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Dental Tribune German Edition No.1, 2018

DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 1/2018 Politics 3 Lieber angestellt als selbstständig Zahlen zur Zahnmedizin im neuen Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer. BERLIN – Das Angestelltenverhält- nis wird bei jungen Zahnärzten immer beliebter. Die Anzahl der niedergelassenen Zahnärzte dage- gen sinkt kontinuierlich. Von den 71.926 zahnärztlich tätigen Perso- nen in Deutschland waren zum 31. Dezember 2016 insgesamt 16.715 in einer Praxis angestellt. Dabei stel- len die Aus- und Weiterbildungs- assistenten bereits seit Jahren in die- ser Gruppe nicht mehr die größte Zahl dar. Vor allem Fra uen verblei- ben auch nach der Assistenzzeit (zunächst) in einem Angestellten- verhältnis – fast zwei von drei ange- stellten Zahnärzten sind weiblich. Fällt die Entscheidung für die Niederlassung, geschieht dies am häufi gsten durch die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis – knapp zwei Drittel der 2016 neu niedergelassenen Zahnärzte wähl- ten diesen Weg – und gaben dafür durchschnittlich 342.000 Euro aus. 30 Prozent der Gründer machten sich durch Übernahme, Beitritt oder Neugründung einer Berufs- ausübungsgemeinschaft selbststän- dig, während die Neugründung einer Einzelpraxis lediglich von sieben Prozent der Zahnärzte ge- wählt wird. Die kontinuierliche Erfassung zahnärztlicher Berufsverläufe ist für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wesentliche Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Unterstützung bei der zahnärzt- lichen Berufsausübung und für die Weiterentwicklung des Berufs- bildes. Diese und weitere Zahlen sind der aktuellen Ausgabe des Statis- tischen Jahrbuchs der Bundeszahn- ärztekammer zu entnehmen. DT Quelle: BZÄK Ausgaben von Zahnarztpraxen erheblich gestiegen Aktuelle Kostenstrukturerhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. KÖLN – Die Betriebsausgaben von Zahnarztpraxen sind in den vergan- genen Jahren noch einmal erheblich gestiegen. Das geht aus der aktuellen Kostenstrukturerhebung der Kassen- 2011 – 2015 Ausgaben um 16 % gestiegen 392.000 Euro Durchschnittliche Ausgaben pro Praxis im Jahr 2015 61,7 % des Praxisgesamtumsatzes sind 2015 Betriebsausgaben zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor, an der sich zahl- reiche Praxen im gesamten Bundes- gebiet beteiligt haben. Die entspre- chenden Ausgaben haben demnach 2011 bis 2015 um insgesamt 16 Pro- zent zugenommen und betrugen 2015 im Schnitt etwa 392.000 Euro pro Praxis. Die Betriebsausgaben la- gen 2015 bei durchschnittlich 67,1 Pro- zent des Gesamtumsatzes einer Pra- xis. Die meisten Ausgaben entfallen dabei auf Personalkosten, Fremd- labor- sowie Praxis- und Laboraus- gaben. Die vollständigen Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung wur- den im KZBV-Jahrbuch 2017 veröf- fentlicht, das im Dezember erschien. Ungleichgewicht zwischen Chancen und Risiken Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die deut- lich gestiegenen Ausgaben, aber auch hohe Bürokratielasten verstärken ohne- hin bestehende Vorbehalte bei jungen Zahnärzten gegenüber einer Praxis- neugründung. Auch deshalb wird es zunehmend schwieriger, den zahn- ärztlichen Nachwuchs für die Nieder- lassung in einer freiberufl ichen Pra- xis zu gewinnen. Wir brauchen aber junge Kollegen, wenn wir die qualita- tiv hochwertige, fl ächendeckende und wohnortnahe Versorgung, die unsere Patienten so sehr schätzen, künftig sicherstellen wollen. Als Berufsstand sehen wir derzeit ein Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Chancen und Risiken, bei dessen Beseitigung besonders die Politik gefragt ist. Sie muss für Praxen wieder attraktive Rahmenbedingungen schaffen.“ Hohe Investitionen bei zahn- ärztlicher Existenzgründung Auch bei der Neugründung einer Einzelpraxis mussten Zahnärzte 2016 verglichen mit dem Vorjahr tiefer in die Tasche greifen: Mit 528.000 Euro lag dieser Betrag um ganze neun Pro- zent über dem Wert für das Jahr 2015. Diese Zahlen legte kürzlich das Insti- tut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Köln mit dem InvestMonitor 2016 vor. Das Finanzierungsvolumen einer Ein- zelpraxisübernahme belief sich nach dieser Erhebung auf 342.000 Euro und lag damit etwa fünf Prozent über Vor- jahresniveau. Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit 1984 die für die zahn- ärztliche Niederlas- sung aufgewendeten Investitionen. DT Fachgesellschaft Infos zur Quelle: KZBV Erste Master in Kinderzahnheilkunde Gemeinsames Angebot der Justus-Liebig-Universität Gießen und Philipps-Universität Marburg kommt an. GIESSEN – Neun Zahn- mediziner haben im laufenden Wintersemes- ter den sechssemestrigen berufsbegleitenden Wei- terbildungsstudiengang „Kinderzahnheilkunde (M.Sc.)“ erfolgreich ab- solviert; sechs Personen haben ihre Abschluss- prüfung sogar mit „sehr gut“ bestanden. Sie alle sind die ersten Absol- venten des gemeinsa- men Weiterbildungs- angebotes der Justus- Liebig-Universität Gießen (JLU) und der Philipps-Universität Marburg (UMR). Weiterbildungsmaster „Kinderzahnheilkunde“ Die praxisnahe Weiterbildung „Kinderzahnheilkunde (M.Sc.)“ richtet sich an approbierte Zahn- ärzte, die bereits erste Erfahrungen auch in der Behandlung von Kin- dern und Jugendlichen gesammelt haben. Die Weiterbildungsteilneh- mer erwerben Kompetenzen, um umfangreiche, langfristige zahn- ärztliche Behandlungen bei Kin- dern und Jugendlichen mit guter bis eingeschränkter Compliance, © Dr. Susanne Lücker mit Allgemeinerkrankungen sowie mit Behinderungen unter inter- disziplinären Gesichtspunkten evi- denzbasiert planen und durchführen zu können. Das sechssemestrige Studium besteht aus zehn Modu- len, die jeweils mit einer Prüfung abschließen. In den letzten beiden Semestern verfassen die Stu die- renden ihre individuellen Master- arbeiten. Zu Beginn des aktuellen Winter- semesters ist bereits die dritte Kohorte des berufsbegleitenden Masterstudiengangs gestartet. Die Weiterbildung wird auch weiterhin in Kooperation zwischen der Jus- tus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg angeboten. Mit dem Master bieten die beiden Universitäten eine pass- genaue Weiterbildung für all jene, die sich auf dem Gebiet der Kin- derzahnheilkunde spezialisieren möchten. Die Qualifi kation hat international die Wertigkeit einer Facharztausbildung und damit eine hohe Akzeptanz. Der Start des nächsten Weiterbildungsmaster- kurses „Kinderzahnheilkunde“ ist zum Sommersemester 2019 geplant. Die Bewerbungsfrist endet im April 2019. DT Quelle: Justus-Liebig-Universität Gießen Meisterzwang für Zahntechniker verfassungsgemäß Grundsatzurteil: Selbstständige Zahntechniker müssen den Meister haben. MÜNSTER – Der 4. Senat des Ober- verwaltungsgerichts hat am 20. No- vember 2017 in einem Grundsatz- urteil (Aktenzeichen: 4 A 1113/13 [I. Instanz: VG Arnsberg 9 K 258/12]) entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechniker-Handwerk in den meisten anderen Handwerks- berufen, nicht die (cid:30)begrenzende Wirkung des Meisterzwangs ab- schwächende gesetzliche Möglich- keit, dass Altgesellen ohne Meister- brief einen Betrieb selbstständig über- nehmen könnten. verfassungsgemäß ist. Der Senat hat ausgeführt, dass die Verfassungs- mäßigkeit des Meisterzwangs im Grundsatz und für viele Bereiche des Handwerks bereits höchstrich- terlich geklärt sei. Für das Zahn- techniker-Handwerk gälten jedoch wie für andere Gesundheitshand- werke Besonderheiten, die eine spe- zielle Prüfung erforderten. Insbe- sondere bestünde hier, anders als Das Gericht hat die Einschät- zung des Gesetzgebers für verfas- sungsrechtlich tragfähig angesehen, auch für Zahntechniker den Meis- terzwang zum Schutz vor Gesund- heitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung vorzusehen. Im Zahntechniker-Handwerk gefer- tigte Werkstücke seien zum Einsatz in den und dauerhaften Verbleib im menschlichen Körper bestimmt, wo sie sich negativ auf die Gesund- heit auswirken könnten. Deshalb sollten derart „gefahrgeneigte Tä- tigkeiten“ nur von Personen mit entsprechenden Qualifi kationsnach- weisen selbstständig im stehenden Gewerbe ausgeübt werden. Dieses Qualifikationserfordernis sei als Beitrag zum Gesundheitsschutz selbst dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn wie der Kläger be- hauptet habe, ein Großteil der in Deutschland legal auf den Markt gelangenden zahntechnischen Pro- dukte nicht von einem Zahntech- nikermeister oder unter seiner Aufsicht hergestellt würden, son- dern entweder aus dem Ausland oder aus zahnärztlichen Praxisla- bors stammten. Auch der Umstand, dass zahntechnische Produkte durch einen Zahnarzt weiterverarbeitet würden, der eine eigene Qualitäts- kontrolle vornehmen müsse, führe nicht zur Entbehrlichkeit des Qua- lifi kationserfordernisses für Zahn- techniker. Vom Zahnarzt nicht stets erkennbare und deshalb nicht ab- wendbare Gesundheitsgefahren für Patienten könnten nämlich auch dadurch entstehen, dass bei der Herstellung von Zahnersatz und anderen zahntechnischen Produk- ten ungeeignete Materialien ver- wendet oder fehlerhaft verarbeitet würden. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu- gelassen. DT Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

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