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Dental Tribune Austrian Edition No. 2, 2018

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Austrian Edition · Nr. 2/2018 Lange Nacht der Forschung Gesundheitsreport 2018: So fühlt sich Österreich Am 13. April 2018 ist auch die Universitätszahnklinik Wien dabei. Wie ist es um das Wohlbefi nden in der Alpenrepublik bestellt? WIEN – Bereits seit 2005 gibt es die Lange Nacht der Forschung in Österreich. Diese wohl größte Ver- anstaltung zur Wissenschaftskom- munikation fi ndet bei nahezu allen Österreichern stetig wachsenden Anklang. Wissenschaftliche Einrich- tungen, Universitäten, Fachhoch- schulen, Pädagogische Hochschulen sowie Schulprojekte, außeruniversi- täre Forschungsinstitutionen, Infra- strukturbetreiber, Industriebetriebe und innovative Einzelunternehmen erlauben spannende Ein blicke in die vielfältige Welt der Wissenschaft und Forschung. Die Veranstaltung ist branchen- und themenoffen, ANZEIGE wobei der inhaltliche Anspruch an Wissenschaft und Forschung ge- wahrt sein muss. Die größte Veran- staltung zur Wissenschaftskommu- nikation hat das Ziel, bei freiem Ein- tritt Wissenschaft und Forschung auf innovative, verständliche und unterhaltsame Weise zu präsentie- ren. Auch die Universitätszahnklinik Wien wird sich in diesem Jahr mit Expertenvorträgen und prakti- schen Demonstrationen aus der aktuellen zahnmedizinischen Forschung beteiligen. Die Lange Nacht der For- schung 2018 schafft spannende Orte der Begegnung und för- dert so den aktiven Dialog der interessierten Öffentlich- keit mit den Forschenden. Die Veranstaltung fi ndet be- reits zum achten Mal in allen neun Bundesländern statt. Es werden mehr als 180.000 Besucher erwartet. Weitere Informationen unter www.langenachtderforschung.at. DT Quelle: Lange Nacht der Forschung/ Universitätszahnklinik Wien WIEN – Das Versicherungsunter- nehmen UNIQA hat seinen aktuel- len Gesundheitsreport veröffent- licht. Im Dezember 2017 hatte das Unternehmen mehr als 2.000 er- wachsene Österreicher zu ihrem Wohlbefi nden befragt. Die Umfrage ergab: 66 Prozent der Österreicher sind mit ihrem Gesundheitszustand zufrieden bis sehr zufrieden. Regionale Unterschiede Wie der Bericht allerdings ver- deutlicht, ist das Gesundheitsemp- fi nden von verschiedenen Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist der Wohnort. Während die Zufrie- denheit mit der eigenen Gesundheit im Bundesländervergleich im Bur- genland am größten ist – 80 Prozent fühlen sich gesund, auf Platz 2 liegen die Oberösterreicher und Vorarlber- ger mit jeweils 73 Prozent –, schätzen die Wiener ihr Wohlbefi nden am schlechtesten ein. Nur zwei Drittel der Befragten gaben an, mit ihrem Gesundheitszustand zufrieden zu sein (sehr gut oder gut). Krankenversicherung Eine wichtige Rolle spielt zudem die Art der Krankenversicherung. 38. Haben Sie sich konkrete persönliche Gesundheitsziele gesteckt […]? Konkrete persönliche Gesundheitsziele gesteckt … (Basis: Respondenten sind zwischen 18 und 64 Jahre alt) Nein 42,4% Ja 57,6% n=2.010 80 Prozent derer, die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, sind mit ihrem Gesundheits- zustand zufrieden. Unter den aus- schließlich gesetzlich Versicherten waren es 15 Prozent weniger. Frauen und Männer Nicht ganz so deutlich ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen, obgleich sich Männer statistisch gesehen gesunder fühlen. Das Wohlbefi nden war bei den Ös- terreichern nur rund vier Prozent höher als bei den Österreicherin- nen. Die in einer Partnerschaft leben- den Menschen schätzen ihre Ge- sundheit besser ein als jene, die alleine leben. Die Anwesenheit von Kindern spielt dabei keine maßgeb- liche Rolle. DT Quelle: UNIQA calaject.de ” schmerzarm+komfortabel ” Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Ann-Katrin Paulick Marion Herner Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2018 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 9 vom 1.1.2018. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Datenschutz-Grundverordnung 2018 in der zahnärztlichen Ordination Erste Empfehlungen der Österreichischen Zahnärztekammer. WIEN – Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde, Geltung er- langen. Betroffen von der EU-Ver- ordnung sind auch alle Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, da von diesen personenbezogene sensible Daten (Gesundheitsdaten der Pa- tienten) verarbeitet werden und sie damit als „Verantwortliche“ im Sinne der Verordnung gelten. So- wohl die EDV-unterstützte als auch die nicht automatisierte Verarbei- tung der Daten ist davon betroffen. Durch passende technische und or- ganisatorische Maßnahmen, die in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt sind, sollen die Rechte der betroffenen Personen bzw. die Ver- arbeitung ihrer Daten geschützt werden. Diese Maßnahmen und die Einhaltung der Grundsätze der Da- tenverarbeitung sollten gut doku- mentiert werden. Um die Einhal- tung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten, werden Verstöße nämlich mit besonders hohen Geld- strafen (weniger schwere Verstöße bis zu € 10 Mio. bzw. zwei Prozent vom Vorjahresumsatz, schwere Ver- stöße bis zu € 20 Mio. bzw. vier Pro- zent vom Vorjahresumsatz) sanktio- niert. Folgende Aspekte und Neuerun- gen stehen dabei im Vordergrund: • Verzeichnis von Verarbeitungstä- tigkeiten (Art. 30 DSGVO) – Auch Angehörige des zahnärztlichen Berufs trifft als Verantwortliche die Verpfl ichtung, schriftlich ein Verzeichnis aller Verarbeitungs- tätigkeiten (Datenanwendungen) zu führen. • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) – Eine Daten- schutz-Folgenabschätzung ist laut Datenschutz-Grundverordnung erforderlich bei der „umfang- reichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezoge- nen Daten“. • Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO) – Die zahnärztliche Kerntätigkeit besteht nicht in einer „umfangreichen“ Datenver- arbeitung, sondern in der Be- handlung von Patienten. Es ist damit aus heutiger Sicht kein Da- tenschutzbeauftragter für Einzel- ordinationen notwendig, wie auch von der Artikel-29-Datenschutz- gruppe und dem Bundesministe- rium für Gesundheit bestätigt wird. • Meldung einer Datenschutzver- letzung (Art. 33 DSGVO) – Im Falle einer Verletzung des Schut- zes von personenbezogenen Daten hat der Verantwortliche unver- züglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis derselben eine Meldung mit den notwendi- gen Informationen (Beschreibung der Verletzung, Anzahl der Betrof- fenen, Maßnahmen, wahrschein- liche Folgen, Dokumentation etc.) an die Datenschutzbehörde in Österreich zu erstatten. Notwendige Änderungen in den gesetzlichen Regelungen werden mit dem zuständigen BMG und BMJ noch ausverhandelt, z. B. betreffend Aufbewahrungsfristen der Doku- mentation, Schadenersatzansprüche, Umgang mit dem Recht auf Lö- schung der Daten, Recht auf Daten- übertragbarkeit etc. Ausführliche Informationen un- ter www.zahnaerztekammer.at. DT © Urban-Photographer/Shutterstock.com Quelle: Österreichische Zahnärztekammer

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