AM LÄCHELN ÖSTERREICHS! ANZEIGE Aus für das Rauchverbot hinnehmbar? Wiener Ärztekammer beschließt Volksbegehren. WIEN – „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des ande- ren beginnt.“ Damit hat Kant alles gesagt. Wer in öffentlichen Lokalen raucht, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen. Und schränkt die Rechte der anderen ein. Eigentlich müsste man über ein Rauchverbot in Bars, Hotels und Restaurants sowie Kaffeehäusern gar nicht diskutieren – nicht aus Gesundheitsgründen, nicht aus ethischen Gründen und aus gesetzlichen Gründen schon gar nicht. Nahezu alle Staaten in Europa haben im geschlossenen öffentlichen Raum, teilweise sogar auch in Parks, auf Badestränden und Freizeitanlagen. Österreich wäre schlecht bera- ten, sich um das Schlusslicht zu be- werben und rückgängig zu machen, was nach langem Tauziehen müh- sam beschlossen wurde. Es sprechen alle Fakten dafür: In jenen Ländern, wo Rauchverbot herrscht, ist die Zahl der an schweren Krankheiten – wie es Herzinfarkte sind – sterben- den Menschen signifikant zurückge- gangen. Die Anzahl der bekennen- den Raucher sinkt in allen OECD- striktes Rauchverbot Ländern, in denen ein Rauchverbot herrscht. Deshalb: Widerstand jetzt! Wir hoffen auf eine breite Ab- lehnung gegen das Rauchergesetz, wie es die neue Regierung beschlos- sen hat. Die Wiener Ärztekammer hat den ersten logischen Schritt ge- setzt, nämlich die Einbringung eines Volksbegehrens. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit der Öster- reichischen Krebshilfe die notwen- dige Anzahl von Unterstützungs- erklärungen rasch erreichen werden. Und wir werden nicht aufhören, öffentlichen Druck auszuüben. Das sind wir unserem Ethos, der Ver- antwortung für gesunde Menschen und unserem gesellschaftspoliti- schen Engagement einfach schuldig. Um wieder zurück zu Kant zu kom- men: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des ande- ren beginnt. Das trifft auf die ge- samte Gesundheitsversorgung und Sozialpolitik zu. DT Autor: Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer für Wien Optimieren Sie Ihr Hygienemanagement für eine erfolgreiche Zukunft! DOCMA - EIN PROGRAMM VOLLER MÖGLICHKEITEN! Lückenlos dokumentierte Hygieneabläufe bzw. Aufberereitungsprozesse Rechtssicherheit mit beweiskräftiger Dokumentation Papierloses Arbeiten Optimale Lagerverwaltung Patientendatenübernahme Service-Hotline: 05 / 9992 - 1111 KFo-Hotline: 05/ 9992- 2244 Pro Repair-Hotline: 05 / 9992 - 5555 Einrichtungs-Hotline: 05 / 9992 - 3333 Material-Hotline: 05 / 9992 - 2222 Hygiene-Hotline: 05 / 9992 - 3333 CAD/CAM-Hotline: 05 / 9992 - 8888 info@henryschein.at www.henryschein.at

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