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Dental Tribune Austrian Edition No. 8, 2017

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Austrian Edition · Nr. 8/2017 Jedes sechste Unternehmen bei Webverkäufen aktiv Statistik Austria über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. WIEN – 2016 verkauften 17 Prozent der heimischen Unternehmen ihre Waren oder Dienstleistungen über Websites (z. B. Onlineshops, Extra- net, Online-Marktplätze) oder Apps. Die Größe des Unternehmens spielte dabei eine wesentliche Rolle: Wäh- rend 28 Prozent der großen Unter- nehmen (250 und mehr Beschäf- tigte) über Web verkauften, waren es 22 Prozent der mittleren (50 bis 249 Beschäftigte) und 16 Prozent der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). 14 Prozent der Unternehmen nutzten hierfür ihre unternehmens- eigene Website oder App, rund halb so viele (sieben Prozent) taten dies über Online-Marktplätze. Rund 16,8 Mrd. Euro setzten Un- ternehmen über Websites oder Apps um. Der Umsatz, der über die eigene Website oder App erzielt wurde, war deutlich höher als jener über On- line-Marktplätze (rund 14,1 Mrd. Euro über unternehmenseigene Web - sites oder Apps; rund 2,7 Mrd. Euro über Online-Marktplätze). Acht von zehn Unternehmen nutzen mobile Breitbandverbin- dungen über Mobilfunknetze. Nutzung sozialer Medien gewinnt an Bedeutung In sozialen Medien präsent zu sein, gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung: Waren 2013 nur 39 Prozent der Unterneh- men in sozialen Medien aktiv, lag der Anteil 2017 bei 53 Prozent. Unter sozialen Medien sind im Sinne der Erhebung soziale Netzwerke, Multi- media-Plattformen, Blogs oder Mik- roblogs sowie wiki-basierte Anwen- dungen zusammengefasst. Je größer ein Unternehmen, desto eher wur- den soziale Medien in Anspruch ge- nommen. Das ergab eine Erhebung von Statistik Austria über den Einsatz von Informations- und Kommuni- kationstechnologien (IKT) in Un- ternehmen. Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zum Thema „IKT-Einsatz in Unterneh- men 2017“, fi nden Sie auf www. statistik.at. DT Quelle: Statistik Austria Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion m o c . k c o t s r e t t u h S / n i i V o d u t s © IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Ann-Katrin Paulick Marion Herner Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2017 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2017. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. INNSBRUCK – DDr. Elmar Favero, Mitbegründer und Vorstandsmit- glied des Vereines „Zahngesundheit Tirol“, wurde Mitte August von Lan- deshauptmann Günther Platter das Verdienstkreuz des Landes Tirol verliehen. „Tirol dankt mit dieser hohen Landesauszeich- nung“, so Landeshaupt- mann Platter, „Herrn DDr. Favero für seine herausra- genden Verdienste um die Zahngesundheitsvorsorge im Bundesland Tirol.“ Neben seiner berufl ichen Tätigkeit als ärztlicher Leiter des Zahnambula - to riums der TGKK und deren Chefzahnarzt star- tete DDr. Elmar Favero im Juni 1986 mit Unterstüt- zung des Arbeitskreises für Vorsorgemedizin das landesweite Projekt Zahn- prohylaxe. In wenigen Jah- ren entwickelte sich dieses Vorsorge programm für Tiroler Kindergärten und Volksschulen zum erfolg- reichsten Gesundheitsvor- sorgeprogramm in Österreich. Zur erfolgreichen Umsetzung des Zahnprophylaxeprogrammes er- arbeitete er das Berufsbild der Zahngesundheitserzieherin (ZGE), welches in weiterer Folge österreich- weit übernommen wurde. Aufbau- end auf dem Vorsorgeprogramm für Kindergärten und Volksschulen initiierte DDr. Favero 2001 die Aus- bildung von Prophylaxeassistentin- 13.608 Behandlungen in zwei Jahren Salzburger Gebietskrankenkasse zahlt rund 658.000 Euro für Kinder-Mundhygiene. SALZBURG – Professionelle Mund- hygiene bei Kindern und Jugend lichen gilt als wirksame Vorbeugungs- maßnahme gegen Karies und damit gegen Zahnprobleme. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) führte Mitte 2015 einen Zuschuss zur Mundhygiene von 10- bis 18-Jährigen ein. Bisher konnten 13.608 Jugendli- che und ihre Familien davon profi tie- ren. „Wir unterstützen Pläne, öster- reichweit Mundhygiene für Kinder einzuführen. Es ist eine wirksame Vor- beugungsmaßnahme gegen Karies, die wir in Salzburg bereits mit rund 658.000 Euro gefördert haben“, erklärt SGKK-Obmann Andreas Huss. Die professionelle Mundhygiene beim Zahnarzt ist kein Ersatz für das regelmäßige Zähneputzen, sie ist aber eine wichtige Maßnahme zur Prophylaxe, vor allem ab dem Alter, in dem Kinder selbst Zähne putzen. Der SGKK-Zuschuss zur Mundhy- giene für die genannte Altersgruppe beträgt 58 Euro für die Erstberatung und 37,80 Euro für jede Folgesit- zung, die im Abstand von sechs Mo- naten in Anspruch genommen wer- den kann. Andreas Huss: „Mundhygiene beugt kaputten Zähnen im Erwach- senenalter vor. Bei Kindern sollen gesunde Zähne nicht am Geldbörsel der Eltern scheitern, deshalb hat die SGKK diesen Zuschuss eingeführt. Wir fi nden daher die Initiative der Gesundheitsministerin gut, Mund- hygiene für Kinder und Jugendliche österreichweit anzubieten.“ DT Quelle: GKK Salzburg Hohe Auszeichnung für DDr. Elmar Favero Verdienstkreuz des Landes Tirol für Verdienste um die Zahngesundheitsvorsorge. nen (PAss) für die professionelle Mundhygiene in Zahnarztpraxen. Auch dieses von DDr. Favero grund- legend mitgestaltete und vom Verein ein Zahngesundheit Tirol geführte Aus- und Fortbildungseinrichtung für Zahnärzte und das zahnmedizi- nische Personal. Weit über die Lan- ©Land Tirol V. l.: Landeshauptmann Günther Platter (Tirol), DDr. Elmar Favero, Landeshauptmann Arno Kom- patscher (Südtirol). Zahngesundheit Tirol umgesetzte Ausbildungskonzept fand öster- reichweit Beachtung und diente dem Gesetzgeber als Grundlage für die bundesgesetzliche Verankerung des Berufsstandes der Prophylaxe- assistentin. Ganz wesentlich beteiligt war er 2017 an der Gründung der Tiroler Akademie für Zahnprophylaxe. Da- bei handelt es sich um eine vom Ver- desgrenzen hinaus bekannt sind die von DDr. Favero begründeten und seit 1988 von ihm jährlich organi- sierten Innsbrucker Zahnprophy- laxetage, die sich in kürzester Zeit zum größten österreichischen Kon- gress für Themen der Zahngesund- heitsvorsorge entwickelt haben. DT Quelle: Verein Zahngesundheit Tirol Ablehnung von (Neu-)Patienten zulässig Die Ärztekammer für Wien informiert. WIEN – Die Ärztekammer für Wien möchte aus aktuellem Anlass darü- ber informieren, dass die Ableh- nung von (Neu-)Patienten, entge- gen der Ansicht der Wiener Gebiets- krankenkasse (WGKK), rechtlich zulässig ist. Laut geltendem Gesamt- vertrag ist der Vertragsarzt berech- tigt, in begründeten Fällen die Be- handlung eines Anspruchsberech- tigten abzulehnen. Auf Verlangen der Krankenkasse hat der Vertrags- arzt dieser den Grund der Ableh- nung mitzuteilen. Es gilt daher weiterhin, dass Ärzte einzig im Falle von drohender Le- bensgefahr jedenfalls verpfl ichtet sind, Erste Hilfe anzubieten. Ansons- ten ist bei Vorliegen eines Grundes (z. B. überfüllte Wartezimmer, aggres- sives Verhalten des Patienten oder sei- ner Begleitpersonen, wobei hier auch das Verhalten gegenüber den Ordi- nationsmitarbeitern gilt, mangelnde Kooperationsbereitschaft oder eine bestehende Ordinationsüberlastung) die Ablehnung eines (Neu-)Patienten zulässig. In allen Fällen empfi ehlt sich daher eine lückenlose Dokumenta- tion über die Umstände und Gründe vorzunehmen, die zu einer Ableh- nung der Behandlung des Patienten im Einzelfall geführt haben. DT Quelle: Ärztekammer für Wien

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