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Dental Tribune German Edition No. 6, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 6/2016 · 8. Juni 2016 Statements & News Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die ­ Zeitschrift und die enthaltenen ­ Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver­ wertung ist ohne Zustimmung des ­ Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, ­ Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die ­ Ein­ speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. ­ Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, ­ sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten­ banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un­ verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verant­ wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. chen „Widerrufsjoker“ gegen Ver- sorgungswerke gesprochen worden, weil kaum bekannt ist, dass auch dort massenhaft falsche Widerrufs- belehrungen für Immobilienkre- dite verwendet wurden. Für die Kreditnehmer der Versorgungs- werke ist dieses Urteil somit ein wichtiges Signal und ein nützlicher Hinweis auf den „Widerrufsjoker“. Allerdings ist Eile geboten: Eine Ge- setzesänderung nimmt dem Ver- braucher am 21. Juni 2016 den Joker aus der Hand. Der konkrete Fall Durch einen freien Finanzver- mittler hatte Frau M. aus Ratingen Darlehen von insgesamt 450.000 Euro vom Versorgungswerk der ZahnärztekammerNordrhein(VZN) aufgenommen. Aufgrund des Ver- kaufs der Immobilie zahlte sie die Darlehen bereits im Jahre 2011 an das VZN zurück. Das VZN bat sie daraufhin – wie bei einer vorzeiti- gen Ablösung eines Kredits üblich – zur Kasse und stellte ihr Vorfällig- keitsentschädigungen von 25.470 Euro in Rechnung. Drei Jahre später setzte Frau M. auf den „Widerrufsjoker“ und wi- derrief die Darlehen. Der Wider- rufsjoker macht dies möglich, wenn aufgrund fehlerhafter Widerrufs- belehrungen die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Zu- gleich verlangte sie die Vorfällig- keitsentschädigungen zurück. Das VZN verweigerte die Rückzahlung. Daraufhin erhob die Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf Klage für Frau M. am Landgericht Düsseldorf. Das Urteil Das Gericht sah, wie mit der Klage gerügt, die Widerrufsbeleh- rung des VZN als fehlerhaft an. Deswegen habe Frau M. die Darle- hensverträge aus den Jahren 2006 und 2007 noch widerrufen können. Das VZN wandte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmiss- bräuchlich – ohne Erfolg. Laut Ur- teil vom 7. Mai 2016 (Aktenzeichen 8 O 179/15, nicht rechtskräftig) muss das VZN die gesamten Vorfäl- ligkeitsentschädigungen zuzüglich Zinsen an Frau M. erstatten. Die Folgen Dazu sagt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters von mzs Rechtsanwälte: „Es han- delt sich, soweit ersichtlich, um das erste Urteil gegen das VZN. Beson- ders erfreulich ist, dass auch in der Rechtsprechung des Oberlandesge- richts Düsseldorf eine Tendenz zu beobachten ist, das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen so anzuwenden, wie es der Gesetzge- ber vorgesehen hat. Damit meine ich, dass das Widerrufsrecht grund- sätzlich aus beliebigen Motiven aus- geübt werden kann. Der Kreditge- ber, der eine fehlerhafte Belehrung erteilt, muss es insbesondere hin- nehmen, dass der Darlehensneh- mer das gesunkene Zinsniveau zum Anlass nimmt, den Darlehensver- trag zu widerrufen.“ Der Hintergrund Das Versorgungswerk der Zahn- ärztekammer Nordrhein (VZN) dient der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Zahnärzte. Um die Mittel dafür zu erwirtschaften, legt es die Beiträge seiner Mitglieder an. Unter anderem vergibt das VZN Hypothekendarle- hen an Privatkunden für den Neu- bau oder Kauf von Immobilien. DT Quelle: mzs Rechtsanwälte GbR  Fortsetzung von S. 1 „Versorgungswerk der Zahnärzte ...“ Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch­ gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Ärztemangel erreicht neuen Höchststand Der Bedarf an medizinischen Fachkräften in Deutschland wächst weiter. BERLIN – Im Vergleich zum Vorjah- reszeitraum stieg die Nachfrage nach Ärzten um mehr als 14 Prozent, die Anzahl der Stellenausschreibungen für Pflegepersonal sogar um rund 35 Prozent. Damit erreichen beide Be- rufsgruppen dem StepStone Fach- kräfteatlas zufolge neue Höchst- stände seit Beginn der Messung im Jahr 2012. Großes Selbstbewusstsein bei Ärzten und Pflegfachkräften „Diese Entwicklung wird sich zukünftig noch verschärfen. Der de- mografische Wandel sorgt für ein weiter steigendes Patientenaufkom- men. Doch schon heute können längst nicht alle offenen Stellen mit qualifiziertem Personal besetzt wer- den. Arbeitgeber im Gesundheitsbe- reich befinden sich mittendrin im ‚War for Talents‘“, erklärt StepStone Arbeitsmarktexpertin Dr. Anastasia Hermann. Die gesuchten Fachkräfte haben hohe Ansprüche an ihre nächste Arbeitsstelle – bei der Jobsuche sind sie sehr selbstbewusst, wie die Ergeb- nisse der StepStone-Trendstu- die 2016 zeigen. Jeder zweite Arzt und jede zweite Pflege- fachkraft nimmt an, bei Be- darf innerhalb von nur drei Monaten eine passende neue Stelle zu finden. Jobwechsel für mehr Gestaltungsfreiheit Bei einem Jobwechsel erwarten sieben von zehn Ärzten und Pflege- fachkräften ein höheres Gehalt. Mehr als jeder Zweite wünscht sich mehr inhaltliche und organisatori- sche Freiheiten. Gerade bei Positio- nen, die aufgrund von tariflichen Be- stimmungen wenig Handlungsspiel- raum bei Gehaltsfragen lassen, kann Gestaltungsfreiheit im Job daher ein entscheidendesArgumentsein.„Jobs im Gesundheitswesen sind häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Wer hier effizi- ente Prozesse vorweisen kann und den Mitarbeitern genug Freiraum lässt, sich umfassend um Patienten zu kümmern, ist bei der Rekrutie- rung von Fachkräften klar im Vor- teil“, sagt Dr. Hermann. DT Quelle: StepStone Fachkräfteatlas REGENSBURG – Anlässlich der Mitgliederversammlung und des 25-jährigen Jubiläums der European Federation of Periodontology (EFP) imApril2016tratProf.Eickholzvom Amt des DG PARO-Präsidenten zu- rück. In zehn Jahren engagierter Ar- beit für die DG PARO, davon fast fünf als Präsident, hat Prof. Eickholz maßgeblich dazu beigetragen, das Thema Parodontologie in die Zahn- ärzteschaft zu tragen. Sein Verdienst ist es, die DG PARO klar positioniert und ihr nicht nur in der Fachöffent- lichkeit, sondern auch bei Patienten und in der Politik Gehör verschafft zu haben. AlsNachfolgerimAmtdesPräsi- denten folgt ihm der Präsident elect, Prof. Dr. Christof Dörfer, der seit 2014 im Vorstand tätig ist. Prof. Dör- fer will die Themen Prävention und Patientenaufklärung stärker in die Öffentlichkeit tragen. Dabei sollen auch die Verbindungen zwischen Parodontitis und Allgemeinerkran- kungen herausgestellt werden. „Wichtig ist mir auch die Qualifizie- rung. Dazu gehören neben der Fort- und Weiterbildung von Parodonto- logen auch Fortbildungsangebote für Hauszahnärzte“, so Prof. Dörfer. Quelle: DG PARO DerneuePräsident:Prof.Dr.ChistofDörfer. Prof. Dr. Christof Dörfer übernimmt Wechsel im Vorstand der DG PARO. Neuer Vorstand beim Landesverband NRW im DGI e.V. Priv.-Doz. Dr. Hans-Joachim Nickenig, M.Sc., zum 1. Vorsitzenden gewählt. KÖLN – Priv.-Doz. Dr. Hans-Joa- chim Nickenig, M.Sc., Köln, über- nimmt von seinem erfolgreichen langjährigen Vorgänger, Dr. Dr. Martin Bonsmann, Düsseldorf, das Amt des 1. Vorsitzenden. Dr. Dr. Bonsmann bleibt dem Vor- stand weiterhin erhalten. Er fun- giert als Beisitzer und wird auch die nächste Frühjahrstagung des Landesverbandes im Mai 2017 leiten. In ihren Ämtern bestätigt wur- den die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Michael Augthun, Mühlheim, und Prof. Dr. Thomas Weischer, Essen. Dr. Jan Tetsch, Münster, ist neuer Schriftführer des Landesverban- des. Bestätigt in ihren Ämtern wurden auch die Beisitzer Dr. Dr. habil. Georg Arentowicz, Köln, Dr. Mathias Sommer, M.Sc., Köln, und Prof. Dr. Murat Yildirim, Düren. Dr. Dr. Bonsmann wurde zum neuen vierten Beisitzer gewählt. DT Quelle: DGI © Monkey Business Images/Shutterstock.com V.l.n.r.: Prof. Dr. T. Weischer; Prof. Dr. M. Yildirim; Dr. M. Sommer, M.Sc.; Priv.-Doz. Dr. H.-J. Nickenig, M.Sc.; Dr Dr. M. Bonsmann; Dr. Dr. G. Arentowicz; Prof. Dr. M. Augthun; Dr. J. Tetsch. © Ritzert Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

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