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Dental Tribune German Edition No.1, 2018

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 1/2018 Deutsche Gesellschaft für Präventive Zahnmedizin Neuer Direktor der Mainzer Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Prof. Dr. Stefan Zimmer zum neuen Präsidenten der DGPZM gewählt. Univ.-Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas wechselt von Halle (Saale) wieder nach Mainz. BERLIN – Auf der 3. Gemein- schaftstagung der Deutschen Ge- sellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) mit ihren Verbundgesellschaften DGET, DGPZM und DGR2Z, die vom 23. bis 25. November 2017 in Berlin stattfand, wurde Prof. Dr. Stefan Zimmer von der Universität Witten/Herdecke zum neuen Prä- sidenten der Deutschen Gesell- schaft für Präventive Zahnmedizin DGPZM gewählt. Ebenfalls neu im Vorstand ist als Generalsekre- tärin Prof. Dr. Anahita Jablonski- Momeni. Die beiden lösen Prof. Dr. Carolina Ganß (Präsidentin) und Prof. Dr. Nadine Schlüter (Ge- neralsekretärin) ab, die ihre Ämter seit 2013 innehatten. Für Konti- nuität im Vorstand sorgen Priv.-Doz. Dr. Cornelia Frese von der Uni- versität Heidelberg als Schatz- meisterin sowie Dr. Lutz Laurisch aus Korschenbroich als Vizepräsi- dent. „Die DGPZM ist die wissen- schaftliche Fachgesellschaft für Präventivzahnmedizin in Deutsch- land. Das ist Chance und Ver- pfl ichtung zugleich, denn ich sehe die Gesellschaft in der Verantwor- tung, primärer Ansprechpartner für alle fachlichen präventivzahn- medizinischen Fragestellungen zu sein. Damit verbunden ist aber auch die Chance, etwas zum Wohle der Bevölkerung zu bewegen“, so der neue Präsident Prof. Zimmer. „Das kann man natürlich am bes- ten in Kooperation mit allen an- deren Kräften erreichen, die sich in der Präventivzahnmedizin enga- gieren: den niedergelassenen Kol- legen, dem öffentlichen Gesund- heitswesen, den zahnärztlichen Kör- perschaften, der Industrie, den Krankenkassen und natürlich den Wissenschaftlern der Universitä- ten. Deshalb werde ich den Kon- takt zu diesen Gruppierungen in- tensivieren. Ich freue mich jeden- falls sehr auf diese neue Heraus- forderung und die Arbeit mit dem neu gewählten Vorstand.“ Quelle: Aktion Zahnfreundlich e.V. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Max Böhme Lektorat Marion Herner Ann-Katrin Paulick Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2018 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2018. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Ein speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. i ) z n a M n i z i d e m s t ä t i s r e v i n U ( i l k s w o k u P r e t e P © MAINZ – Seit dem 1. Dezember 2017 ist Univ.-Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas der neue Direktor der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Plastische Operationen (MKG) der Universitätsmedizin Mainz. Er übernimmt das Amt von Univ.- Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner. Der 49-jährige Prof. Al-Nawas ist ein international anerkannter Experte auf den Gebieten Implan- tologie und Plastisch-Rekonstruk- tive Chirurgie. Darüber hinaus gilt er als ausgesprochen versiert auf dem Zukunftsfeld des medizini- schen 3-D-Drucks. „Prof. Al-Nawas bringt ideale Voraussetzungen mit, um die zu- nehmend interdisziplinäre Ausrich- tung in den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung sei- nes Faches voranzutreiben“, freut sich der Vorstandsvorsitzende und Medizinische Vorstand der Univer- sitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, über die Berufung von Prof. Al-Nawas. Zur Person Bilal Al-Nawas wurde 1968 in Frankfurt am Main geboren und studierte von 1986 bis 1996 in Frankfurt am Main, Saarbrücken und Zürich Human- und Zahn- medizin. Seit 1997 war er wissen- schaftlicher Mitarbeiter in der Kli- nik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Plas- tische Operationen der Universitäts- medizin Mainz. Von 2012 bis 2016 fungierte er als Sprecher des For- schungsschwerpunktes BiomaTiCS der Johannes Gutenberg-Univer- sität Mainz (JGU). 2016 nahm er einen Ruf auf die W3- Professur der Universitätsklinik und Poli- klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie in Halle (Saale) an und war ab Juli 2017 deren Direktor. Ende 2017 konnte ihn die Uni- versitätsmedizin Mainz als Direktor der MKG gewinnen. Quelle: Unimedizin Mainz Zahnersatz wird wieder günstiger Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen. HAMBURG – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen: Die Krankenkassen sollen wieder an- nähernd 50 Prozent der Kosten für durchschnittliche Regelleistungen bezahlen, wie es das Gesetz vorsieht. Der Patient soll damit fi nanziell ent- lastet werden. Dazu wird das Volu- men der Festzuschüsse um jährlich 170,9 Millionen Euro erhöht. Die beschlossene Änderung soll zum 1. April 2018 in Kraft treten, das Bundesministerium für Gesundheit muss dem noch zu- stimmen. Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Hamburg, Dr. Claus Urbach: „Wir begrüßen den Beschluss des G-BA ausdrücklich, da die Anpassung der Festzuschüsse zudem für eine nachhaltige Stabilisierung des Fest- zuschusssystems insgesamt als be- währter Versorgungsstruktur steht. Rechtlich und versorgungspoli- tisch ist dieses System damit legi- timiert.“ Quelle: KZV Hamburg  Fortsetzung von Seite 1: „Stichproben: Qualitätsprüfungen von zahnärztlichen Leistungen“ 2. Durchführung der Qualitäts- prüfungen Die Qualitätsprüfungen werden von den KZVen durchgeführt. Sie richten Qualitätsgremien ein, die unter anderem die Aufgabe haben, die KZVen hinsichtlich der Bewertung der zahnärztlichen Behandlungsdoku- mentationen zu beraten. Die KZVen teilen den geprüften Zahnärzten ihre jeweiligen Bewertungsergebnisse in Form von Bescheiden mit. Werden bei der Bewertung Auf- fälligkeiten oder Mängel festgestellt, veranlassen die KZVen gegenüber den geprüften Zahnärzten qualitäts- fördernde Maßnahmen. Diese kön- nen beispielsweise schriftliche Hin- weise, strukturierte Beratungen und problembezogene Wiederholungs- prüfungen sein. 3. Datenschutzrechtliche Vorgaben Die Qualitätsgremien der KZVen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine versichertenbezoge- nen oder die Zahnärzte identifi zie- renden Daten erhalten. 4. Berichterstattung Der G-BA erhält von der Kassen- zahnärztlichen Bundesvereinigung jährlich einen Bericht zu den Qua- litätsprüfungen der KZVen. Die Be- richte werden auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Quelle: G-BA

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