Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Tribune Austrian Edition No.6, 2016

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Austrian Edition Nr. 6/2016 · 8. Juni 2016 Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektmanagement/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Überset- zungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einver- ständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenban- ken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. BERLIN – Die Berufsgruppe der Finanzberater ist mit der von Ärz- ten zu vergleichen: In beiden Fällen legen Kunden und Patienten großes Vertrauen in den Spezialisten und erwarten, dass sich dieser für einen einsetzt und nicht die eigenen Inte- ressen verfolgt. Diese Einstellung wurde vielen Ärzten jetzt zum Verhängnis. Einen schwäbischen Zahnarzt kostete sein Vertrauen an den eigenen Finanzberater jetzt mehrere 100.000 Euro, und er ist bei Weitem nicht der einzige Fall. Warum sich Anlagebetrüger auf Mediziner spezialisieren, ist recht simpel: Hier ist häufig eine große Menge Geld im Spiel. Auch die Einstellung macht Ärzte zu leichten Opfern. Sie setzen sich selbstlos für ihre Patienten ein und wollen helfen, und erwarten dieses Verhalten auch von ihren Finanz- beratern. Häufig sind Mediziner mit der Zahlenwelt auch nicht so vertraut und sind froh, die Verant- wortung abgeben zu können. Genau hier liegt der Fehler. Wenn man selber keinen Überblick mehr über die eigenen Finanzen hat, können sich Betrüger das schnell zunutze machen und unnütze Ver- träge verkaufen, von denen sie wegen der hohen Provision selbst am meisten profitieren. Experten raten deshalb, die eigene Finanz- lage immer im Blick zu haben und vor dem Abschluss von Versiche- rungen die Risiken genau zu hin- terfragen. DT Quelle: ZWP online In die Falle gegangen Zahnärzte beliebte Opfer von tückischen Finanzberatern. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion WIEN – Die Firma Pluradent Aust- ria GmbH hatte das GDDP-Audit bereits 2015 erfolgreich bestanden. Das entsprechende Zertifikat konnte im Rahmen der WID 2015 dem Ge- schäftsführer, Herrn Gerald Dorn, überreicht werden. Der Österreichische Dentalver- band ehrt aber zusätzlich jenes Un- ternehmen,welches im Kalenderjahr die höchste Punktezahl im Zuge des Audits erreicht. Diese Anerkennung wurde der Pluradent Austria GmbH zuteil und die Ehrung des Bestplatzierten fand kürzlich, aus Anlass der ODV-Vor- standssitzung, in den Geschäftsräu- men von Pluradent statt. Derzeit sind – in alphabetischer Reihenfolge – die Firmen Henry Schein Dental Austria GmbH, Heraeus Kulzer GmbH, Ivoclar Vivadent GmbH, L. Liehmann & Co GmbH, Pluradent Austria GmbH, W&H Austria GmbH und ZPP Dentalmedizintechnik GmbH nach den Richtlinien des GDDP-Audits zertifiziert. DT Quelle: ODV WIEN – In Österreich und Deutschland erworbene CME-Punkte im Bereich Zahnmedizin werden seit Jahresbeginn von beiden Ländern gegenseitig aner- kannt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwi- schen der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) und der Bundeszahnärzte- kammer (BZÄK) unter- zeichnet. Als wichtige Bedingung gilt, dass die Kriterien für die Anerkennung und die Zahl der dabei zu erwer- benden Punkte weitest- gehend identisch sind. Zudem muss die Fortbil- dung nachweislich frei sein von wirtschaftlichen und kommerziellen Interessen. Diese Übereinkunft ist für Präsenzveranstaltun- gen, Fernunterricht, Ler- nen im Arbeitsumfeld, Konferenzen, Lehrtätigkeit und Moderation, für Tuto- ring, wissenschaftliche Pu- blikationen sowie für Qua- litätszirkel gültig. DT Fortbildung bei den Nachbarn Deutsche CME-Punkte in Österreich anerkannt. V.l.n.r.: Markus Pump, Vorstandsmitglied des ODV; Gernot Schuller, Vizepräsident des ODV; Dr. Gottfried Fuhrmann, Präsident des ODV; Gerald Dorn, Pluradent Austria GmbH; Daniela Rittberger, Vorstandsmitglied des ODV; Michael Stuchlik, Vizepräsi- dent des ODV. © Zerbor/Shutterstock.com © Andrey_Popov/Shutterstock.com WIEN – Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrier- kassenpflicht nicht verfassungswid- rig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipu- lationsmöglichkeiten zu reduzieren und somit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunter- nehmen keinen unverhältnismäßi- gen Eingriff in die Freiheit der Er- werbsbetätigung. Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Um- satzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine „Rückwirkung“ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier vollkommen klar. Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1.Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassen- pflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 1. Mai 2016. DT Quelle: Verfassungsgerichtshof Ös- terreich, VfGH-Entscheidung vom 9. März 2016 zu G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015 Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig VfGH argumentiert mit Manipulationsmöglichkeiten und Steuerhinterziehung. Jahresbester geehrt GDDP – Auszeichnung geht an die Pluradent Austria GmbH. © Volkova Anna/Tomazino Shutterstock.com Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

Seitenübersicht