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Dental Tribune Austrian Edition No.5, 2016

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Austrian Edition Nr. 5/2016 · 4. Mai 2016 Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektmanagement/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Überset- zungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einver- ständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenban- ken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. MALMÖ–DerschwedischeMundhy- gienespezialist TePe feierte 2015 nicht nur 50. Geburtstag, sondern auch 50 Jahre erfolgreiche Zusammen- arbeit mit Universitätszahnkliniken. Um den dentalen Wissensfortschritt auchüberdieeigeneProduktentwick- lung hinaus voranzutreiben und für die Zukunft zu sichern, hat die Eigen- tümerfamilie von TePe die EKLUND FOUNDATION zur Förderung der zahnmedizinischenForschungauf in- ternationaler Ebene gegründet. Diese insgesamt mit 50 Millionen SEK dotierte Stiftung unterstützt innova- tive zahnmedizinische Forschungs- projekte internationaler Antragsteller. Seit dem Website-Launch im März 2016 ist die EKLUND-Stiftung unter www.eklundfoundation.org er- reichbar. Interessierte aus allen Berei- chenderZahnmedizinsindvom1.bis 31. Mai 2016 aufgerufen, ihre eng- lischsprachigen Bewerbungen hier onlineeinzureichen.Ganzbesonderes Augenmerk wird auf Forschungspro- jekte gerichtet, die in den Fachrich- tungen Parodontologie, Implantolo- gie sowie Kariologie angesiedelt sind und Post-Doc-Status besitzen.Die für 2016 zur Verfügung gestellten Mittel umfassen dabei 1.5 Millionen SEK, die für die Förderung eines großen Forschungsvorhabens und ausge- wählter kleinerer Projekte vorgesehen sind. Im Herbst werden die erfolg- reichen Kandidaten der diesjährigen Förderung bekannt gegeben. DT Quelle: TePe Neue Stiftung gegründet EKLUND FOUNDATION für zahnmedizinische Forschung. E in speziell auf das Gesundheits- wesen getrimmtes Antikorruptions- gesetz wird in Deutschland in einer (konservativen) schwarz-roten Regierung zur angeblichen Eindämmung von be- sonderen betrügerischen Machenschaften von Ärzten und Zahnärzten beschlossen, und in Österreich einigt sich eine rot- schwarze Koalition auf die Einsetzung von besonderen Spitzeln zur Aufdeckung von ärztlichem Fehlverhalten. In Deutschland sollen damit besondere Arzneimittelverordnungen durch Ärzte,ver- bunden mit Provisionsleistungen aus der Pharmaindustrie,unterbunden werden und bei den Zahnärzten versteckte Rückvergü- tungen von Dentallaboren für ZE-Aufträge – z.B. Übernahme der Leasingkosten für das „Privatauto“ der Ehefrau oder aller Tankrechnungen – unter besondere straf- rechtliche Sanktion gestellt werden. Die „Kassen-Spitzel“ in Österreich sollen Ärzte vor allem dadurch in die Be- trugsecke stellen, dass sie z.B. Krank- schreibungen aus Gefälligkeit durch den Arzt provozieren sollen. Damit diese Pro- vokateure ihrem Handwerk unverfolgbar nachgehen können, sollen sie von der Kasse mit falschen E-Cards ausgestattet werden, also mit gefälschter Legitimation, ausgestellt von einer öffentlich-rechtlichen Institution. Auf welcher Grundlage ist die Vertragspartnerschaft zwischen medizi- nischen Leistungserbringern und den Sozialversicherungen aufgebaut, wenn für die Verfolgung weniger schwarzer Schafe (deren Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft von Versicherten auszunützen gesucht wird) zu Mitteln der Spitzelwirtschaft ge- griffen wird, die noch dazu auf illegalen Grundlagen basiert? Einige Verfassungsrechtsexperten hal- ten die Vorgehensweise der Sozialver- sicherung mit dem Einsatz der Kassen- Spitzel für verfassungswidrig. Mag sein, kann ich nicht beurteilen, aber sicher ist es zutiefst unmoralisch. Dass die auf be- sondere, angebliche Wirtschaftlichkeit im Vertragshandeln getrimmten Funktionäre der Sozialkassen auf solche abstrusen Spitzel-Einsatz-Ideen kommen, mag noch nachvollziehbar sein. Dass eine Koalitions- regierung mit konservativer Beteiligung ohne die der Regierungspartner nichts durchsetzen kann, gegen die Klientel Ärzte und Zahnärzte als besondere Leistungs- erbringer in unserer Gesellschaft mit solchen auf illegaler Basis fundierenden Methoden vorzugehen wagt, ist absolut unverständlich.Klar wird einem daraus nur, dass diese sogenannten staatstragenden Parteien immer mehr in die Ecke der Be- deutungslosigkeit im Splitterparteiendasein abrutschen. Bleibt daraus nur positiv an- zumerken, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Zahnarzt und Patient daraus keinen Schaden zieht, woran wir alle ge- meinsam weiter arbeiten müssen, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Kassen-Spitzel- Skandal Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion MÜNCHEN/WINTERTHUR – Nach der Akquisition von Biomet Inc. durch die Zimmer Holdings Inc. im Juni 2015 wurden sukzessive einige Standorte in den Länder- gesellschaften neu bestimmt. Die Konzernleitung von Zimmer Biomet hat sich in Deutschland für den Standort München entschieden. In der Schweiz hat das Unternehmen bereits im Januar seine Teams in Winterthur zusammengezogen. Krista Strauss, Geschäftsführe- rin des Dentalbereichs in Deutsch- land,Österreich und der Schweiz,er- läutert die Vorteile, die ein gemein- samer Standort für den Geschäfts- erfolg des Unternehmens bringen wird:„Es ist wichtig,dass wir künftig in den Ländern als starkes Team unter einem Dach agieren können. München bietet uns als internatio- nales Drehkreuz die perfekte Infra- struktur für unsere Ländergesell- schaftinDeutschland.InderSchweiz haben wir uns aus guten Gründen für Winterthur entschieden. Am Sitz des renommierten Zimmer Biomet Institutes haben wir nicht nur eine hochmoderne und international stark frequentierte dentale Fort- bildungseinrichtung, sondern auch genug Platz für unsere zusammen- geführten Schweizer Teams.“ Zimmer Biomet sieht sich nicht nur als Hersteller von hochwertigen Implantaten und regenerativen Ma- terialien, sondern auch als Anbieter von einzigartigen Fortbildungsveran- staltungen. Oralchirurgen und Im- plantologen konnten das Unterneh- men und sein umfassendes Angebot am 29.und 30.April 2016 in Stuttgart auf den ersten gemeinsamen Zimmer Biomet Implantologie Tagen erleben. DT Quelle: Zimmer Biomet Weichenstellung für die Zukunft Zimmer Biomet konzentriert D-A-CH-Team in München und Winterthur. WIEN – Die Anordnung der Wahl wurde gemäß §5 Abs. 1 Zahnärztekammer-Wahlord- nung vom Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärz- tekammer für den 10. Juni 2016 beschlossen. Die Stimmabgabe kann amjeweiligenWahltagpersön- lich in der jeweiligen Landes- zahnärztekammer in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Die Wahlkuverts können unter Verwendung des seitens der jeweili- gen Kreiswahlkommission beigeleg- ten Rückkuverts bis 10. Juni 2016 an die jeweilige Landeszahnärztekam- mer übersendet werden. Sie müssen bis spätestens 12.00 Uhr einlangen. Die Zahl der zu wählenden Dele- gierten in den einzelnen Bundeslän- dern ist wie folgt festgelegt: Burgen- land (4 Delegierte), Kärnten (7 Dele- gierte), Niederösterreich (9 Dele- gierte), Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol (jeweils 7 Dele- gierte), Vorarlberg (5 Delegierte) und Wien (13 Delegierte). Wählerlisten Die Wählerlisten und die Zahn- ärztekammer-Wahlordnung liegen – je nach Beschluss der jeweiligen Kreis- wahlkommission – in der je- weiligen Landeszahnärzte- kammer bis zum Wahltag aus bzw. ist im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärzte- kammerwahl 2016 der Hin- weis zu ersehen, wo und wann die Wählerlisten einzusehen sind. Dort findet sich auch ein Link zum Bundesgesetzblatt, mit dem die Zahnärztekammer- Wahlordnung kundgemacht wurde. Einsprüche gegen Wählerlisten sind innerhalb von zweiWochen nach Auflegung schriftlich bei der Haupt- wahlkommission in der Österreichi- schen Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien, einzubringen. DT Quelle: Österreichische Zahnärztekammer Zahnärztekammerwahl 2016 10. Juni 2016 – das Datum sollten Sie sich notieren. © corgarashu/Shutterstock.com Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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