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Dental Tribune Swiss Edition

Statements & News DENTALTRIBUNE Swiss Edition · Nr. 12/2014 ·3. Dezember 20142 SCHWYZ–EristZahntechnikerund Zahnprothetiker, hat aber wie ein Zahnarzt behandelt. In circa 2’300 Fällen soll er unrechtmässig Ein- griffe, Zahnreinigungen und Narko- sen durchgeführt haben. Dafür wurde der Zahntechniker verurteilt. Nun wurde das Urteil vom Bundes- gericht aufgehoben. Der Schwyzer Zahntechniker wurde für seine Behandlungen ohne die Berechtigung, diese durchführen zudürfen,bereitsvomBezirksgericht zu einer Geldstrafe von 25’000 Fran- ken und zur Abschöpfung seines daraus erzielten Gewinns verurteilt. Dennoch zog er weiter ans Kantons- gericht Schwyz. Dieses bestätigte das Urteil,sprachihnaberin133dervor- geworfenen Fälle frei. Nun bearbei- tete das Bundesgericht den Fall. ScheinbarergabenPrüfungenderPa- tientenakten Unstimmigkeiten. Ein daraus erstelltes Gutachten zeigt in- haltliche Widersprüche. Somit sah dasBundesgerichtGrundgenug,den Fall zurückzuweisen und ihn neu prüfenzulassen.Daszuvorverhängte Urteil, so entschieden die Richter in Lausanne,ist damit aufgehoben. Quelle: ZWP online DT Falscher Zahnarzt rehabilitiert? Urteil gegen Schwyzer Zahntechniker aufgehoben. BERN – Dr. med. et med. dent. Martin von Ziegler aus Zürich wurde vom SSO-Vorstand zum neuen Beauftragten für lebens- bedrohliche Zwischenfälle in der Zahnarztpraxis er- nannt. Er folgt Dr. med. dent. Milan Schijatschky imAmt. EinmedizinischerNot- fall gehört nicht zum Alltag eines Zahnmediziners. Oft sind die ersten Minuten entscheidend. Um bei le- bensbedrohlichen Zwischenfällen die richtigen Massnahmen ergreifen zu können, bedarf es regelmässiger Weiterbildung sowohl für Zahnärzte als auch für das gesamte Praxisteam. Darum küm- mert sich seit vielen Jahren auch die Zahnärzte-Gesell- schaft SSO. Dr. Martin von Ziegler erteilte als ausgebildeter Mediziner selber Notfall- kurse. Er studierte in Zü- rich:1977–1983Medizinan derUniversitätundpromo- vierte 1985 an der Medizinischen Poliklinik. 1987–1990 absolvierte er ein Zahnmedizinstudium und eröff- nete 1994 seine Praxis in der Mühle- bachstrasse. Quelle: SSO DT Für mehr Sicherheit Ansprechpartner für den medizinischen Notfall. IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd.JürgenIsbaner(ji),V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2014 mit 12 Ausgaben (zwei Doppelausgaben 1+2 und 7+8), es gilt die Preisliste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht DentalTribuneSwissEditionisteineigenständigesredaktionellesPublikationsorganderOEMUSMEDIAAG.DieZeitschriftund die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die EinspeicherungundBearbeitunginelektronischenSystemen.Nachdruck,auchauszugsweise,nurmitGenehmigungdesVer- lages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung voraus- gesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Spei- cherunginDatenbankenzurHerstellungvonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.Fürunverlangteingesandte BücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden.MitanderenalsdenredaktionseigenenSignaodermitVer- fassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.GekennzeichneteSonderteileundAnzeigenbefin- den sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. schung nicht infrage“, so Hollinger. Die Gefahr bestünde jedoch, dass sich die Möglichkeit des Kantons zur Einflussnahme reduziere und damit Leistungen gekürzt werden könnten. Aufgrund der Tatsache, dass das linksgrüne Bündnis bei der Sammel- aktionfüreinReferendumvonvielen Unterzeichnenden intensiven Zu- spruch erhalten hat und ihnen zahl- reiche Befürchtungen in Richtung Leistungsabbau mitgeteilt wurden, sind die Initiatoren zuversichtlich, dass die Vorlage an der Wahlurne abgelehnt werden wird. Reaktionen von FDP, CVP und SVP Die Baseler Bürgerlichen haben bereits mit einem Communiqué auf die Aktion reagiert. So vermerkt die FDP, dass durch das Referendum der Zusammenschluss von sozialer und universitärer Zahnmedizin verhin- dert werden könne, die ja letztlich eine Verbesserung der Patientenver- sorgung zum Ziel hat. Der CVP wiederum fehlt der Gegenvorschlag. Eine reine Ableh- nung der Pläne bringt für die zahn- medizinische Versorgung der Basler Einwohner keinen Nutzen. Ohne das neue Kompetenzzen- trum müssten,so die SVP,erhebliche Umbaumassnahmen an den beste- henden drei Standorten durchge- führt werden, und das wäre zudem um einVielfaches teurer. Auf das Ergebnis des Referen- dums im kommenden Jahr dürfen wir gespannt sein. Was wollen die Basler Bürger: Baustart oder „Alles auf Anfang“? Quelle:Tageswoche DT Fortsetzung von Seite 1 Das Basler Stimmvolk darf entscheiden BOOKHAM–Umsichwegenakuter Zahnschmerzen bei ihrem Zahnarzt behandeln zu lassen, suchte eine australische Patientin im Jahr 2009 dessen Praxis auf. Dieses Vorhaben endete in einem dentalen Desaster und nun vor dem Richter. Eine erste Diagnose in der zuständigen Zahn- arztpraxis lautete damals: Karies un- ter der Füllung und damit einherge- hender Zerfall des Zahnes. Schnell entschied sich die Patientin nachAb- wägen einer Wurzelbehandlung und auf Anraten des Behandlers für die Extraktion des geschädigten Zahnes. Jedoch brach dem Zahnarzt beim Entfernen des desolaten Zahnes die Kroneab.ErbeseitigtezwareinenTeil der Wurzel, drückte aber unglückli- cherweise restliche Teile des Zahnes in die Kieferhöhle. Er verschloss dar- aufhin die Wunde und überwies die Patientin an den örtlich ansässigen Kieferchirurgen. Infolge einer Infek- tionerlittsieeineFazialislähmungim rechten Gesichtsbereich. Jegliches Gefühl im Oberkiefer,in den Zähnen und dem Zahnfleisch ging verloren. Eine Woche nach der fehlgeschlage- nen Extraktion beim Erstbehandler konnte mittels OP der Rest des Zah- nes erfolgreich aus der Kieferhöhle entfernt werden.Im Zuge dieses Ein- griffes erlitt sie wenig später eine schwereInfektionimKieferknochen, dessenBehandlungsichbis2011hin- zog. Durch die anschliessende, lang- wierige Behandlung musste sie ihren Beruf als Tierärztin an den Nagel hängen und reichte Zivilklage gegen den Zahnarzt ein – mit Erfolg. Der Beklagte wehrte sich zwar im Prozess vehement und brachte vor, er habe die Behandlung nur auf Wunsch sei- ner Patientin fortgeführt. Der zu- ständigeRichterentschiedjedochzu- gunsten der Geschädigten und sah in dem Fall eindeutig eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des Be- handlers. Egal ob es der Wunsch der Patientin gewesen sei, die Behand- lung fortzuführen – er als Spezialist hätte die Risiken abwägen müssen. Die Geschädigte erhielt mehr als 800’000 Dollar für Schäden, Verlust von Einkommen und Folgekosten der zahnmedizinischen Behandlun- gen. Quelle: ZWP online DT Verpfuschte Zahnextraktion Australierin erhält 800’000 Dollar (ca. 771’000 CHF) Schadensersatz. NEU-DELHI – Zahnmediziner des AllIndiaInstituteofMedicalSciences in Neu-Delhi machten im Mund ei- ner Siebenjährigen eine erstaunliche Entdeckung. Sie wies nicht, wie ge- wöhnlich bei einem Kind, 20 Zähne, sondern 202 Zähne vor, die das Ge- sicht im Kieferbereich extrem an- schwellen liessen. In einer aufwendi- gen Operation wurden die über- schüssigen Zähne jetzt entfernt. Laut Dr. Ajoy Roychoudhary, dem Leiter der Mund- und Kieferchirurgie am Institut,handleessichbeiderErkran- kung des Mädchens um ein Odon- tom, einem Gebilde aus Zahnsubs- tanzen.Ein Odontom kann aus einer Fehlbildung vom Zahnkeim entste- hen.Meist verursacht es keine Symp- tomeundwirdzufällig,etwaaufeiner Röntgenaufnahme, entdeckt – wie bei der Kleinen. Erst nachdem sie wegen Schmerzen beim Zahnarzt vorstellig wurde, offenbarte das Röntgenbild die zahnähnlichen Ge- bilde. In einer aufwendigen Opera- tion wurden die überschüssigen Zähne jetzt entfernt. Quelle: ZWP online DT Sensations-OP: 202 Zähne aus Kindermund entfernt Odontom liess das Gesicht eines siebenjährigen Mädchens extrem anschwellen. Dr.med.et med.dent. Martin von Ziegler Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr wünschtIhnendasTeamder DENTAL TRIBUNE AUSTRIA! Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr wünschtIhnendasTeamder DENTAL TRIBUNE SCHWEIZ! Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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