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Dental Tribune Austrian Edition No. 7+8, 2016

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Austrian Edition Nr. 7+8/2016 · 27. Juli 2016 Positives Resümee Nicht nur die gute Inanspruch- nahme durch die Betroffenen bietet Anlass für ein positives Resümee über die neuen Leistungen der Sozialver- sicherung. „Denn es ist gelungen, die Behandlung schwerer Fehlstellun- gen – ab der international geltenden Einstufung von IOTN 4 – als eine Sachleistung zu fixieren. Besonders wichtig dabei ist, dass durch die Be- troffenen keine finanziellen Eigenleis- tungen zu erbringen sind und durch die Behandler auch keinerlei Zusatz- kosten verrechnet werden dürfen“, so Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vor- standsvorsitzende des Hauptverbands der österreichischen Sozialversiche- rungsträger: Rabmer-Koller verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass früher nur rund 40 Prozent der kieferorthopädischen Leistungen von Vertragsärzten abgerechnet wurden. Durch die Fixierung als Sachleistung ist deren Anteil an den Abrechnungen auf über 80 Prozent angestiegen. DT Quelle: ZWP online Í Fortsetzung von Seite 1 „Erfolg auf ganzer Linie“ Í Fortsetzung von Seite 1 „Wir gratulieren!“ Universitäten sind mit eigenen Stu- diengängen nachgezogen. Daraus entwickelt hat sich die Danube Pri- vate University (DPU) in Krems, Österreich, die vom Jubilar jenseits des 65. federführend mit entwickelt worden ist und als Spiritus Rector einer besonderen ganzheitlichen Philosophie der Studien von seiner Frau, Marga Brigitte Wagner-Pi- schel, als Präsidentin zur Elite-Uni- versität der Zahnmedizin aufgebaut wurde. 2009 gestartet, hat sie heute über 550 Studierende der Zahnmedizin, mehr als 90 Prozent Kinder von Zahnärzten, und ganz der Verant- wortung aus dem Anspruch „Freier Beruf“ heraus folgend, wurden die Investitionen zum Aufbau von bis- her über 40 Mio. Euro ohne öffent- liche Subventionen geleistet. Besonders verdient gemacht hat sich Jürgen Pischel als Autor und Medienmacher im Vorantreiben einer Verbreiterung der unterneh- merischen Basis des „Freien Zahn- arztes“ durch Modelle zu Mehrbe- handlerpraxen, Liberalisierung der Kooperation bis hin zu Praxisnetzen. Alles immer auf der Grundlage einer direkten persönlichen Vertrauens- und Vertragsbeziehung zum Patien- ten hin. Immer noch beruflich aktiv, ge- nießt er heute schon auch mal die Schönheit und Lukullik derWachau. Noch viele schreibende Jahre von Jürgen Pischel wünschen sich für die Zahnärzteschaft der Vorstand und die Mitarbeiter der OEMUS MEDIA AG. Alles Gute, ad multos annos! DT Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektmanagement/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Überset- zungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einver- ständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenban- ken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. WIEN – In ihrer dritten Sitzung am 22. Juni hat die Hauptwahlkommis- sion der Österreichischen Zahnärz- tekammer die Ergebnisse der Wahl bestätigt. Am 10. Juni waren die österreichischen Zahnärzte bundes- weit aufgerufen worden, sämtliche Delegierte der Landeskammern zu wählen. Die frisch berufenen Präsiden- ten der jeweiligen Bundesländer sind in der Übersicht aufgeführt. DT Österreichs Zahnärzte haben gewählt Die Ergebnisse der Zahnärztekammerwahl 2016 stehen fest. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion BONN/KREMS (jp) – Mit zwei Ver- ordnungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika will die EU neue Voraussetzungen schaffen, dass „diese sicher sind, und die Pati- enten sollen in die Lage versetzt wer- den, zeitnah von innovativen Lösun- gen im Bereich der Gesundheitsver- sorgung zu profitieren“. Den Medizinprodukten wird eine einmalige Kennnummer zuge- wiesen, um die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette bis hin zum Patienten sicherzustellen. Noch im Sommer dieses Jahres sollen der Rat der Ständigen Vertre- ter in Brüssel und der Umweltaus- schuss des EU-Parlaments die Über- einkünfte billigen und dann sollen sie ab Mitte 2019 in Kraft treten. „Diese Einigung ist für alle Bür- ger wichtig, denn früher oder später kommen wir alle mit Medizinpro- dukten zur Diagnose, Vorbeugung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten in Kontakt. Sie wird ferner gleiche Wettbewerbsbedin- gungen für die 25.000 Hersteller von Medizinprodukten in der EU schaf- fen, unter denen sich viele KMU be- finden und die mehr als eine halbe Million Menschen beschäftigen“, er- klärte Edith Schippers, die Gesund- heitsministerin der Niederlande und Präsidentin des Rates. Die Sicherheit von Medizinpro- dukten soll auf zwei Wegen gewähr- leistet werden: durch die Verschär- fung der Vorschriften für das Inver- kehrbringen der Medizinprodukte und durch strengere Überwachung nach ihrer Markteinführung. Die Verantwortung der Hersteller wird deutlich festgelegt, beispielsweise in Bezug auf die Haftung, aber auch die Registrierung von Produkt- beschwerden. Darüber hinaus ver- bessern die Verordnungsentwürfe die Verfügbarkeit klinischer Daten zu den Produkten. Bestimmte Pro- dukte mit hohem Risiko – etwa Im- plantate – können, ehe sie auf den Markt gebracht werden, von Sach- verständigen zusätzlichen Prüfun- gen unterzogen werden. Patienten, denen ein Produkt implantiert wird, erhalten wichtige Produktinforma- tionen, einschließlich eventuell zu treffender Vorsichtsmaßnahmen. DT EU-Vorschriften für Medizinprodukte verschärft Die Sicherheit von Patienten steht im Vordergrund. Edith Schippers, Gesundheitsministerin der Niederlande und Präsidentin des Rates der Ständigen Vertreter in Brüssel. © www.government.nl Burgenland Prof. Dr. Herbert Haider Kärnten OMR DI Dr. Karl Anton Rezac Niederösterreich MR DDr. Hannes Gruber Oberösterreich OMR Dr. Hans Schrangl Salzburg DDr. Martin Hönlinger Steiermark Dr. Veronika Scardelli Tirol MR Dr. Wolfgang Kopp Vorarlberg MR Dr. Gerhart Bachmann Wien MR DDr. Claudius Ratschew Quelle: Österreichische Zahnärztekammer © tlegend/Shutterstock.com Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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